Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2022

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2022

 Gedächtnisprotokoll GR-Sitzung vom 09.02.2022

TOP 1 Bauanträge

1.1 Errichtung eines Geräteschuppens und einer Holzlege, Fl-Nr.: 2012/2, Gmkg. Stettfeld

Hierbei ging es speziell um die Zulassung einer größeren Firsthöhe. Dem Ratsgremium wurden die nötigen Pläne mit dem Einverständnis der Nachbarn vorgelegt. So gab es keinen Einwand und der Bauantrag wurde einstimmig beschlossen.

1.2 Errichtung eines Wintergartens auf Flur-Nr.: 2100/8, Gmkg. Stettfeld 

Ebenso einstimmig wurde dieser Antrag beschlossen. Die Bauherren planen den Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss an der Westseite ihres Gebäudes.

TOP 2

Baugebiet „Brunnwiese II“, hier: Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der Leistungsphasen 4, 5 und 6;

Die in der Sitzung vom 15.12.2021 gefassten Beschlüsse wurden durch das Planungsbüro SRP in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Es bat um Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der anstehenden Leistungsphasen 4, 5 und 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe).

BGM Hartlieb stellte anhand einiger Pläne nochmals das neue Baugebiet mit Regenrückhaltebecken vor, woraufhin GR Kneuer anfragte, ob das Wasserwirtschaftsamt bereits Stellung hierzu genommen hat. BGM Hartlieb verneinte dies. GR Kneuer merkte an, dass die Regenrückhaltebecken für ein 5-jähriges Regenereignis berechnet wurden, die Berechnung für ein 10-jähriges Regenereignis würde sich aber empfehlen. BGM Hartlieb meinte, dass das Ingenieurbüro uns dies für ausreichend bezeichnet hat und er dies nicht in Frage stelle. VG-Leiter Klauda fügte bezüglich der Verhinderung von Steingärten letztlich hinzu, dass dies eine Änderung des Bebauungsplanes bedeuten würde und somit beantragt werden müsste. Die Verwaltung erhielt somit parallel den Auftrag, diese Änderung des Bebauungsplanes einzureichen. GR Markert sprach außerdem die Pflicht zum Bau einer Zisterne durch die Eigentümer auf den Grundstücken an. Herr Klauda sah hier Überschneidungsprobleme mit dem technischen Plan. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies ebenfalls abzuklären. 

Der Gemeinderat billigte die vorgelegte Entwurfsplanung vom 15.12.2021 und beschloss einstimmig die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4, 5 und 6. 

TOP 3

Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)

Schon in der GR-Sitzung am 12.02.2020 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, das Bürgermeisterzimmer und den Bauhof mit einem Glasfaserhausanschluss auszustatten. Somit wurde die VG beauftragt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Die damaligen Kosten wären für das Bürgermeisterzimmer (Telekom: 26.823,96 €) und den Bauhof (Telekom: 15.629,96 €), also gesamt 42.453,92 € gewesen. Abzüglich einer bis zu 90%igen Förderung wären die tatsächlichen Kosten für Stettfeld ca. 4.250,00 € gewesen. Jedoch wurde dieser Beschluss niemlas umgesetzt! Der GR wurde nicht einmal über die eigenmächtige Entscheidung des BGM infomiert! Nachdem dieser Missstand auf Nachfrage durch die DG auffiel, wurde dieser Tagesordnungspunkt jetzt erneut behandelt. Da es die genannte GWLANR so nicht mehr gibt und die damaligen Preise sowieso schon längst ihre Gültigkeit verloren haben, ist dies nur noch im Zuge des Förderprogramms „Gigabitrichtlinie Land“ möglich.

Der Aufhebung des damaligen Beschlusses wurde mit 5 zu 7 Stimmen widersprochen.

Zur Überbrückung, also bis das Rathaus mit Glasfaser angeschlossen werden kann, wird die Telekom beauftragt einen VDSL-Anschluss einzurichten. Dies wurde einstimmig beschlossen.

TOP 4

Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld

In einer der vergangenen Sitzungen wurde bereits der Wunsch, das Feuerwehrhaus für bestimmte Veranstaltungen zu vermieten, andiskutiert. Deswegen entwarf der Feuerwehrverein einen Mustermietvertrag für die Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus. GR Johannes Markert beantragte Rederecht für Markus Fösel, der daraufhin die Idee und den Inhalt des Mietvertrages vorstellte. 

Demnach könnten insbesondere die aktiven Wehrleute, die schon 10 Jahre mitgewirkt haben, die Räume für z.B. Geburtstag, Taufe oder Kommunion des eigenen Kindes nutzen. GR Busch fand, dass die Nutzung schon eingeschränkt und so ein Privileg für die „Aktiven“ sein sollte. GR Amend hingegen gab zu bedenken, dass das Feuerwehrhaus der Gemeinde gehört und somit auch jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden sollte. GRin Simon meinte, dass entgegen dem Vorschlag des Feuerwehrvereins die Gemeinde für die Vermietung zuständig sein sollte. Melanie Kaufhold verwies darauf, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach, wie für andere Gemeinden auch, kümmern könnte. Nach noch reger Diskussion und etlichen Ideen und Hinweisen schlug Johannes Markert ein kleines Arbeitsgremium mit je einem Vertreter jeder Fraktion vor. So wird nun der Vertrag im kleinen Kreis (VG, Feuerwehrverein, 1. – 3. BGM) bis zur nächsten Sitzung überarbeitet. Ziel sollte eine abgestimmte Version mit Fokus auf die Feuerwehr sein.

TOP 5

Rechnungsprüfung 2019

Die Rechnungsprüfung des Geschäftsjahres 2019 wurde am 30.04.2020 von den GR Peter Frankenstein, Doris Simon und Jürgen Amend durchgeführt.

Melanie Kaufhold stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:

  • Reparatur Motrac für 8.368,52 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt!

Gemäß Bürgermeister Hartlieb wird ab sofort bei Reparaturen > 3.000 € einen Kostenvoranschlag eingeholt und anschließend im GR behandelt. Das wird jedoch zu teilweise massiven zeitlichen Verzögerungen/Einschränkungen im Bauhof führen. 

Vorschlag von Jürgen Amend: bei dringlichen Reparaturen die beiden Fraktionsvorsitzenden informieren und in der nächsten GR Sitzung ansprechen. 

  • 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“.

Laut VG ist kein Einzelvertrag möglich, weil es sich um unterschiedliche Örtlichkeiten handelt!

  • Pauschalbetrag über 750,– €/Jahr als Wertstoffnebenkosten. Vertrag aus 2002!
    Laut VG besteht der Vertrag aus 2002 noch. Es gab keine Änderung.

GR Jürgen Amend bemängelte die um ein Jahr verspätete Analyse der Prüfung vom 30.04.2020. VG Leiter Matthias Klauda entschuldigte dies mit dem Personalengpass innerhalb der Verwaltung (Kämmerei). Dies war ein „Fehler der Verwaltung“.

Mit einer Gegenstimme wurde die Rechnungsprüfung 2019 zugestimmt und die Haushaltsüberschreitungen anerkannt. Entlastung ist auch mit einer Gegenstimme erfolgt.

TOP 6

Rechnungsprüfung 2020

Die Rechnungsprüfung GJ 2020 wurden am 28.10.2020 und 02.12.2020 von den GR Johannes Markert, Stephanie Pfister, Walfried Spath, Diana Galefske und Melanie Kaufhold durchgeführt.

Melanie Kaufhold als 2. Bürgermeisterin stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:

  • Reparatur Fendt Geräteträger für 8.578,14 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt! 

Zukünftig wird wie unter TOP 5 (Reparatur Motrac aus 2019) besprochen vorgegangen. 

  • 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“

Wurde in der Prüfung 2020 wiederum aufgenommen, weil im neuen GR die Rechnungsprüfung 2019 noch nicht erfolgt war! 

  • Streicharbeiten Schule. Sind Zahlungen der Versicherung eingegangen?

Zahlungseingang der Versicherung wurde in GR Sitzung vorgelegt.

  • Restauration Kriegerdenkmal. Wird hierzu ein Beschluss benötigt?

Der Beschluss vom 12.02.2020 wurde in der Sitzung vorgelegt. Kosten wurden komplett durch Spenden gedeckt.

  • Unterstützung Greifvogelauffangstation. Prüfung der Zuschussmöglichkeit durch LRA/Bund Naturschutz oder über ILE-Förderung?

Laut Herrn Klauda ist dies nicht Aufgabe der VG. Herr Gabold wird angesprochen, ob es weitere kostenmäßige Unterstützung gibt.

  • Betriebskostenabrechnung Anmietung „Objekt Strätz“ von 03/2019 bis 12/2020. Die Nebenkosten wurden in einer Excelliste mit rund 22.000,00 € ohne Belege aufgelistet.

Melanie Kaufhold erklärte, dass die Nebenkosten der Lebenshilfe separat über Versicherungen abgerechnet wurden. Zudem ist keine „Trennung“ zu den beiden Privatwohnungen erkennbar. Deshalb werden Einzelbelege der entstandenen Nebenkosten gefordert.

Bürgermeister Hartlieb sieht „… keinen großen Zweifel…“ an der Richtigkeit der Nebenkostenberechnung aufgrund der Excelliste und deshalb wurde das auch „..so bezahlt…“. Die Liste soll in der nächsten Sitzung aufgelegt werden. 

Die Anfrage der DG, wie oft das Objekt von der Gemeinde genutzt wurde, konnte in dieser Sitzung nicht beantwortet werden! Auch dies soll in der nächsten Sitzung aufgearbeitet werden. 

Aufgrund der bestehenden Ungereimtheiten und Nichtnachvollziehbarkeit der Nebenkosten (1.000,00 € pro Mietmonat) wurde die Entlastung der Jahresrechnung 2020 auf die nächste Sitzung verschoben.

Informationen / GO

  • BGM Hartlieb schlug die Übernahme der Grabkosten von Herrn Luger durch die Gemeinde für 20 Jahre vor. Diese Idee fand im Gremium einstimmigen Zuspruch.
  • Um das Pfarrhaus als Hort nutzen zu können, muss eine Nutzungsänderung gestellt werden. Dies werde nun getan.
  • Die Kostenschätzung für den Umbau des Pfarrhauses durch den Architekten belaufen sich auf 900T€. Der Umbau gemäß eines Minimalaufwandes belaufe sich auf ca. 300T€.
  • Thorsten Kneuer fragte nach dem Stand „Umbau KiGa“. BGM Hartlieb verwies auf den Hort, der momentan Priorität hat. Die Planung laufe aber weiter.Um die Schule als Übergangslösung für den Kinderhort nutzen zu können, bedarf es auch einer Nutzungsänderung, die allerdings problemlos sein sollte.

GRin Melanie Kaufhold

  • Sie warb für die Kronkorken-Sammlung – Die Gemeinde Stettfeld unterstütze dies nun. Die Gemeindebürger können jeden Samstag im Rahmen der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes ihre Kronkorken bringen. Dort stehen geeignete Behälter bereit.
  • Aus der Bevölkerung kam der Hinweis, sich den Zustand des „Hinteren Grabens“ nochmal durch den Bauausschuss zu begutachten.
  • Die Teststation in Stettfeld läuft gut. Der Sonntag wird besonders gut angenommen.
  • Die Idee der SPD-Ortsfraktion „Seniorenspielzeuge“ im Rahmen der jährlichen ILE-Fördermaßnahmen anzuschaffen, wurde als Förderantrag eingereicht.
  • Abwasser: Auf diverse Gebühreneinsparmöglichkeiten sollte im nächsten VG-Blättchen hingewiesen werden.

GR Thorsten Kneuer

  • Lampe am Seering defekt!
  • Mühlbach hinter Anwesen Kneuer: Da die Wiese komplett unter Wasser steht fragte GR Kneuer nach dem Stand des besprochenen Ausbaggerns in der letzten Bauausschusssitzung. Dies soll laut BGM Hartlieb im Frühjahr erfolgen.
  • Wann wird der Parkplatz „Am Anger“ wieder hergerichtet? Dies soll nach Fertigstellung „Rudendorfer Weg“ erfolgen, berichtete der BGM.

GR Johannes Markert

  • GR Markert stellte die Sicherheit der Kinder an der Bushaltestelle an der Hauptstraße in Frage. Hierzu verwies der BGM auf das erneute Anbringen eines weißen Streifens, der deutlich mehr Platz zur Straße lässt als vorher. GRin Galefske brachte den Vorschlag evtl. doch nochmal über eine Haltestelle am „Säumarkt“ nur für die Grundschulkinder nachzudenken.
Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2022

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2021

Am 15.12.2021 fand die Dezembersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. 

Öffentliche Sitzung

Top 1:

Erschließungsplanung Neues Baugebiet Brunnwiese II: Festlegungen zur Erstellung der Ausschreibung Erschließung. Ing.büro SRP Zeil, Herr Hopfengärtner

Grundlage für die Umsetzung/Ausschreibung der Bautätigkeiten (Entwässerung, Wasserzufuhr, Straßen-/Gehsteigbau, Infrastruktur z.B. Glasfaser, Strom) ist der genehmigte Bebauungsplan aus dem Jahr 2000.

Entwässerung: Hier wird ein Trennsystem verbaut. Schmutzwasser über die Anbindung am vorhandenen Kanal und das Oberflächenwasser wird in 2 große Auffangbecken gedrosselt über den Mühlbach abgeführt. Hierzu fehlt noch die Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.

Thorsten Kneuer und Udo Busch äußerten Bedenken bzgl. dieser Ableitung, da schon in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen es zu Überschwemmungen kam.

Trinkwasser: Anschluss am Bestand Brunnwiese I. Für diese Teilerschließung besteht kein hydraulisches Problem.

Straßenplanung: Ausführung wie im Bebauungsplan aus 2000 ersichtlich. Es bestehen keine Zufahrtsvorgaben zu den Baugrundstücken.

Die Zufahrt vom Bestand Brunnwiese I zum neuen Baugebiet wird durch den Gehsteigbau verengt (nicht genügend Breite zu den Nachbargrundstücken vorhanden). Dies wurde einstimmig beschlossen.

Gehwege: mit 8:4 Stimmen entschied sich der GR für eine Standard-Pflasterung der Gehwege und Parkflächen.

GR Matthias Kuhn fragt bezüglich Vorgaben zur „offenen Gestaltung“ der Grünanlage im Baugebiet, um eine weitere Versiegelung und Mehrung des Oberflächenwassers zu vermeiden. Dies ist in der bestehenden Baugenehmigung aus 2000 nicht enthalten. Deshalb soll dies nochmals beim LRA angefragt werden, ohne eine neue Baugenehmigung anzustoßen.

Folgender Terminplan wurde festgelegt:

Anfang Januar 2022: Baugrundstücksuntersuchung (je nach Witterung)

Februar 2022: finale Planung auch mit Versorgungsträger (Strom, Glasfaser); Unterlagen zum LRA und Wasserwirtschaftsamt. Leistungsverzeichnis und Beginn der Ausschreibung

Juni 2022: geplanter Beginn der Baumaßnahmen. Zeitraum: ca. 1 Jahr

Ziel muss sein, die Erschließungskosten möglichst gering zu halten, um preiswerte Baugrundstück anbieten zu können!

TOP 2:

Bauanträge:

Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Lager- und Maschinenhalle auf FL.-Nr. 1388 durch Silvia und Rainer Ankenbrand

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Zulässigkeit einer Lager- und Maschinenhalle (Länge: 18,50 m, Breite: 7,0 m, Höhe 4,50 m) abgeklärt werden. 

Der Antrag auf Vorbescheid wurde – mit der Auflage eine Regelung für die Entwässerung hierzu darzustellen – einstimmig beschlossen.

Top 3:

Änderung Abwassergebühren

Ab dem 01.01.2022 beginnt ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. Hierin ist ein Anlagenachweis und eine Rückschau auf den vorherigen Kalkulationszeitraum (2018-2021) enthalten. 

Hierbei ergab sich eine Kostenunterdeckung von 63.702,30 €. 

Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Abwassergebühren um 0,51 € auf 3,88 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Die Beitrags-/Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde ebenfalls angepasst. Bisher gab es eine Pauschale für die Gartenbewässerung von 15 bzw. 20 m³ Abwassererlass je nach Gartengröße. 

Da wie oben beschrieben innerhalb von 4 Jahren die Kostendeckung der Abwassergebühren neu berechnet wird und dann auf jeden Bürger umgelegt wird, entschied der GR einstimmig diese Pauschale zu streichen.

Gartenwasser kann gemäß der neuen Satzung über eine geeichte, verplombte separate Wasseruhr erfasst und dann beim Abwasser erlassen werden.

Vom Kämmerer Jürgen Pfister wurde nochmals erwähnt, dass die Grundlage für sonstige Investitionszuschüsse die Deckung der gemeindlichen Verbrauchsgebühren beinhaltet.

Top 4:

Neuerlass der Entwässerungssatz

Das Büro Dr. Schulde hat im Auftrag der VG die bestehende Satzung nach den neuesten rechtlichen Bestimmungen angepasst. Dies wird in allen Kommunen vollzogen.

Die neue Satzung ab 01.01.2022 wurde einstimmig angenommen.

Top 5:

Änderung/Anpassung Wassergebühren

Auch bei der Wasserversorgung beginnt ab dem 01.01.2022 ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde auch hiervon eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. 

Auch beim Wasser musste ein Defizit von 28.350,63 € für den Zeitraum (2018-2021) in die neue Gebühr ab 2022 eingerechnet werden. 

Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Wassergebühren um 0,15 € von bisher 0,90 € auf jetzt 1,05 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Auch die Beitrags-/Gebührensatzung zur Wasserversorgung wurde angepasst. Neu wurde ein pauschaler Bauwasseranschluss ohne Wasseruhr von 70 € je Bauvorhaben beschlossen.

Die angepasste Beitragssatzung wurde einstimmig beschlossen.

Top 6:

Neuerlass der Wasserabgabesatzung

Auch diese Satzung wurde rechtlich – wie in allen Kommunen – angepasst und vom GR einstimmig beschlossen.

Informationen: 

  • Pfarrhaus: Nutzungsänderung, Begehung mit LRA
  • FFW: Die Feuerwehr plant eine Kinderfeuerwehr im neuen Jahr. Näheres hierzu soll folgen.
  • FFW: Die Feuerwehr plant die alte Bushaltestelle gegenüber der Feuerwehr als Lagerhalle zu nutzen und wird Diese dementsprechend umbauen.
  • GR Rümer möchte die Anpassung im Protokoll 27.10.2021:

Der bisher nicht vollzogene Beschluss vom Februar 2020 (Glasfaseranschluss Rathaus und Bauhof mit 90 % Förderung Freistaat) sollte dem GR nochmals vorgelegt werden. Dies ist im Protokoll nicht erwähnt. Bürgermeister Hartlieb will dies in der Januarsitzung nachholen.

  • GR Kuhn fragte nach den TO-Punkten der letzten Bauausschuss-Sitzung. Diese werden in den kommen GR-Sitzungen behandelt so BGM Hartlieb.