Am 16.03.2022 fand die Märzsitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
TOP 1: Bauanträge
TOP 1.1: Isolierte Abweichung: Überdachung eines bestehenden Stellplatzes als Holzlege auf Fl.Nr. 2144/15 Gmkg. Stettfeld, Rudendorfer Weg 49
Der Bauherr plant die Überdachung des bestehenden Stellplatzes (Länge: 4,50 m, Breite: 3,80 m, Höhe 2,50 m). Geplant ist ein Flachdach mit Trapezblech. Die Lage der Holzlege befindet sich nicht innerhalb des festgesetzten Baufeldes. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
TOP 1.2: Anbau einer Dachterrasse auf Fl.Nr. 2010/6 Gmkg. Stettfeld, Am Hang 22
Der Bauherr plant die Errichtung einer Dachterrasse (Länge: 3,34 m, Breite: 4,38 m). Das vorhandene Pultdach wird abgebrochen und durch ein Flachdach ersetzt. Das Vorhaben hält nicht alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes ein: Vorgesehen sind Satteldächer mit einer Neigung vom 24° bis 28°, geplant ist jedoch ein Flachdach/Dachterrasse mit einer Neigung von 2°. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
TOP 1.3: Abbruch und Neubau einer Garage auf dem Flurstück 194, Gmkg. Stettfeld, Bahnhofstraße 1
Der Bauherr plant die Errichtung einer neuen Garage (Länge: 11,95 m, Breite: 5,95 m). Die alte Garage wird abgebrochen. Geplant ist ein Satteldach (Neigung 15°) mit Dachziegeln. Mit 9:0 Stimmen beschließt der Gemeinderat, dem vorgelegten Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weiterzuleiten.
TOP 2
Baugebiet „Brunnwiese II“ Verbot von Steingärten / Einbau von Zisternen – Festlegung der weiteren Vorgehensweise
In der GR-Sitzung am 09.02.2022 wurde im Zuge der Billigung der vorgelegten Entwurfsplanung die Frage gestellt, ob Steingärten verboten und der Einbauzwang von Zisternen im Bebauungsplan mit aufgenommen werden könnten.
Dies wurde nun seitens der VG geprüft. Die Änderung des Bebauungsplans sei demnach nicht zielführend, da zusätzliche Kosten und vor allem ein Zeitverzug von mindestens 6 Monaten hinzunehmen wären. Stattdessen wird eine privatrechtliche Regelung in den jeweiligen Grundstücksverkaufsverträgen vorgeschlagen – allerdings könnte dies auch die noch andauernden Grundstücksverhandlungen beeinflussen.
Hierzu entstand im Gremium eine rege Diskussion. GR’in Kaufhold ist der Auffassung, dass auf das Verbot von Steingärten verzichtet werden könne, da auch dies einen Lebensraum diverser Tiere darstellt. Schlimmer sind voll versiegelte Parkflächen, die nicht verboten werden könnten. GR Busch ist der Ansicht, dass dieser Trend sowieso schon wieder rückläufig wäre und auch nicht überwachbar sei. GR Kuhn ergänzte, dass es generell sinnvoll wäre auf jeden neugebauten Dach Photovoltaik zu installieren. Den Einbau von Zisternen fanden alle Räte für sinnvoll. Letztlich wurden die Steingärten mit 6 zu 3 Stimmen gebilligt. Der Einbau von Zisternen (9m³) wurde einstimmig beschlossen.
TOP 3
2. Änderung Bebauungsplanverfahren „Ost“ der Gemeinde Oberhaid hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung der Gemeinde Oberhaid vom 19.10.2022 wurde für das genannte Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel hierbei ist, ein Baurecht und somit Rechtssicherheit zur Errichtung von 3 Tiny-Häusern zu schaffen. Das Gremium war sich einig, hierbei keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Oberhaid zu haben.
TOP 4
Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld
Wie bereits in der Februarsitzung angeregt, wurde im kleinen Kreis der Mietvertrag für die Gemeinderatssitzung überarbeitet. Zusammengefasst kann der Schulungsraum im Feuerwehrhaus von Feuerwehrmitgliedern genutzt werden, wenn sie aktiv tätig sind oder auch aktiven Dienst über längere Zeit geleistet haben. Eine Nutzung des Raumes für VHS-Kurse oder sonstige gewerbliche Veranstaltungen ist nicht angedacht. Als Mietpreis entfallen 100€, welche zur Hälfte an die Gemeinde gehen, zur anderen Hälfte an die Feuerwehr, welche die ehrenamtliche Organisation übernimmt. Einstimmig wurde der Entwurf beschlossen.
TOP 5
Örtliche Rechnungsprüfung 2020
Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung diesen Tagesordnungspunkt vertagt, da von der Verwaltung ein noch offener Punkt (Nebenkostenabrechnung) genauer dargestellt werden sollte.
Außerdem beantragte die Fraktion der Stettfelder Dorfgemeinschaft eine Auflistung der „innerhalb der Mietdauer durch die Gemeinde genutzten Tage des Gasthof Strätz für gemeindliche Veranstaltungen“.
Die zweite Bürgermeisterin Melanie Kaufhold übernahm die Sitzungsführung, da BGM Hartlieb wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen war. Sie las nochmals (wie bereits in der letzten Sitzung) den vorgelegten Schriftverkehr vor und schilderte die Situation. Aus dem Ratsgremium kam jedoch Kritik, da zwar nun mehrere Abrechnungen und Auflistungen in Form von Exel-Listen vorlagen, jedoch die zur korrekten Prüfung notwendigen Belege nicht vorgelegt wurden.
Nachdem, wie von der DG gefordert, die gemeindlichen Nutzungstage der Gaststätte Strätz von der Verwaltung für das Jahr 2020 mit acht Gemeinderatssitzungen und einer Bürgerversammlung beziffert wurden, waren einige Ratsmitglieder über die Höhe der Nebenkosten mehr als erstaunt und es zeichnete sich eine erneute Ablehnung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat ab.
In diese Diskussion griff nun der Kämmerer Jürgen Pfister ein. Er wies darauf hin, dass eine Verweigerung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 nur dann erfolgen darf, wenn wesentliche Verstöße vorliegen. Dies sei jedoch in Anbetracht des Gesamtumfangs der Haushaltswirtschaft nicht gegeben. Er schlug deshalb vor, einen dritten Beschluss zu verfassen und die strittige Klärung der offenen Punkte der Nebenkostenabrechnung Gaststätte Strätz durch eine übergeordnete Stelle prüfen zu lassen. Der Gemeinderat verfasste einen dritten Beschluss und es kam zur Abstimmung:
Beschluss 1: Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis zustimmend Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wird entsprechend dem Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen
Beschluss 2: Der Gemeinderat erteilt die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 Abstimmung: 8 : 0 bei einer pers. Beteiligung
Beschluss 3: Der Gemeinderat Stettfeld beanstandet die Nebenkostenabrechnung der Jahre 2019 und 2020 für die Gaststätte Strätz. Diese soll an die überörtliche Rechnungsprüfungsstelle weitergeleitet und geprüft werden. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen
Informationen / GO
– BGM Hartlieb wies darauf hin, dass aufgrund der Beschwerde der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beim Landratsamt Haßberge der GR-Beschluss vom 29.07.2020 nun umgehend zu vollziehen ist. Hierbei handelt es sich um den Beschluss, dass die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Aushangkasten der Gemeinde Stettfeld ausgehängt werden sollen. Diesen Beschluss hat BGM Hartlieb bis heute nicht vollzogen.
GRin Doris Simon
– Sie fragte, ob nicht anstatt der Abfallcontainer im Friedhof gelbe Tonnen aufgestellt werden könnten, da diese leichter zu öffnen sind und auch die Kerzen inkl. Gehäuse entsorgt werden können.
– Sie würde auch gerne das Konzept „Friedwiese“ angehen. BGM Hartlieb verwies darauf, dass dies als TOP in der nächsten Sitzung behandelt werden solle.
GRin Diana Galefske
– Auf die Frage nach der Renovierung der eigentlich neuen Bänke an der Hauptstraße, antwortete BGM Hartlieb, dass diese neu lackiert wurden, da sie schon verzogen und die Farbe abgeblättert sei. Diana ergänzte, dass diese doch eigentlich aus wetterresistentem Holz gewesen seien.
– Diana Galefske verlas einen Brief von Bernhard Zettelmeier, welcher an BGM Hartlieb adressiert nach den Aktivitäten zu verschiedenen Themen hinsichtlich Nachhaltigkeit in der Gemeinde fragte. BGM Hartlieb äußerte sich auf Nachfrage dahingehend, dass im Gemeinderat bereits vor Jahren über 3 Windräder diskutiert wurde. Der Bau dieser Windräder wurde jedoch vom damaligen Gemeinderat auch aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln abgelehnt. Weiterhin erwähnte er die von der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beantragte Potentialstudie, die noch im Gange ist. Das zuständige Ingenieurbüro hat bereits die Kläranlage besichtigt. Abschließend erwähnte BGM Hartlieb, dass unsere gemeindlichen Gebäude leider zu alt und statisch nicht für Solarpaneele geeignet wären.
GR Thorsten Kneuer
– Zustand der Mauer entlang der Ortsdurchfahrtsstraße ist schlimm (blüht ganz weiß! BGM Hartlieb erwiderte, dass dies erst nach Jahren weggehen würde. Allerdings sagte er auch schon, dass es nach dem vergangenen Frühjahr (2020) besser wird -wird wohl spannend bleiben.
GRin Melanie Kaufhold
– Sie fragte nach dem Stand der Notartermine in Sachen Baugebiet „Brunnweise II“. BGM Hartlieb verwies auf den nicht-öffentlichen Teil.
GR Matthias Kuhn
– GR Kuhn gab mit Verweis auf den unter TOP4 beschlossenen Mietvertrag zu bedenken, dass auch Mitglieder anderer Vereine, welche in einem Gemeindegebäude untergebracht sind, das Recht bekommen müssten, den jeweiligen Raum zu mieten. Laut BGM Hartlieb könne jeder Verein ähnlich der Feuerwehr einen Mietvertrag aufsetzen und beim Gemeinderat anfragen.
Wir berichten wieder. Bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT
Am 15.12.2021 fand die Dezembersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
Öffentliche Sitzung
Top 1:
Erschließungsplanung Neues Baugebiet Brunnwiese II: Festlegungen zur Erstellung der Ausschreibung Erschließung. Ing.büro SRP Zeil, Herr Hopfengärtner
Grundlage für die Umsetzung/Ausschreibung der Bautätigkeiten (Entwässerung, Wasserzufuhr, Straßen-/Gehsteigbau, Infrastruktur z.B. Glasfaser, Strom) ist der genehmigte Bebauungsplan aus dem Jahr 2000.
Entwässerung: Hier wird ein Trennsystem verbaut. Schmutzwasser über die Anbindung am vorhandenen Kanal und das Oberflächenwasser wird in 2 große Auffangbecken gedrosselt über den Mühlbach abgeführt. Hierzu fehlt noch die Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.
Thorsten Kneuer und Udo Busch äußerten Bedenken bzgl. dieser Ableitung, da schon in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen es zu Überschwemmungen kam.
Trinkwasser: Anschluss am Bestand Brunnwiese I. Für diese Teilerschließung besteht kein hydraulisches Problem.
Straßenplanung: Ausführung wie im Bebauungsplan aus 2000 ersichtlich. Es bestehen keine Zufahrtsvorgaben zu den Baugrundstücken.
Die Zufahrt vom Bestand Brunnwiese I zum neuen Baugebiet wird durch den Gehsteigbau verengt (nicht genügend Breite zu den Nachbargrundstücken vorhanden). Dies wurde einstimmig beschlossen.
Gehwege: mit 8:4 Stimmen entschied sich der GR für eine Standard-Pflasterung der Gehwege und Parkflächen.
GR Matthias Kuhn fragt bezüglich Vorgaben zur „offenen Gestaltung“ der Grünanlage im Baugebiet, um eine weitere Versiegelung und Mehrung des Oberflächenwassers zu vermeiden. Dies ist in der bestehenden Baugenehmigung aus 2000 nicht enthalten. Deshalb soll dies nochmals beim LRA angefragt werden, ohne eine neue Baugenehmigung anzustoßen.
Folgender Terminplan wurde festgelegt:
Anfang Januar 2022: Baugrundstücksuntersuchung (je nach Witterung)
Februar 2022: finale Planung auch mit Versorgungsträger (Strom, Glasfaser); Unterlagen zum LRA und Wasserwirtschaftsamt. Leistungsverzeichnis und Beginn der Ausschreibung
Juni 2022: geplanter Beginn der Baumaßnahmen. Zeitraum: ca. 1 Jahr
Ziel muss sein, die Erschließungskosten möglichst gering zu halten, um preiswerte Baugrundstück anbieten zu können!
TOP 2:
Bauanträge:
Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Lager- und Maschinenhalle auf FL.-Nr. 1388 durch Silvia und Rainer Ankenbrand
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Zulässigkeit einer Lager- und Maschinenhalle (Länge: 18,50 m, Breite: 7,0 m, Höhe 4,50 m) abgeklärt werden.
Der Antrag auf Vorbescheid wurde – mit der Auflage eine Regelung für die Entwässerung hierzu darzustellen – einstimmig beschlossen.
Top 3:
Änderung Abwassergebühren
Ab dem 01.01.2022 beginnt ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. Hierin ist ein Anlagenachweis und eine Rückschau auf den vorherigen Kalkulationszeitraum (2018-2021) enthalten.
Hierbei ergab sich eine Kostenunterdeckung von 63.702,30 €.
Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Abwassergebühren um 0,51 € auf 3,88 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Die Beitrags-/Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde ebenfalls angepasst. Bisher gab es eine Pauschale für die Gartenbewässerung von 15 bzw. 20 m³ Abwassererlass je nach Gartengröße.
Da wie oben beschrieben innerhalb von 4 Jahren die Kostendeckung der Abwassergebühren neu berechnet wird und dann auf jeden Bürger umgelegt wird, entschied der GR einstimmig diese Pauschale zu streichen.
Gartenwasser kann gemäß der neuen Satzung über eine geeichte, verplombte separate Wasseruhr erfasst und dann beim Abwasser erlassen werden.
Vom Kämmerer Jürgen Pfister wurde nochmals erwähnt, dass die Grundlage für sonstige Investitionszuschüsse die Deckung der gemeindlichen Verbrauchsgebühren beinhaltet.
Top 4:
Neuerlass der Entwässerungssatz
Das Büro Dr. Schulde hat im Auftrag der VG die bestehende Satzung nach den neuesten rechtlichen Bestimmungen angepasst. Dies wird in allen Kommunen vollzogen.
Die neue Satzung ab 01.01.2022 wurde einstimmig angenommen.
Top 5:
Änderung/Anpassung Wassergebühren
Auch bei der Wasserversorgung beginnt ab dem 01.01.2022 ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde auch hiervon eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt.
Auch beim Wasser musste ein Defizit von 28.350,63 € für den Zeitraum (2018-2021) in die neue Gebühr ab 2022 eingerechnet werden.
Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Wassergebühren um 0,15 € von bisher 0,90 € auf jetzt 1,05 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Auch die Beitrags-/Gebührensatzung zur Wasserversorgung wurde angepasst. Neu wurde ein pauschaler Bauwasseranschluss ohne Wasseruhr von 70 € je Bauvorhaben beschlossen.
Die angepasste Beitragssatzung wurde einstimmig beschlossen.
Top 6:
Neuerlass der Wasserabgabesatzung
Auch diese Satzung wurde rechtlich – wie in allen Kommunen – angepasst und vom GR einstimmig beschlossen.
Informationen:
- Pfarrhaus: Nutzungsänderung, Begehung mit LRA
- FFW: Die Feuerwehr plant eine Kinderfeuerwehr im neuen Jahr. Näheres hierzu soll folgen.
- FFW: Die Feuerwehr plant die alte Bushaltestelle gegenüber der Feuerwehr als Lagerhalle zu nutzen und wird Diese dementsprechend umbauen.
- GR Rümer möchte die Anpassung im Protokoll 27.10.2021:
Der bisher nicht vollzogene Beschluss vom Februar 2020 (Glasfaseranschluss Rathaus und Bauhof mit 90 % Förderung Freistaat) sollte dem GR nochmals vorgelegt werden. Dies ist im Protokoll nicht erwähnt. Bürgermeister Hartlieb will dies in der Januarsitzung nachholen.
- GR Kuhn fragte nach den TO-Punkten der letzten Bauausschuss-Sitzung. Diese werden in den kommen GR-Sitzungen behandelt so BGM Hartlieb.
Öffentliche Sitzung
Top 1 Entwässerung Hauptstraße 14, Anwesen Pfister
Nachdem in der letzten GR-Sitzung GR Amend das Schreiben von Herrn Werner Pfister vorlas, traf sich nun der Bauausschuss am Anwesen Pfister. Grund der Ortsbesichtigung ist die monierte Ausführung der Einfahrt. Herr Pfister drückte anfänglich seine Enttäuschung darüber aus, dass er zum heutigen Treffen leider keine Einladung oder Info bekam. Er wies auf die, seiner Ansicht nach unhaltbaren, Ausführungen des Gehwegs und auf seine Einfahrt (Verschmälerung um insgesamt 80 cm) im Zuge der Straßenerneuerung hin. Ein Problem ist, dass bei Starkregen zu viel Wasser in sein Anwesen laufen könnte. Weit problematischer ist jedoch der schräge Gehsteig, der so, von auf Hilfsmitteln angewiesen Personen, nicht begehbar ist. Nach regen Diskussionen und vielen Lösungsansätzen einigte sich der Bauausschuss nach Vorschlag von BGM Hartlieb mit Herrn Pfister darauf, dass eine Abschwächung der Schräge und Erhöhung der Bordsteinkante erstmals mit Kies/Schotter vom Bauhof angebracht und so eine evtl. Lösung ausprobiert werden sollte.
Top 2 Überfahrt Bachgasse 16 (Hinterer Graben), Anwesen Schöpplein
Helmut Schöpplein beabsichtigt eine Überfahrt (ähnlich wie bei den benachbarten Grundstücken) über den Mühlbach auf sein Anwesen um die dortige Fläche als Abstellplatz für Autos zu nutzen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt stünde dieser Überfahrt nichts im Wege. Voraussetzungen sind, dass der Abstand zur nächsten Überfahrt (Fußweg ins Gässchen) 3 Meter betragen muss, um das Biotop Bach zu schützen. Außerdem soll die Überfahrt wie eine Art Zugbrücke gestalten werden, um ebenfalls das Biotop Bach zu schützen (keine Verrohung o.ä.). Auch eine Grunddienstbarkeit müsste eingetragen werde, weil die Brücke auf dem Grundstück der Gemeinde aufgelegt werden muss. Der Bauausschuss sah hierfür keine Probleme.
Top 3 Verbreiterung Fahrbahn Flachsdarre 9, Fa. Hartlieb GmbH
BGM Hartlieb zeigte vor seinem Grundstück an der Flachsdarre 9 einen kleinen, dreiecksförmigen, schon sehr in Mitleidenschaft genommenen Gehweg. Diesen würde er gerne ohne Bordsteinkante und Regenrinne auf Kosten der Firma Hartlieb erneuern und somit die Fahrbahn an der Stelle verbreitern.
Top 4 Asphaltbelag Brücke über die Autobahn
Der Bauausschuss besichtigte die Asphaltdecke nach der Autobahnbrücke in Richtung Kieswerk. Grund hierfür ist ein Schreiben der Autobahndirektion Knetzgau, in dem diese auf Teilerneuerung hinwies, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.
TOP 5 Mühlbach
Nach einem Hochwasserereignis vor einigen Jahren ist der Damm des Mühlbaches zwischen Strätz´n-Keller und dem Anwesen Kneuer gebrochen. Deshalb läuft das Bachwasser jetzt unkontrolliert über Gemeindegrund in den ursprünglichen Mühlbach. Da sich in diesem Rinnsal ständig Schwemmmaterial ansammelt, wird die direkt angrenzende Wiese von Familie Kneuer überflutet. Bgm. Hartlieb versprach durch den Bauhof Abhilfe zu schaffen und diesen „Bachverlauf“ zu säubern.
In diesem Zusammenhang wurde von Bgm. Hartlieb nochmals die Verlegung des Mühlbaches in seinen ursprünglichen Lauf angesprochen, für die es bereits eine Planung gibt. Da es sich bei diesem Projekt jedoch mehr um eine Verschönerung als um einen, seit längerem geforderten Hochwasserschutz, des Mühlbaches handelt, sind nicht alle Gemeinderäte und Anwohner einverstanden. Bgm. Hartlieb erwiderte, dass ein Teil der Planung durchaus dem Hochwasserschutz diene und zudem würde diese Maßnahme mit 60 Prozent gefördert.
Informationen
Bgm. Hartlieb wies auf die Neuberechnung der Abwasserkosten durch das Büro Dr. Schulte hin, welche in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen werden.
BGM Hartlieb stellte kurz noch eine Bauvoranfrage von Rainer Ankenbrand vor.
Herr Ankenbrand möchte gerne eine Halle auf seinem Gartengrundstück errichten.
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