Zum Wahlprogrammpunkt „NACHHALTIGE GEMEINDEBEDARFSPLANUNG“ wurde von uns am 14.10.2020 ein weiterer Antrag gestellt:
„Hiermit stellen wir, die Gemeinderäte der Stettfelder Dorfgemeinschaft, den Antrag eine Fokusberatung bzw. Potenzialstudie zum zukünftigen Betreiben der Kläranlage und der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Stettfeld zu beauftragen. Aufgrund der aktuellen Betriebsstunden sollte eine Gesamtbetrachtung der erforderlichen Maßnahmen (Photovoltaik, Erneuerung Pumpen, Motoren,… ) eingeleitet werden.
Eine Förderfähigkeit ist gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundes hinsichtlich Förderung von Klimaschutzprojekten im Bereich Gewässerschutz und Trinkwasserversorgung gegeben (siehe Bundesanzeiger vom 22. Juli 2020).
Wir bitten, diesen Antrag in der nächsten (Oktober 2020) Gemeinderatssitzung zu behandeln.“
‼️Grundsätzlich gilt:
👉Jeder Betreiber unterliegt der Pflicht zum wirtschaftlichen Handeln. Der sparsame Umgang mit dem Geld der Gebührenzahler muss oberstes Gebot sein.
👉Die Auswirkungen weiterhin steigender Energiepreise können durch einen optimierten Energieeinsatz vermindert werden.
👉Bereits kleine, mitunter sogar kostengünstige Verbesserungen können zu deutlichen Einsparungen führen.
👉Kommunale Unternehmen können durch positive Ergebnisse bei der Energieeinsparung Multiplikator für den industriellen und
privaten Bereich sein.
Wir berichten wieder, bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT