Am 15.12.2021 fand die Dezembersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. 

Öffentliche Sitzung

Top 1:

Erschließungsplanung Neues Baugebiet Brunnwiese II: Festlegungen zur Erstellung der Ausschreibung Erschließung. Ing.büro SRP Zeil, Herr Hopfengärtner

Grundlage für die Umsetzung/Ausschreibung der Bautätigkeiten (Entwässerung, Wasserzufuhr, Straßen-/Gehsteigbau, Infrastruktur z.B. Glasfaser, Strom) ist der genehmigte Bebauungsplan aus dem Jahr 2000.

Entwässerung: Hier wird ein Trennsystem verbaut. Schmutzwasser über die Anbindung am vorhandenen Kanal und das Oberflächenwasser wird in 2 große Auffangbecken gedrosselt über den Mühlbach abgeführt. Hierzu fehlt noch die Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.

Thorsten Kneuer und Udo Busch äußerten Bedenken bzgl. dieser Ableitung, da schon in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen es zu Überschwemmungen kam.

Trinkwasser: Anschluss am Bestand Brunnwiese I. Für diese Teilerschließung besteht kein hydraulisches Problem.

Straßenplanung: Ausführung wie im Bebauungsplan aus 2000 ersichtlich. Es bestehen keine Zufahrtsvorgaben zu den Baugrundstücken.

Die Zufahrt vom Bestand Brunnwiese I zum neuen Baugebiet wird durch den Gehsteigbau verengt (nicht genügend Breite zu den Nachbargrundstücken vorhanden). Dies wurde einstimmig beschlossen.

Gehwege: mit 8:4 Stimmen entschied sich der GR für eine Standard-Pflasterung der Gehwege und Parkflächen.

GR Matthias Kuhn fragt bezüglich Vorgaben zur „offenen Gestaltung“ der Grünanlage im Baugebiet, um eine weitere Versiegelung und Mehrung des Oberflächenwassers zu vermeiden. Dies ist in der bestehenden Baugenehmigung aus 2000 nicht enthalten. Deshalb soll dies nochmals beim LRA angefragt werden, ohne eine neue Baugenehmigung anzustoßen.

Folgender Terminplan wurde festgelegt:

Anfang Januar 2022: Baugrundstücksuntersuchung (je nach Witterung)

Februar 2022: finale Planung auch mit Versorgungsträger (Strom, Glasfaser); Unterlagen zum LRA und Wasserwirtschaftsamt. Leistungsverzeichnis und Beginn der Ausschreibung

Juni 2022: geplanter Beginn der Baumaßnahmen. Zeitraum: ca. 1 Jahr

Ziel muss sein, die Erschließungskosten möglichst gering zu halten, um preiswerte Baugrundstück anbieten zu können!

TOP 2:

Bauanträge:

Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Lager- und Maschinenhalle auf FL.-Nr. 1388 durch Silvia und Rainer Ankenbrand

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Zulässigkeit einer Lager- und Maschinenhalle (Länge: 18,50 m, Breite: 7,0 m, Höhe 4,50 m) abgeklärt werden. 

Der Antrag auf Vorbescheid wurde – mit der Auflage eine Regelung für die Entwässerung hierzu darzustellen – einstimmig beschlossen.

Top 3:

Änderung Abwassergebühren

Ab dem 01.01.2022 beginnt ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. Hierin ist ein Anlagenachweis und eine Rückschau auf den vorherigen Kalkulationszeitraum (2018-2021) enthalten. 

Hierbei ergab sich eine Kostenunterdeckung von 63.702,30 €. 

Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Abwassergebühren um 0,51 € auf 3,88 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Die Beitrags-/Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde ebenfalls angepasst. Bisher gab es eine Pauschale für die Gartenbewässerung von 15 bzw. 20 m³ Abwassererlass je nach Gartengröße. 

Da wie oben beschrieben innerhalb von 4 Jahren die Kostendeckung der Abwassergebühren neu berechnet wird und dann auf jeden Bürger umgelegt wird, entschied der GR einstimmig diese Pauschale zu streichen.

Gartenwasser kann gemäß der neuen Satzung über eine geeichte, verplombte separate Wasseruhr erfasst und dann beim Abwasser erlassen werden.

Vom Kämmerer Jürgen Pfister wurde nochmals erwähnt, dass die Grundlage für sonstige Investitionszuschüsse die Deckung der gemeindlichen Verbrauchsgebühren beinhaltet.

Top 4:

Neuerlass der Entwässerungssatz

Das Büro Dr. Schulde hat im Auftrag der VG die bestehende Satzung nach den neuesten rechtlichen Bestimmungen angepasst. Dies wird in allen Kommunen vollzogen.

Die neue Satzung ab 01.01.2022 wurde einstimmig angenommen.

Top 5:

Änderung/Anpassung Wassergebühren

Auch bei der Wasserversorgung beginnt ab dem 01.01.2022 ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde auch hiervon eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. 

Auch beim Wasser musste ein Defizit von 28.350,63 € für den Zeitraum (2018-2021) in die neue Gebühr ab 2022 eingerechnet werden. 

Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Wassergebühren um 0,15 € von bisher 0,90 € auf jetzt 1,05 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Auch die Beitrags-/Gebührensatzung zur Wasserversorgung wurde angepasst. Neu wurde ein pauschaler Bauwasseranschluss ohne Wasseruhr von 70 € je Bauvorhaben beschlossen.

Die angepasste Beitragssatzung wurde einstimmig beschlossen.

Top 6:

Neuerlass der Wasserabgabesatzung

Auch diese Satzung wurde rechtlich – wie in allen Kommunen – angepasst und vom GR einstimmig beschlossen.

Informationen: 

  • Pfarrhaus: Nutzungsänderung, Begehung mit LRA
  • FFW: Die Feuerwehr plant eine Kinderfeuerwehr im neuen Jahr. Näheres hierzu soll folgen.
  • FFW: Die Feuerwehr plant die alte Bushaltestelle gegenüber der Feuerwehr als Lagerhalle zu nutzen und wird Diese dementsprechend umbauen.
  • GR Rümer möchte die Anpassung im Protokoll 27.10.2021:

Der bisher nicht vollzogene Beschluss vom Februar 2020 (Glasfaseranschluss Rathaus und Bauhof mit 90 % Förderung Freistaat) sollte dem GR nochmals vorgelegt werden. Dies ist im Protokoll nicht erwähnt. Bürgermeister Hartlieb will dies in der Januarsitzung nachholen.

  • GR Kuhn fragte nach den TO-Punkten der letzten Bauausschuss-Sitzung. Diese werden in den kommen GR-Sitzungen behandelt so BGM Hartlieb.