Am 29.09.2021 fand die Septembersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
 

Top 1

Bauanträge

1.1 Teil-Rückbau von früheren Erweiterungsbauten einer ehern. Gaststätte auf FI. Nr. 47, Gmkg. Stettfeld, Hauptstraße 49, 96188 Stettfeld

Die Bauherren planen den Teil-Rückbau von früheren Erweiterungsbauten der ehemaligen Gaststätte Strätz. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag mit 12 : 0 Stimmen (1 Befangen) zu.
 
1.2 Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Nebengebäudes mit Unterkellerung auf FI. Nr. 291/36, Gemarkung Stettfeld, Am Mittelweg 5, 96188 Stettfeld
Die Bauherren präzisierten den schon am 25.11.2020 gestellten und beschlossenen Antrag. Dieser wurde damals aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung in einem Wohngebiet vom LRA abgelehnt. Nachdem der eigentliche Zweck eben keine Landwirtschaft ist, sondern lediglich eine Weinkellerei betrieben werden soll, ist es nun durch die zuständige Behörde genehmigungsfähig.
Der Gemeinderat bestätigte einstimmig den damaligen Beschluss.
 

TOP 2

Dorfentwicklung

hier: Festlegung der Eckpunkte durch die Fraktionen
 
BGM Hartlieb stellte die einzelnen Eckpunkte der Dorfentwicklung mit Priorisierungsliste vor, die bereits durch den Bauausschuss in der Sitzung vom 28.07.2021 festgelegt wurde.
Höchste Prio:
-Breitband und Kindergarten (beide Projekte sind bereits angelaufen)
Hohe Prio:
-Erschließung Baugebiet (bereits angeschoben)
– Beleuchtung der künftigen Wasserversorgung in Stettfeld
Mittlere Prio:
-Nutzung von Gemeindeeigentum (Schulgebäude)
-Leerstandsmanagement
-Mühlbach – Hochwasserfreilegung/Umgestaltung
-Mehrgenerationenhaus/Bürgerhaus z.B. Dorfzentrum für Jugend und Senioren
Niedrige Prio:
-Umgestaltung Dorfsee als Naherholungsgebiet
-Friedhof
 
Udo Busch trug vor, dass seiner Meinung nach das Thema Mühlbach- Hochwasser in Anbetracht der momentanen Lage in der Prio-Liste höher eingestuft werden sollte.
Hierzu hielt Thorsten Kneuer entgegen, dass gezielt zwischen Hochwasserschutz und Umgestaltung differenziert werden sollte. Der Hochwasserschutz sollte deutlich vor der Umgestaltung liegen, die nur zur Verschönerung dient. BGM Hartlieb teilte hierzu mit, dass am 18.10. eine Webkonferenz mit dem Wasserwirtschaftsamt stattfinden wird, die er zunächst abwarten möchte, um hier näheres über ein eventuelles Förderprogramm zu erfahren.
Der Gemeinderat beschloss mit 12:1 Stimmen die vorgelegte Priorisierungsliste.
 

TOP 3

Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen

hier: interkommunale Zusammenarbeit – Abschluss einer Zweckvereinbarung

 
In der Juni-Sitzung wurde der Beschluss zur Ausschreibung eines eigenen Glasfasernetzes mit 6 : 7 Stimmen abgelehnt. Deshalb hatte nun der Stettfelder Gemeinderat über den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit allen teilnehmenden Gemeinden der VG Ebelsbach abzustimmen. Hierbei geht es um die Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen durch ein Telekommunikationsunternehmen im gesamten Gemeindegebiet.
Von der Stettfelder Dorfgemeinschaft wurde die, ihrer Meinung nach, relativ geringe Übertragungsrate von 200 Mbits/s für Privatanschlüsse in dieser Vereinbarung bemängelt. Da es sich hier um ein Zukunftsprojekt der Gemeinde handelt, sollte man hier höhere Übertragungsraten umsetzten. Andere Mitglieder des Gremiums (CSU) meinten, man solle erst mal abwarten und mit diesen Übertragungsraten zufrieden sein.
 
Ob diese Bandbreite aber auch für die jüngere Generation ausreichend ist, bleibt äußerst fraglich.
Der Beitritt der Gemeinde Stettfeld zu dieser Zweckvereinbarung wurde mit 12 : 1 Stimmen beschlossen.
 

TOP 4

Anschaffung von Raumluftfiltern für den Kindergarten Stettfeld durch die Gemeinde

Für den Kindergarten sollen über die Landkreisausschreibung des Landkreises Hassberge zwei weitere neue Luftreinigungsgeräte für das Hausaufgabenzimmer und den Krippenraum angeschafft werden. Hierfür können 50 % der Anschaffungskosten (höchstens jedoch pro Gerät 1.750,00 €) durch Fördermittel finanziert werden. Der Preis pro Gerät liegt bei 2.556,40 € netto, die Geräte könnten aber mit einer Leasingrate in Höhe von 932,88 € netto pro Gerät auch geleast werden. Die Wartungspauschale würde in beiden Fällen 91,00 € netto im Jahr betragen, die Anfahrtspauschale je Gemeinde 180,00 € netto. Außerdem muss der Innenfilter nach Ablauf von 3 Jahren gewechselt werden, was ebenfalls ca. 550,00 € (auch bei Leasing nicht inklusive) kosten würde. Der Gemeinderat beschließt mit 10:0 Stimmen, dass zwei solche Geräte gekauft werden (Diana Galefske, Melanie Kaufhold und Stephanie Pfister wurden aufgrund der Zugehörigkeit zur Vorstandschaft des Kindergartenvereins nicht zur Abstimmung zugelassen).
 

TOP 5

Zuschussantrag des Kindergartenvereins St. Johannes für ein neues Außenspielgerät.

Mit Schreiben vom 16.09.2021 stellte der Kindergarten St. Johannes einen Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes für den Kindergarten.
 
BGM Hartliebs einleitende Worte fielen leider gegen den Antrag des Kindergartens aus. Er war regelrecht aufgebracht, wie der Kindergartenverein hier diesen Antrag stellen kann, wo man sich doch erst am 13.09.2021 vor Ort getroffen hat und die Absicht über den Bau dieses Spielgerätes hier nur nebenbei angesprochen wurde, ohne irgendeinen Baubeginn zu erwähnen. Außerdem bemängelte er, dass hier lediglich nur ein Angebot eingeholt worden sei. Seiner Meinung nach hätte dieses Außenspielgerät erst über den Gemeinderat abgestimmt werden sollen, bevor die Firma mit dem Bau der 15.000,00 €-Variante beauftragt wird.
 
Melanie Kaufhold entgegnete, dass sehr wohl im gemeinsamen Vorort-Termin am 13.09.2021 über das Außenspielgerät und auch über 2 weitere Angebote geredet wurde. Auch wurde BGM Hartlieb am 13.09.2021 informiert, dass dieses bereits in Auftrag gegeben wurde und der Baubeginn bereits in der folgenden Woche eingeleitet werde. Grund für die schnelle Entscheidung der Vorstandschaft war, dass einerseits der TÜV bereits 2 Außenspielgeräte beanstandet hat und diese abgebaut werden mussten. Andererseits hatte die beauftragte Firma für das Außenspielgerät einen sehr kurzfristigen Termin frei, andernfalls hätte der Baubeginn erst im Jahr 2022 erfolgen können. Der Kindergartenverein kann die Anschaffung bzw. Bezahlung dieses Gerätes durchaus alleine stemmen, wäre aber über eine Zuschuss – egal in welcher Höhe – dankbar und glücklich.
 
Sowohl Diana Galefske als auch Stephanie Pfister bestätigten die von Melanie Kaufhold vorgetragene Argumentation und den Vorort-Termin vom 13.09.2021. Auch Maria Löhlein (1.Vorstand des Kindergartenvereins) bestätigte dies nach erhaltenem Rederecht aus dem Zuhörerbereich.
 
Jürgen Amend stellte fest, dass es sich bei diesem Antrag lediglich um einen Zuschussantrag handelt und nicht um die Erlaubnis die Anschaffung zu tätigen, somit schlug er einen Zuschuss von 50% vor.
 
Nach heftiger und lauter Diskussion, in welcher der Kindergarten u.a. als „Heilige Kuh der Gemeinde“ bezeichnet wurde, entschied der Gemeinderat mit 5:5 Stimmen (Diana Galefske, Melanie Kaufhold und Stephanie Pfister wurden aufgrund der Zugehörigkeit zur Vorstandschaft des Kindergartenvereins nicht zur Abstimmung zugelassen), dass der Antrag des Kindergartenvereins abgelehnt wird.
 

TOP 6

Antrag der Feuerwehr Stettfeld auf Anschaffung neuer Schutzausrüstung

 
Bereits im Jahr 2020 erfolgte seitens der Stettfelder Feuerwehr eine Aufstellung einer Materialienliste, welche auch 30 Garnituren von Schutzausrüstungen für die Feuerwehrleute beinhaltete. Im Rahmen dieser Abstimmung wurden nun einstimmig die ersten 10 Garnituren für 10.021,82€ brutto beschlossen, welche einen Teil der in die Jahre gekommenen Ausrüstung ersetzen wird.
 

Informationen:

Anfragen zur Geschäftsordnung:

– GRin Pfister sprach die Baumaßnahme „Rudendorferweg“ an:
Da offensichtlich NeWO-Bau die Maßnahme abgeschlossen hat wollte Sie den weiteren Umgang mit der Straßenoberfläche wissen.
Laut BGM Hartlieb wird diese provisorisch wieder hergestellt.
 
– GR Kneuer fragte zu diesem Thema nach der rechtzeitigen Fertig- und Rechnungsstellung, um die Förderungen zu bekommen.
BGM Hartlieb bestätige den Abschluss der Abrechnungen noch im Jahr 2021.
 
– GR Frankenstein verwies auf die nicht dauerhaft funktionstüchtige Geschwindigkeitsmessung am Ortseingang von Staffelbach kommend an und ob man sich nicht etwas wartungsarmes anschaffen sollte.
 
– GR Rümer wollte wissen, wann WLAN im Rathaus verfügbar ist.
Nachdem die Sitzungsunterlagen den Gemeinderäten auch digital im sogenannten „Ratsinformationssystem“ zur Verfügung gestellt werden, fragte er nach den Umsetzungsstand des schon im Februar 2020 beschlossenen Breitbandanschlusses des Rathauses. BGM Hartlieb meinte hierzu, dass sich das Gremium hier damals dagegen entschieden hätte. Er wird hierzu nochmal nachlesen.
 
Wir berichten wieder, bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT