Am 16.03.2022 fand die Märzsitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. 

TOP 1: Bauanträge

TOP 1.1: Isolierte Abweichung: Überdachung eines bestehenden Stellplatzes als Holzlege auf Fl.Nr. 2144/15 Gmkg. Stettfeld, Rudendorfer Weg 49

Der Bauherr plant die Überdachung des bestehenden Stellplatzes (Länge: 4,50 m, Breite: 3,80 m, Höhe 2,50 m). Geplant ist ein Flachdach mit Trapezblech. Die Lage der Holzlege befindet sich nicht innerhalb des festgesetzten Baufeldes. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. 

TOP 1.2: Anbau einer Dachterrasse auf Fl.Nr. 2010/6 Gmkg. Stettfeld, Am Hang 22

Der Bauherr plant die Errichtung einer Dachterrasse (Länge: 3,34 m, Breite: 4,38 m). Das vorhandene Pultdach wird abgebrochen und durch ein Flachdach ersetzt. Das Vorhaben hält nicht alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes ein: Vorgesehen sind Satteldächer mit einer Neigung vom 24° bis 28°, geplant ist jedoch ein Flachdach/Dachterrasse mit einer Neigung von 2°. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. 

TOP 1.3: Abbruch und Neubau einer Garage auf dem Flurstück 194, Gmkg. Stettfeld, Bahnhofstraße 1

Der Bauherr plant die Errichtung einer neuen Garage (Länge: 11,95 m, Breite: 5,95 m). Die alte Garage wird abgebrochen. Geplant ist ein Satteldach (Neigung 15°) mit Dachziegeln. Mit 9:0 Stimmen beschließt der Gemeinderat, dem vorgelegten Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weiterzuleiten. 

TOP 2

Baugebiet „Brunnwiese II“ Verbot von Steingärten / Einbau von Zisternen – Festlegung der weiteren Vorgehensweise

In der GR-Sitzung am 09.02.2022 wurde im Zuge der Billigung der vorgelegten Entwurfsplanung die Frage gestellt, ob Steingärten verboten und der Einbauzwang von Zisternen im Bebauungsplan mit aufgenommen werden könnten.

Dies wurde nun seitens der VG geprüft. Die Änderung des Bebauungsplans sei demnach nicht zielführend, da zusätzliche Kosten und vor allem ein Zeitverzug von mindestens 6 Monaten hinzunehmen wären. Stattdessen wird eine privatrechtliche Regelung in den jeweiligen Grundstücksverkaufsverträgen vorgeschlagen – allerdings könnte dies auch die noch andauernden Grundstücksverhandlungen beeinflussen.

Hierzu entstand im Gremium eine rege Diskussion. GR’in Kaufhold ist der Auffassung, dass auf das Verbot von Steingärten verzichtet werden könne, da auch dies einen Lebensraum diverser Tiere darstellt. Schlimmer sind voll versiegelte Parkflächen, die nicht verboten werden könnten. GR Busch ist der Ansicht, dass dieser Trend sowieso schon wieder rückläufig wäre und auch nicht überwachbar sei. GR Kuhn ergänzte, dass es generell sinnvoll wäre auf jeden neugebauten Dach Photovoltaik zu installieren. Den Einbau von Zisternen fanden alle Räte für sinnvoll. Letztlich wurden die Steingärten mit 6 zu 3 Stimmen gebilligt. Der Einbau von Zisternen (9m³) wurde einstimmig beschlossen.

TOP 3

2. Änderung Bebauungsplanverfahren „Ost“ der Gemeinde Oberhaid             hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In der Sitzung der Gemeinde Oberhaid vom 19.10.2022 wurde für das genannte Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel hierbei ist, ein Baurecht und somit Rechtssicherheit zur Errichtung von 3 Tiny-Häusern zu schaffen. Das Gremium war sich einig, hierbei keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Oberhaid zu haben.

TOP 4

Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld

Wie bereits in der Februarsitzung angeregt, wurde im kleinen Kreis der Mietvertrag für die Gemeinderatssitzung überarbeitet. Zusammengefasst kann der Schulungsraum im Feuerwehrhaus von Feuerwehrmitgliedern genutzt werden, wenn sie aktiv tätig sind oder auch aktiven Dienst über längere Zeit geleistet haben. Eine Nutzung des Raumes für VHS-Kurse oder sonstige gewerbliche Veranstaltungen ist nicht angedacht. Als Mietpreis entfallen 100€, welche zur Hälfte an die Gemeinde gehen, zur anderen Hälfte an die Feuerwehr, welche die ehrenamtliche Organisation übernimmt. Einstimmig wurde der Entwurf beschlossen.

TOP 5

Örtliche Rechnungsprüfung 2020

Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung diesen Tagesordnungspunkt vertagt, da von der Verwaltung ein noch offener Punkt (Nebenkostenabrechnung) genauer dargestellt werden sollte.

Außerdem beantragte die Fraktion der Stettfelder Dorfgemeinschaft eine Auflistung der „innerhalb der Mietdauer durch die Gemeinde genutzten Tage des Gasthof Strätz für gemeindliche Veranstaltungen“.

Die zweite Bürgermeisterin Melanie Kaufhold übernahm die Sitzungsführung, da BGM Hartlieb wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen war. Sie las nochmals (wie bereits in der letzten Sitzung) den vorgelegten Schriftverkehr vor und schilderte die Situation. Aus dem Ratsgremium kam jedoch Kritik, da zwar nun mehrere Abrechnungen und Auflistungen in Form von Exel-Listen vorlagen, jedoch die zur korrekten Prüfung notwendigen Belege nicht vorgelegt wurden.

Nachdem, wie von der DG gefordert, die gemeindlichen Nutzungstage der Gaststätte Strätz von der Verwaltung für das Jahr 2020 mit acht Gemeinderatssitzungen und einer Bürgerversammlung beziffert wurden, waren einige Ratsmitglieder über die Höhe der Nebenkosten mehr als erstaunt und es zeichnete sich eine erneute Ablehnung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat ab.

In diese Diskussion griff nun der Kämmerer Jürgen Pfister ein. Er wies darauf hin, dass eine Verweigerung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 nur dann erfolgen darf, wenn wesentliche Verstöße vorliegen. Dies sei jedoch in Anbetracht des Gesamtumfangs der Haushaltswirtschaft nicht gegeben. Er schlug deshalb vor, einen dritten Beschluss zu verfassen und die strittige Klärung der offenen Punkte der Nebenkostenabrechnung Gaststätte Strätz durch eine übergeordnete Stelle prüfen zu lassen. Der Gemeinderat verfasste einen dritten Beschluss und es kam zur Abstimmung:

Beschluss 1: Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis zustimmend Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wird entsprechend dem Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen

Beschluss 2: Der Gemeinderat erteilt die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 Abstimmung: 8 : 0 bei einer pers. Beteiligung

Beschluss 3: Der Gemeinderat Stettfeld beanstandet die Nebenkostenabrechnung der Jahre 2019 und 2020 für die Gaststätte Strätz. Diese soll an die überörtliche Rechnungsprüfungsstelle weitergeleitet und geprüft werden. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen

Informationen / GO

– BGM Hartlieb wies darauf hin, dass aufgrund der Beschwerde der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beim Landratsamt Haßberge der GR-Beschluss vom 29.07.2020 nun umgehend zu vollziehen ist. Hierbei handelt es sich um den Beschluss, dass die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Aushangkasten der Gemeinde Stettfeld ausgehängt werden sollen. Diesen Beschluss hat BGM Hartlieb bis heute nicht vollzogen. 

GRin Doris Simon

– Sie fragte, ob nicht anstatt der Abfallcontainer im Friedhof gelbe Tonnen aufgestellt werden könnten, da diese leichter zu öffnen sind und auch die Kerzen inkl. Gehäuse entsorgt werden können.

– Sie würde auch gerne das Konzept „Friedwiese“ angehen. BGM Hartlieb verwies darauf, dass dies als TOP in der nächsten Sitzung behandelt werden solle.

GRin Diana Galefske

– Auf die Frage nach der Renovierung der eigentlich neuen Bänke an der Hauptstraße, antwortete BGM Hartlieb, dass diese neu lackiert wurden, da sie schon verzogen und die Farbe abgeblättert sei. Diana ergänzte, dass diese doch eigentlich aus wetterresistentem Holz gewesen seien.

– Diana Galefske verlas einen Brief von Bernhard Zettelmeier, welcher an BGM Hartlieb adressiert nach den Aktivitäten zu verschiedenen Themen hinsichtlich Nachhaltigkeit in der Gemeinde fragte. BGM Hartlieb äußerte sich auf Nachfrage dahingehend, dass im Gemeinderat bereits vor Jahren über 3 Windräder diskutiert wurde. Der Bau dieser Windräder wurde jedoch vom damaligen Gemeinderat auch aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln abgelehnt. Weiterhin erwähnte er die von der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beantragte Potentialstudie, die noch im Gange ist. Das zuständige Ingenieurbüro hat bereits die Kläranlage besichtigt. Abschließend erwähnte BGM Hartlieb, dass unsere gemeindlichen Gebäude leider zu alt und statisch nicht für Solarpaneele geeignet wären. 

 GR Thorsten Kneuer

– Zustand der Mauer entlang der Ortsdurchfahrtsstraße ist schlimm (blüht ganz weiß! BGM Hartlieb erwiderte, dass dies erst nach Jahren weggehen würde. Allerdings sagte er auch schon, dass es nach dem vergangenen Frühjahr (2020) besser wird -wird wohl spannend bleiben. 

GRin Melanie Kaufhold

– Sie fragte nach dem Stand der Notartermine in Sachen Baugebiet „Brunnweise II“. BGM Hartlieb verwies auf den nicht-öffentlichen Teil.

GR Matthias Kuhn

– GR Kuhn gab mit Verweis auf den unter TOP4 beschlossenen Mietvertrag zu bedenken, dass auch Mitglieder anderer Vereine, welche in einem Gemeindegebäude untergebracht sind, das Recht bekommen müssten, den jeweiligen Raum zu mieten. Laut BGM Hartlieb könne jeder Verein ähnlich der Feuerwehr einen Mietvertrag aufsetzen und beim Gemeinderat anfragen.

Wir berichten wieder. Bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT