TOP 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Jahr 2020 deren Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
Geschäftsleiter Matthias Klauda verliest die Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Sitzungen von 2020, deren Geheimhaltungsgrund weggefallen ist.
Sitzungstag: 22.04.2020
👉Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung/ Straßenbau Siedlungsstraße, Klingenweg, Schulstraße hier: Unterirdische Verlegung der Telekommunikationsleitungen
❗️ Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt die Erdverkabelung der Telekommunikationsleitungen für den Klingenweg und die Siedlungsstraße.
👉Abwasserbeseitigung / Wasserversorgung / Straßenbau Siedlungsstraße, Klingenweg, Schulstraße hier: Vergabe der Kanal-TV-Untersuchung
❗️Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt die Vergabe der Kanal-TV-Untersuchung an die Firma Kanal-Türpe, 97447 Gerolzhofen zu einem Angebotspreis von 14.958,31 € (brutto).
👉Herstellung eines Gehweges und der Querungshilfe zum Baugebiet „An der Bamberger Straße / An der Flachs“ hier: Beauftragung eines Ingenieurbüros
❗️Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros TBW Eltmann mit der Planung und Überwachung der Errichtung des Gehweges und der Querungshilfe zum Baugebiet „An der Bamberger Straße / An der Flachs“ basierend auf vorliegendem Ingenieurvertrag.
👉Vergabe der Querungshilfe und eines Gehweges in der Bamberger Straße
❗️Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt die Vergabe der Querungshilfe und eines Gehweges entlang der Bamberger Straße an die Firma Dinkel Straßen- u. Tiefbau, Haßfurt zu einem Angebotspreis von 68.1 70,86 € (brutto).
👉Sanierung des Kindergartens Stettfeld hier: Beteiligung der Gemeinde an Planungskosten
❗️Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt die hälftige Übernahme der anfallenden Planungskosten für die Machbarkeitsstudie.
Sitzungstag: 13.05.2020
👉Festsetzung der Entschädigung für den ehrenamtliche ersten Bürgermeister
❗️Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem ersten Bürgermeister eine monatliche Entschädigung in Höhe von 3.114, 15 € zu gewähren.
👉Fahrtkostenpauschale für den ersten Bürgermeister
❗️Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem 1. Bürgermeister eine pauschale jährliche Wegstreckenentschädigung für Fahrten innerhalb des Landkreises in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren.
👉Aufwandsentschädigung für den 2. und 3. Bürgermeister
❗️Beschluss 1: Der 2. Bürgermeister erhält ab 01.05.2020 folgende Entschädigung:
1. Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 1/12 der Entschädigung des 1. Bürgermeisters festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2. dieses Beschlusses fallen.
2. Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des ersten Bürgermeisters (Urlaub oder Krankheit) ab dem 15. Vertretungstag eine Entschädigung von 50,00 € je Kalendertag gewährt.
❗️Beschluss 2: Der 3. Bürgermeister der Gemeinde Stettfeld erhält eine Entschädigung von 20,00 € je Einsatzstunde.
👉Aufnahme eines Darlehens
❗️Beschluss 1.: Festsetzung Gesamtbetrag Kredit
In Vorwegnahme zu der noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2020 wird der Gesamtbetrag der im Haushaltsjahr 2020 für Investitionen und lnvestitionsfördermaßnahmen aufzunehmenden Kredite auf 1.000.000,- € festgesetzt.
Sitzungstag: 29.07.2020
👉Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung / Straßenbau Siedlungsstraße, Klingenweg, Schulstraße; hier: Wiederherstellung des Zaunes an der Schulstraße 1
❗️Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt die Wiederherstellung der Zaunanlage am Anwesen ,,Schulstraße 1″ durch die Fa. Göb, Ebelsbach zum Angebotspreis von 4.335,00 € (netto).
👉Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung/ Straßenbau Hauptstraße, Am Toracker, Seeringstraße, Rudendorfer Weg, Siedlungsstraße hier: Bauende am Rudendorfer Weg
❗️Beschluss: Der Gemeinderat Stettfeld beschließt den Ausbau der Straße und des Gehweges am Rudendorfer Weg bis Anwesen Nr. 16 (Reinhardt, FI.Nr. 79). Es sollen Kanal und Wasserleitung erneuert werden. Ebenso sollen-Speedpipes mitverlegt werden.
Sitzungstag: 25.11.2020
👉Information zur vermeintlichen chemischen Verunreinigung des Röderwegs, Am Sportplatz und des Dammbauwerks am Mühlbach
❗️Beschluss: Es wird festgestellt, dass die Straßen, Wege und Gewässer dritter Ordnung ausschließlich durch die Gemeinde gebaut und unterhalten werden. Eine Überwachung und Überprüfung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Gemeinderat und die zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Rechtlergemeinschaft, vertreten durch den 1. Vorstand Werner Rümer, war zu keiner Zeit zu einer Überwachung und Überprüfung berufen. Das Verhalten der Verantwortlichen der Rechtlergemeinschaft war aus Sicht der Gemeinde rechtswidrig. Eine entsprechende Unterlassungserklärung wird der Vorstandschaft der Rechtlergemeinschaft zugestellt. Die Gemeinde fordert alle Bürger auf, vermeintliche Missstände und Mängel bei der Gemeindeverwaltung zeitnah zu melden. Die Gemeinde hat im vorliegenden Fall kein Verständnis dafür, dass vermeintliche Umweltverschmutzungen erst nach mehr als 1,5 Jahren gemeldet wurden. Eine Sachverhaltsdarstellung mit entsprechenden Handlungsanweisungen erfolgt im VG-Blatt.
Wir berichten wieder, bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT