Antrag: Wegfall der Geheimhaltungsverpflichtung
Zum Wahlprogrammpunkt „TRANSPARENZ” wurden von uns am 10.02.2021 zwei Anträge gestellt:
👉Das, was wir im Gemeinderat machen, nennt sich Öffentlichkeitsarbeit. Wir finden, dass wir verpflichtet sind, die Bürger über unsere Arbeit zu informieren. Hierzu gehört, Informationen aus den Gemeinderatssitzungen preiszugeben.
„… beantragen wir, die in den Gemeinderatssitzungen des Jahres 2020 behandelten nicht öffentlichen Themen nach Wegfall der Geheimhaltungsverpflichtung (Art. 52 Abs. i.V.m. Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO) zu veröffentlichen.
Wir bitten diesen Antrag in der nächsten Gemeinderatssitzung (Februar 2021) zu behandeln.“
Wir berichten wieder, bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT
Zum Wahlprogrammpunkt „TRANSPARENZ“ wurde von uns am 26.05.2020 ein weiterer Antrag gestellt:
„Weiterhin beantragen wir, die in der letzten Gemeinderatssitzung behandelten nicht öffentlichen Themen nach Wegfall der Geheimhaltungsverpflichtung (Art. 52 Abs. i.V.m. Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO) zu veröffentlichen.“
👉 Wir sind der Meinung, dass Tagesordnungspunkte der nicht öffentlichen Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltungsverpflichtung ebenfalls veröffentlicht werden müssen (Art. 52 Abs. 3 GO ) .
👉 Wir stehen z.B. für Veröffentlichung der Vergabebeschlüsse, d.h. in der nächsten Sitzung wird der Bieter mit der dazugehörigen Vergabesumme genannt.
Neueste Kommentare