Top 1

Beitritt zum Zweckverband Klärschlammtrocknung Haßberge

Bereits im Juli 2020 war der Beitritt zum Zweckverband der Klärschlammtrocknung Haßberge Thema im Gemeinderat. Da sich die Zusammensetzung der Mitgliedsgemeinden wesentlich geändert hat, sollte gemäß Aufforderung der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Haßberge ein Beschluss über die angepassten Mitglieder vorgenommen werden. GR Markert fragte nach, ob es nicht sinnvoll wäre einen alternativen Liefervertrag zu prüfen, wie es die Stadt Ebern getan hat. Diese sind ausgestiegen aus dem Landkreiskonzept und konnten den Preis von ca. 139€/to auf etwa 106€/to mit einer Preisbindung bis Ende 2031 senken. Auf Nachfrage nach weiteren vorliegenden Angeboten durch GRin Kaufhold, verlaß BGM Hartlieb ein Angebot sogar im zweistelligen Betrag je Tonne, jedoch mit ungewisser Preisbindung für weitere Jahre. Insbesondere auch der Umweltaspekt des thermischen Verwertens beim Landkreiskonzept fand im Gremium großen Zuspruch, was beim günstigsten Anbieter im Renaturieren von Braunkohletagebauten umgesetzt werden würde. 

Im Gegensatz zu anderen Kläranlagen des Landkreises stellt die in Stettfeld vorhandene Klärschlammtrocknung einen Klärschlamm mit unterdurchschnittlichem Wassergehalt sicher. So beschloss das Gremium einstimmig, beim nachhaltigeren Landkreiskonzept zu bleiben, wenn nur nach tatsächlich abgeliefertem Gewicht abgerechnet wird. 

Top 2

Gemeinde Lauter, Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ecken II“ in Appendorf

hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauter hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Ecken II“ in Appendorf bestimmt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Information der Nachbargemeinden musste dafür eine Zustimmung eingeholt werden.  Der Gemeinderat Stettfeld erhob keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Lauter.

Top 3

Bebauungsplan „Buhlleite“ der Stadt Eltmann

hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Aufgrund der aktuell hohen und wachsenden Nachfrage nach Baugrundstücken hat der Stadtrat Eltmann in seiner Sitzung vom 27.04.2022 beschlossen, zur Realisierung eines allgemeinen Wohngebietes in Eltmann einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche vom ca. 1,48 ha und sieht insgesamt 13 Parzellen vor. Der Gemeinderat Stettfeld erhob einstimmig keine Einwendungen gegen die vorliegenden Planungen der Stadt Eltmann. 

Top 4:

1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „In der Au“ der Stadt Eltmann 

hier: Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „In der Au“ sollte ursprünglich Kleingewerbe in diesem Bereich angesiedelt werden. Auf Grund der Lage des damaligen Plangebietes direkt neben den Elektrizitätsversorgungseinrichtungen und den daraus resultierenden baulichen Einschränkungen wurde dieser nicht umgesetzt. Die großflächige Ansiedlung des Betreibers Tennet TSO macht die 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Ausweisung des Gewerbegebeites „In der Au“ leistete die Stadt Eltmann einen Beitrag zu dieser Zielverwirklichung. Die jetzt angestrebte Planung ist vom Flächennutzungsplan erfasst. Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen trägt dazu bei, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und ein, dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodenordnung zu gewährleisten. Die Gemeinde Stettfeld erhob keine Einwendungen gegen die vorliegenden Planungen der Stadt Eltmann. 

Top 5:

Teil-Ausbau „Hohe Straße“ (nachgesetzt):

Die Teilnehmergemeinschaft zur Flurbereinigung Deusdorf-Leppelsdorf stellte einen Antrag zur Kostenbeteiligung am Teilausbau der Hohen Straße (Rennweg) zum Pflasterweg. BGM Hartlieb bat den Gemeinderat, diesen Punkt nachzusetzen, was durch die vollzählige Teilnahme durch Beschluss möglich war.

Bei Gesamtschätzkosten von 75.000 € – 100.000 € solle sich die Gemeinde Stettfeld mit 10% beteiligen.  

Dies wurde vom Gemeinderat Stettfeld einstimmig abgelehnt. 

Informationen / GO

BGM Alfons Hartlieb

  • Info seitens SRP – Unterlagen aller realistischen Fördermöglichkeiten bzgl. der Potentialstudie zu Kläranlage werden erst im Januar 2023 vorliegen. Vorstellung der Ausarbeitung war im Juni 2022 und im Oktober wurde die Prüfung der Förderung beschlossen. Warum eine Analyse der Förderung solange dauert, erschließt sich den GR der DG nicht!
  • Er verlas einen Brief des Ingenieurbüros Hölzlein. Demnach ist es keine Alternative, die bestehende Pelletsheizung im KIGA durch eine Wärmepumpe (ca. 40kW, je 2 Aggregate mit 20kW) in Verbindung mit einer PV-Anlage im Förderantrag mit aufzunehmen. Als Grund wurde die zu geringe Vorlauftemperatur genannt, um unter anderem die Heizkörper im OG zu betreiben. Da jedoch erst in der vorherigen Sitzung der Austausch aller Heizkörper durch eine Fußbodenheizung beschlossen wurde stimmten die Voraussetzungen des Ingenieurbüros nicht mehr. Somit wurde am Beschluss, die Wärmepumpe und die Fußbodenheizung weiterhin im Förderantrag zu berücksichtigen nichts geändert.
  • In Anlehnung an den Kontrollen des Abfallwirtschaftsbetriebes werden nun auch die Stettfelder Biomülltonnen durch die Fa. Persch kontrolliert. Flyer hierzu werden noch verteilt.

GR Werner Rümer

  • Er fragte zum wiederholten Male, warum die Unterlagen zum nichtöffentlichen Teil dem Gremium nicht im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden können. Herr Stretz verwies auf einen Kommentar zur GO, der eine Herausgabe der Unterlagen zum nichtöffentlichen Teil als bedenklich einstuft.Zu Bedenken ist außerdem, gemäß GR Kuhn, dass es in anderen Kommunen gängige Praxis ist, alle Unterlagen den GR-Mitgliedern zu Vorbereitung der Sitzungen zur Verfügung zu stellen. Die GR der DG werden dies durch die Rechtsaufsichtsbehörde prüfen lassen.
  • GR Rümer erkundigte sich nach dem im September gefällten Urteil bzgl. des Rechtlerstreits zugunsten der Rechtler. BGM Hartlieb verweis auf ein am 15.12.2022 stattfindendes Gespräch im LRA hierzu.
  • Er fragte auch nach dem Stand bzgl. der Erneuerung des Rudendorfer Weges und der schon stattgefundenen Vergabe. Herr Hartlieb verwies ebenfalls auf das Gespräch am 15.12..

GR Jürgen Amend

  • Zum Neubaugebiet „Brunnwiese 2“ meinte er, dass so gut wie kein Abstand zwischen dem Tennisplatz und den gerade entstehenden Rückhaltebecken mehr sei. BGM Hartlieb verwies auf den kürzlich stattfindenden Jour Fixe-Termin, in dem genau diese Problematik schon angesprochen wurde. Der Bauausschuss soll sich Anfang nächsten Jahres ein Bild vor Ort machen.

GR Thorsten Kneuer

  • Er fragte, was mit der nun nicht mehr benötigten Spende der Gemeinde Stettfeld an Breitbrunn bzgl. des geplanten Sandsteinzentrums geschieht. Laut Herrn Hartlieb wird diese zurückgezahlt.

GR Matthias Kuhn

  • Er fragte nach dem Stand des gerade entstehenden Baugebietes „Brunnweise 2“, konkret nach dem Bau-Interesse. BGM Hartlieb möchte hierzu im nicht-öffentlichen Teil berichten.

GR Peter Frankenstein

  • Er bemängelte den verwilderten Zustand eines unbebauten Bauplatzes am Mittelweg. BGM Hartlieb wird mit dem Eigentümer sprechen.