Gedächtnisprotokoll GR-Sitzung vom 09.02.2022
TOP 1 Bauanträge
1.1 Errichtung eines Geräteschuppens und einer Holzlege, Fl-Nr.: 2012/2, Gmkg. Stettfeld
Hierbei ging es speziell um die Zulassung einer größeren Firsthöhe. Dem Ratsgremium wurden die nötigen Pläne mit dem Einverständnis der Nachbarn vorgelegt. So gab es keinen Einwand und der Bauantrag wurde einstimmig beschlossen.
1.2 Errichtung eines Wintergartens auf Flur-Nr.: 2100/8, Gmkg. Stettfeld
Ebenso einstimmig wurde dieser Antrag beschlossen. Die Bauherren planen den Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss an der Westseite ihres Gebäudes.
TOP 2
Baugebiet „Brunnwiese II“, hier: Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der Leistungsphasen 4, 5 und 6;
Die in der Sitzung vom 15.12.2021 gefassten Beschlüsse wurden durch das Planungsbüro SRP in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Es bat um Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der anstehenden Leistungsphasen 4, 5 und 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe).
BGM Hartlieb stellte anhand einiger Pläne nochmals das neue Baugebiet mit Regenrückhaltebecken vor, woraufhin GR Kneuer anfragte, ob das Wasserwirtschaftsamt bereits Stellung hierzu genommen hat. BGM Hartlieb verneinte dies. GR Kneuer merkte an, dass die Regenrückhaltebecken für ein 5-jähriges Regenereignis berechnet wurden, die Berechnung für ein 10-jähriges Regenereignis würde sich aber empfehlen. BGM Hartlieb meinte, dass das Ingenieurbüro uns dies für ausreichend bezeichnet hat und er dies nicht in Frage stelle. VG-Leiter Klauda fügte bezüglich der Verhinderung von Steingärten letztlich hinzu, dass dies eine Änderung des Bebauungsplanes bedeuten würde und somit beantragt werden müsste. Die Verwaltung erhielt somit parallel den Auftrag, diese Änderung des Bebauungsplanes einzureichen. GR Markert sprach außerdem die Pflicht zum Bau einer Zisterne durch die Eigentümer auf den Grundstücken an. Herr Klauda sah hier Überschneidungsprobleme mit dem technischen Plan. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies ebenfalls abzuklären.
Der Gemeinderat billigte die vorgelegte Entwurfsplanung vom 15.12.2021 und beschloss einstimmig die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4, 5 und 6.
TOP 3
Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)
Schon in der GR-Sitzung am 12.02.2020 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, das Bürgermeisterzimmer und den Bauhof mit einem Glasfaserhausanschluss auszustatten. Somit wurde die VG beauftragt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Die damaligen Kosten wären für das Bürgermeisterzimmer (Telekom: 26.823,96 €) und den Bauhof (Telekom: 15.629,96 €), also gesamt 42.453,92 € gewesen. Abzüglich einer bis zu 90%igen Förderung wären die tatsächlichen Kosten für Stettfeld ca. 4.250,00 € gewesen. Jedoch wurde dieser Beschluss niemlas umgesetzt! Der GR wurde nicht einmal über die eigenmächtige Entscheidung des BGM infomiert! Nachdem dieser Missstand auf Nachfrage durch die DG auffiel, wurde dieser Tagesordnungspunkt jetzt erneut behandelt. Da es die genannte GWLANR so nicht mehr gibt und die damaligen Preise sowieso schon längst ihre Gültigkeit verloren haben, ist dies nur noch im Zuge des Förderprogramms „Gigabitrichtlinie Land“ möglich.
Der Aufhebung des damaligen Beschlusses wurde mit 5 zu 7 Stimmen widersprochen.
Zur Überbrückung, also bis das Rathaus mit Glasfaser angeschlossen werden kann, wird die Telekom beauftragt einen VDSL-Anschluss einzurichten. Dies wurde einstimmig beschlossen.
TOP 4
Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld
In einer der vergangenen Sitzungen wurde bereits der Wunsch, das Feuerwehrhaus für bestimmte Veranstaltungen zu vermieten, andiskutiert. Deswegen entwarf der Feuerwehrverein einen Mustermietvertrag für die Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus. GR Johannes Markert beantragte Rederecht für Markus Fösel, der daraufhin die Idee und den Inhalt des Mietvertrages vorstellte.
Demnach könnten insbesondere die aktiven Wehrleute, die schon 10 Jahre mitgewirkt haben, die Räume für z.B. Geburtstag, Taufe oder Kommunion des eigenen Kindes nutzen. GR Busch fand, dass die Nutzung schon eingeschränkt und so ein Privileg für die „Aktiven“ sein sollte. GR Amend hingegen gab zu bedenken, dass das Feuerwehrhaus der Gemeinde gehört und somit auch jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden sollte. GRin Simon meinte, dass entgegen dem Vorschlag des Feuerwehrvereins die Gemeinde für die Vermietung zuständig sein sollte. Melanie Kaufhold verwies darauf, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach, wie für andere Gemeinden auch, kümmern könnte. Nach noch reger Diskussion und etlichen Ideen und Hinweisen schlug Johannes Markert ein kleines Arbeitsgremium mit je einem Vertreter jeder Fraktion vor. So wird nun der Vertrag im kleinen Kreis (VG, Feuerwehrverein, 1. – 3. BGM) bis zur nächsten Sitzung überarbeitet. Ziel sollte eine abgestimmte Version mit Fokus auf die Feuerwehr sein.
TOP 5
Rechnungsprüfung 2019
Die Rechnungsprüfung des Geschäftsjahres 2019 wurde am 30.04.2020 von den GR Peter Frankenstein, Doris Simon und Jürgen Amend durchgeführt.
Melanie Kaufhold stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:
- Reparatur Motrac für 8.368,52 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt!
Gemäß Bürgermeister Hartlieb wird ab sofort bei Reparaturen > 3.000 € einen Kostenvoranschlag eingeholt und anschließend im GR behandelt. Das wird jedoch zu teilweise massiven zeitlichen Verzögerungen/Einschränkungen im Bauhof führen.
Vorschlag von Jürgen Amend: bei dringlichen Reparaturen die beiden Fraktionsvorsitzenden informieren und in der nächsten GR Sitzung ansprechen.
- 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“.
Laut VG ist kein Einzelvertrag möglich, weil es sich um unterschiedliche Örtlichkeiten handelt!
- Pauschalbetrag über 750,– €/Jahr als Wertstoffnebenkosten. Vertrag aus 2002!
Laut VG besteht der Vertrag aus 2002 noch. Es gab keine Änderung.
GR Jürgen Amend bemängelte die um ein Jahr verspätete Analyse der Prüfung vom 30.04.2020. VG Leiter Matthias Klauda entschuldigte dies mit dem Personalengpass innerhalb der Verwaltung (Kämmerei). Dies war ein „Fehler der Verwaltung“.
Mit einer Gegenstimme wurde die Rechnungsprüfung 2019 zugestimmt und die Haushaltsüberschreitungen anerkannt. Entlastung ist auch mit einer Gegenstimme erfolgt.
TOP 6
Rechnungsprüfung 2020
Die Rechnungsprüfung GJ 2020 wurden am 28.10.2020 und 02.12.2020 von den GR Johannes Markert, Stephanie Pfister, Walfried Spath, Diana Galefske und Melanie Kaufhold durchgeführt.
Melanie Kaufhold als 2. Bürgermeisterin stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:
- Reparatur Fendt Geräteträger für 8.578,14 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt!
Zukünftig wird wie unter TOP 5 (Reparatur Motrac aus 2019) besprochen vorgegangen.
- 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“
Wurde in der Prüfung 2020 wiederum aufgenommen, weil im neuen GR die Rechnungsprüfung 2019 noch nicht erfolgt war!
- Streicharbeiten Schule. Sind Zahlungen der Versicherung eingegangen?
Zahlungseingang der Versicherung wurde in GR Sitzung vorgelegt.
- Restauration Kriegerdenkmal. Wird hierzu ein Beschluss benötigt?
Der Beschluss vom 12.02.2020 wurde in der Sitzung vorgelegt. Kosten wurden komplett durch Spenden gedeckt.
- Unterstützung Greifvogelauffangstation. Prüfung der Zuschussmöglichkeit durch LRA/Bund Naturschutz oder über ILE-Förderung?
Laut Herrn Klauda ist dies nicht Aufgabe der VG. Herr Gabold wird angesprochen, ob es weitere kostenmäßige Unterstützung gibt.
- Betriebskostenabrechnung Anmietung „Objekt Strätz“ von 03/2019 bis 12/2020. Die Nebenkosten wurden in einer Excelliste mit rund 22.000,00 € ohne Belege aufgelistet.
Melanie Kaufhold erklärte, dass die Nebenkosten der Lebenshilfe separat über Versicherungen abgerechnet wurden. Zudem ist keine „Trennung“ zu den beiden Privatwohnungen erkennbar. Deshalb werden Einzelbelege der entstandenen Nebenkosten gefordert.
Bürgermeister Hartlieb sieht „… keinen großen Zweifel…“ an der Richtigkeit der Nebenkostenberechnung aufgrund der Excelliste und deshalb wurde das auch „..so bezahlt…“. Die Liste soll in der nächsten Sitzung aufgelegt werden.
Die Anfrage der DG, wie oft das Objekt von der Gemeinde genutzt wurde, konnte in dieser Sitzung nicht beantwortet werden! Auch dies soll in der nächsten Sitzung aufgearbeitet werden.
Aufgrund der bestehenden Ungereimtheiten und Nichtnachvollziehbarkeit der Nebenkosten (1.000,00 € pro Mietmonat) wurde die Entlastung der Jahresrechnung 2020 auf die nächste Sitzung verschoben.
Informationen / GO
- BGM Hartlieb schlug die Übernahme der Grabkosten von Herrn Luger durch die Gemeinde für 20 Jahre vor. Diese Idee fand im Gremium einstimmigen Zuspruch.
- Um das Pfarrhaus als Hort nutzen zu können, muss eine Nutzungsänderung gestellt werden. Dies werde nun getan.
- Die Kostenschätzung für den Umbau des Pfarrhauses durch den Architekten belaufen sich auf 900T€. Der Umbau gemäß eines Minimalaufwandes belaufe sich auf ca. 300T€.
- Thorsten Kneuer fragte nach dem Stand „Umbau KiGa“. BGM Hartlieb verwies auf den Hort, der momentan Priorität hat. Die Planung laufe aber weiter.Um die Schule als Übergangslösung für den Kinderhort nutzen zu können, bedarf es auch einer Nutzungsänderung, die allerdings problemlos sein sollte.
GRin Melanie Kaufhold
- Sie warb für die Kronkorken-Sammlung – Die Gemeinde Stettfeld unterstütze dies nun. Die Gemeindebürger können jeden Samstag im Rahmen der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes ihre Kronkorken bringen. Dort stehen geeignete Behälter bereit.
- Aus der Bevölkerung kam der Hinweis, sich den Zustand des „Hinteren Grabens“ nochmal durch den Bauausschuss zu begutachten.
- Die Teststation in Stettfeld läuft gut. Der Sonntag wird besonders gut angenommen.
- Die Idee der SPD-Ortsfraktion „Seniorenspielzeuge“ im Rahmen der jährlichen ILE-Fördermaßnahmen anzuschaffen, wurde als Förderantrag eingereicht.
- Abwasser: Auf diverse Gebühreneinsparmöglichkeiten sollte im nächsten VG-Blättchen hingewiesen werden.
GR Thorsten Kneuer
- Lampe am Seering defekt!
- Mühlbach hinter Anwesen Kneuer: Da die Wiese komplett unter Wasser steht fragte GR Kneuer nach dem Stand des besprochenen Ausbaggerns in der letzten Bauausschusssitzung. Dies soll laut BGM Hartlieb im Frühjahr erfolgen.
- Wann wird der Parkplatz „Am Anger“ wieder hergerichtet? Dies soll nach Fertigstellung „Rudendorfer Weg“ erfolgen, berichtete der BGM.
GR Johannes Markert
- GR Markert stellte die Sicherheit der Kinder an der Bushaltestelle an der Hauptstraße in Frage. Hierzu verwies der BGM auf das erneute Anbringen eines weißen Streifens, der deutlich mehr Platz zur Straße lässt als vorher. GRin Galefske brachte den Vorschlag evtl. doch nochmal über eine Haltestelle am „Säumarkt“ nur für die Grundschulkinder nachzudenken.