Öffentliche Sitzung
Top 1 Beratung Haushaltsplan 2022; Beschlussfassung HHSatzung und Finanzplanung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.923.372,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.392.186,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung (hier nur ein Teil aufgeführt) 2022 der Gemeinde Stettfeld wurde einstimmig zugestimmt.Dem Investitionsprogramm und der Finanzplanung für die Jahre bis 2025 wurde einstimmig zugestimmt.
Top 2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Vorbescheid; Aufstockung eines Gebäudeteils und Umnutzung eines Gebäudes als Wohngebäude auf dem Grundstück FI. Nr.: 26, Gmkg. Stettfeld, durch Herrn Felix Schlee, Hauptstraße 27, 96188 Stettfeld
Die Bauherren möchten die Zulässigkeit der geplanten Umbaumaßnahmen mittels Vorbescheides abgeklärt haben. Geplant ist unter anderem die Aufstockung des hinteren Wohnhauses. Das bestehende Satteldach soll durch ein asymmetrisches Satteldach ersetzt werden. Zur Hofseite (Westen) wird die Außenwand auf Raumhöhe hochgezogen, zur Nachbarseite (Osten) ist ein Kniestock von ca. 60 cm
vorgesehen. Die Gesamtgebäudehöhe ändert sich nicht. Zusätzlich soll das Dachgeschoß der anschließenden Scheune als Wohnraum umgenutzt werden.
Hierzu ist der Einbau einer Dachgaube mit einer Breite von ca. 6,50 m in westliche Richtung vorgesehen. Das Gremium stimmt den Antrag auf Vorbescheid, unter der Bedingung eine etwaige spätere Bebauung des Pfarrgrundstückes durch die Gemeinde wohlwollend zu betrachten, mit einer Gegenstimme zu.
2.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf der FI.-Nr. 97, Gmkg. Stettfeld durch Johannes Markert, Seeringstraße 13, 96188 Stettfeld
Der Bauherr plant den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle (Länge: 21 m, Breite: 15 m). Die Halle erhält ein Satteldach mit einer Neigung von 15° (Sandwichelemente). Die Seitenflächen werden mit einer Holzverschalung (Lärche) verkleidet. In der Lagerhalle sollen zusätzlich ein lmkerraum, eine Holzwerkstatt, ein Technikraum und eine Nasszelle mit integriert werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem vorgelegten Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen.
2.3 Errichtung eines Abwassertanks durch die Brauerei Merklein auf der FI.-Nr.: 1395/1, Gmkg. Stettfeld, durch Norbert Merklein, Hauptstraße 19, 96188 Stettfeld
Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Abwassertanks auf dem Brauereigelände in der Bahnhofstraße. Der Stahltank mit einem Durchmesser von 3,55 m und einer Höhe von 6,84 m ist auf ein Füllvolumen von 45.000 Liter ausgelegt. Der Behälter ist notwendig, um die derzeitige Stoßbelastung durch den Brauereibetrieb auf der Kläranlage der Gemeinde Stettfeld abzudämpfen. Durch den Abwassertank kann eine gleichmäßige Abwasserzufuhr an die Kläranlage gewährleistet werden, welche Diese besser verarbeiten kann. Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit der Gemeinde
abgestimmt. Der GR stimmt dem vorgelegten Bauantrag, unter der Auflage eine Schmutzwasserbetrachtung (Menge, Zeiten, Belastung) nachzureichen, einstimmig zu.
TOP 3
Die Gemeinde Lauter hat beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zimmerei Hemmer“ aufzustellen. Der Vorhabenträger will einen Zimmereibetrieb und ein Wohnhaus errichten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Information der Nachbargemeinden musste dafür eine Zustimmung eingeholt werden. Der Gemeinderat Stettfeld erhebt keine Einwendungen gegen die Planungen der Gemeinde Lauter.
Informationen / GO
GR Thorsten Kneuer
Er fragte nach den noch ausstehen Asphaltarbeiten in der Seeringstraße.
BGM Hartlieb versprach, dass diese noch am Freitag (23.09.2022) Woche ausgeführt werde.
GR Werner Rümer
Er fragte nach WLAN-Empfang im Rathaus.
BGM Hartlieb meinte, dass WLAN vorhanden ist.
Weiterhin stellte Werner die Frage warum die Unterlagen zum nichtöffentlichen Teil dem Gremium im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wird.
Herr Hartlieb verwies auf eine Stellungnahme durch Herrn Klauda in der nächstmöglichen Sitzung.
GRin Diana Galefske
Sie fragte ob bei der Baumaßnahme von Helmut Schöpplein am Hinteren Graben ein Bauantrag erforderlich sei, da das Vorhaben im Rahmen einer Bauausschusssitzung besichtigt wurde.
BGM Hartlieb wollte den Sachverhalt klären lassen und dann darüber informieren.
Ein paar Impressionen unseres Frühlingsfestes. Vielen Dank für euer Kommen!
Es war ein Highlight, das unbedingt wiederholt werden muss…tolle Gäste, gutes Essen, feine Getränke und super Musik.
Wir berichten wieder, bis dahin-eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT 
TOP 1 Kindergarten/ Hort Stettfeld
Hier: Vorstellung und Billigung des Entwurfes / der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau)
Architekt Pollach stellte die zwei Haushaltsunterlagen-Bau (KiGA und Hort) vor, die bereits eingereicht wurden. Mit der Werkplanung wurde bereits begonnen, damit gleich mit den Ausschreibungen begonnen werden kann, wenn die Bescheide vorliegen. Während der Leistungsphase 2 wurden am 23.06.2021 die Kosten für den Kindergarten geschätzt auf rund 2,27 Mio €, Stand jetzt (03.05.2022) wird der Bau auf rund 2,53 Mio € geschätzt. Wie der Stand nächstes Jahr nach den Ausschreibungen aussehen wird, kann nicht vorhergesehen werden, es wurden aber bereits Preiserhöhungen mit einberechnet.
Für den Hort wird der Bau auf rund 581.000 € geschätzt, hier sind Kosten für Fenster, Fassade, Spengler über rund 184.000 € und für die Außentreppe von rund 30.000 € mit inbegriffen.
Laut Aussage BGM Hartlieb wird das Pfarrhaus erst gekauft, wenn der Bescheid der Regierung vorliegt.
Der Gemeinderat billigte den vorliegenden Entwurf/die Haushaltsunterlage Bau
der Pollach.architekten.partGmbB mit 9:2 Stimmen.
TOP 2 Bauanträge
TOP 2.1 Antrag auf Vorbescheid Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt, Küche und Toilette auf Fl-Nr. 291/51, Gmkg. Stettfeld, Am Mittelweg 1a durch Felix Frankenstein, Am Mittelweg 3, 96188 Stettfeld
Der Bauherr plant den Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt, Küche und Toilette (Länge 29,4m, Breite 12,0m, Höhe noch nicht ganz klar). Vorgesehen ist ein Satteldach mit einer Neigung von 10° bis 20°. Weiterhin soll eine PV-Anlage installiert werden. Das Vorhaben hält nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein (Dachneigung >= 20° und Einhaltung Baugrenzen). Das Gremium stimmt den Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes und den Antrag auf Vorbescheid mit einer Gegenstimme zu.
TOP 3 Auswahl der Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Brunnwiese II“
Nachdem dieser Tagesordnungspunkt in der Juni-Sitzung auf Grund fehlender Preise für die Straßenbeleuchtung zurückgestellt wurde, war diesmal erneut abzustimmen.
Diesmal wurden dem Gemeinderat die Preise der bereits vorausgewählten Straßenlampen vorgelegt:
-
- Bega Glocke 2359.- Euro
- Schreder Teceo 1 1335,- Euro
- Siteco SL 11 Micro 1365,- Euro
- Schreder Zylindo 1465,- Euro
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die günstigste Lampe, Schreder Teceo 1, zu wählen, da diese bereits mehrfach im Dorf verbaut ist.
Die Dorfgemeinschaft wies nochmals auf die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel hin. BGM Hartlieb teilte in diesen Zusammenhang mit, dass dies bei diesem Lampentyp durch die Verwendung von warmweißen Leuchtmitteln der Fall sei. Ebenso besteht die Möglichkeit, diese Lampen zu dimmen.
TOP 4 Ausweisung einer Urnenwiese im Friedhof Stettfeld
Doris Simon hat einen Vorschlag skizziert, der große Zustimmung im Gemeinderat erfuhr. Der Vorschlag beinhaltet eine dichte Eingrünung der Fläche mit Sträuchern und die Aufstellung einer Bank als Sitzgelegenheit unter einem Baum. Ein Rundweg soll das Gelände erschließen. Er besitzt am Scheidepunkt des Weges eine Skulptur. Der Bauhof wird im Herbst mit diesem Projekt beginnen. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Skizze von Doris Simon mit 11:0 Stimmen.
Top 5 Kostenbeteiligung an dem interkommunalen Projekt „Wasserstoffstrategie“
Zur Umsetzung dieser zukunftsträchtigen Technologie soll sich jede Kommune mit 5.557,50 € innerhalb der GUT (Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte) einbringen. Diese Maßnahme wird mit 70 % gefördert. Somit verbleiben für die Gemeinde Stettfeld 1.517,25 €.
Dies wurde ohne Diskussion einstimmig beschlossen.
Der Einwand der DG Stettfeld die Wasserstofftechnologie auch im Zuge des Umbaus der Kläranlage (PV-Anlagen) ins Auge zu fassen, wurde von Bürgermeister Hartlieb nicht weiterverfolgt! Mit genügend Photovoltaikstrom kann „grüner“ Wasserstoff erzeugt werden, der im Winter z.B. für Wärmeerzeugung genutzt werden kann. In den Betriebsräumen der Kläranlage haben wir noch Nachtspeicheröfen!
Top 6 50 Jahre akitver Feuerwehrdienst
Aktuell übernimmt die Gemeinde Stettfeld die Kosten für eine Begleitperson von Feuerwehrkameraden, welche 40 Jahre Dienst geleistet haben. Aufgrund der Erhöhung der Altersgrenze auf 65 Jahre besteht auch die Möglichkeit 50 Jahre Dienst zu leisten. Einstimmig beschloss nun der Gemeinderat Stettfeld, dass auch bei Besuch der Feuerwehrerholungsheims nach 50 Jahren die Kosten für eine Begleitperson durch die Gemeinde Stettfeld getragen werden.
Informationen / GO
- BGM Hartlieb informierte darüber, dass zum Einreichen des Förderantrags zur Bewertung der Potentialstudie zur Kläranlage eine detailliertere Berechnung notwendig sei. Kosten von etwa 117T€ vom Ingenieurbüro SRP stehen im Raum, welche dafür zusätzlich notwendig seien. Dies werde für kommende Sitzung aufbereitet.
GR Thorsten Kneuer
- Er fragte nach den noch ausstehen Asphaltarbeiten in der Seeringstraße. Erneut vertröstete BGM Hartlieb und versprach, dass dies in 2 Wochen erfolgen soll.
- Weiterhin gab GR Kneuer den Hinweis, dass das Protokoll im Aushangkasten nicht aktuell sei. BGM Hartlieb erwiderte, dass er das nächstaktuelle aushängen werde.
GRin Diana Galefske
- Sie fragte erneut nach dem Stand „Dorfplanung“ und verwies auch auf das angestoßene Bestreben der Gemeinde Ebelsbach im Rahmen der ISEK.
BGM Hartlieb hielt sein Versprechen, Matthias Stretz in diese Sitzung einzuladen, nicht.
Top 1
Vorstellung der Potentialstudie zur Abwasserbehandlungsanlage Stettfeld
Hierzu muss nochmals erwähnt werden, dass im Sommer 2020 der Gemeinderat zusammen mit Bürgermeister Hartlieb die Kläranlage begutachtete. Die damals mitgeteilten Fakten haben die GR der DG nicht überzeugt und wir haben am 14.10.2020 einen Antrag auf ein Potenzialstudie mit Förderungsschwerpunkt „Klimaschutzprojekt Bund“ gestellt (siehe Website https://stettfelder-dorfgemeinschaft.de/antraege/)
In der GR Sitzung am 26.5.2021 haben wir unter Informationen bezgl. Bearbeitungsstand nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Potentialstudie zur energetischen Sanierung Kläranlage und Wasseraufbereitung:
Die Förderung für die Wasseraufbereitung wurde aufgrund zu geringer Kosten (ca. 6500,-€) abgelehnt. Warum der Antrag für die Sanierung der Wasserversorgung nur 6500,-€ betragen hat, konnte dem Gremium nicht mitgeteilt werden!
Der Förderantrag für die Kläranlage (Höhe ist dem Gemeinderat nicht bekannt!) ist noch bei der Genehmigungsbehörde in Bearbeitung.
In der GR Sitzung am 29.6.2022 wurde nach 20 Monaten das Ergebnis zur Kläranlage vom Ing.-Büro SRP, Herrn Brandner, vorgestellt. Folgende Fakten wurden ermittelt:
- seit 19 Jahren Betrieb mit dem gleichen Anlagenstand
- der Bescheid bzgl. Wasserrecht ist bis 2023 befristet
- 94 % der Kläranlagen in dieser Größe laufen besser/effizienter als unsere!!
- 76 % andere Kläranlagen sind bei der Sauerstoffaufbereitung effektiver als wir
- Durchschnittlicher Energieverbrauchswert vergleichbarer Kläranlagen:
< 23 KWh pro Einwohnerwert; unsere Anlage: 77 KWh pro Einwohner!!
- Schaltschranktechnik bzw. Klimatisierung veraltet; nicht regelbar
- Aktueller Stromverbrauch im Jahr: 216.377 KWh
- Energieanalysen ergaben:
50 – 60 % des gesamten Energiebedarfs bei Kommunen kommt von den Kläranlagen!!
- Allgemeine/übliche Vorgehensweise z.B. Pumpentausch: alle 10-15 Jahre!!
- Zitate aus Bericht: „…erhebliches Einsparpotential… signifikanter energetischer Optimierungsbedarf …“!!
Empfohlene Anlagenoptimierung zur Energiereduzierung vom Ing.-Büro SRP:
- Zulaufpumpwerk
- Rechen-, Sand-, und Fettfang-Anlage
- Gebläse zur Sauerstoffaufbereitung
- Rührwerk
- Heizung (Elektroheizkörper älter als 20 Jahre)
- Klimaanlage nicht mehr regelbar für Schaltschränke
Errechnetes Einsparpotenzial pro Jahr unter Idealbedingungen:
116.160,15 KWh = 46.464 €/Jahr
Eigene Energieerzeugung durch möglichst viel erneuerbare Erzeugung: hier PV-Anlage mit Batteriespeicher:
– Erzeugung von 75.000 KWh im Jahr ist aufgrund der vorhandenen Fläche Kläranlage möglich.
- Dies entspricht eine Deckungsquote der Eigenerzeugung von 76 %
- Somit ist Fördervoraussetzung der Deckungsquote > 70 % erreicht
Zusammenfassung Einsparpotenzial:
- Aktueller Strombezug: 216.377 KWh
- Netzbezug nach Anlagenoptimierung: 100.217 KWh
- Erzeugung PV Anlage mit Speicherfunktion: 75.700 KWh
- Geschätzter Fremdbezug nach Maßnahmenumsetzung: 24.400 KWh
Nur noch ca. 10 % der benötigten Energie zum Betreiben der Kläranlage werden aus dem Stromnetz entnommen.
Kostenschätzung und Amortisationszeit:
- 833.000 €
- Amortisationszeit berechnet mit aktuellem Strompreis bei 10,85 Jahre.
Bei einer angenommenen, aber realistischen Förderquote (Kommunalrichtlinie (Bund) und/oder RZWAS (Land)) von 50% halbiert sich die Investition und somit auch die Amortisationszeit auf ca. 5-6 Jahre
Weitere Maßnahmen, die die Gemeinde zügig umsetzen sollte :
- Förderantrag stellen
- Finanzierung vorbereiten
- Statik der Hallen prüfen, speziell große Maschinenhalle
- Weiter Fördermöglichkeiten eruieren
- Umsetzung: nächsten 1-3 Jahre
Top 2
Bauanträge
Top 2.1. Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten auf Fl. Nr. 1981/3, Gmkg. Stettfeld, Gartenstraße 7, durch die Gemeinde Stettfeld, Georg-Schäfer-Straße 56, 97500 Ebelsbach
BGM Hartlieb teilte mit, dass der Bauantrag bereits nach der letzten Sitzung (Ende April) eingereicht wurde. Nunmehr liegt die Planung des Architekten Pollach vor, es fehlt nur noch der Pro-Forma-Gemeinderatsbeschluss. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.07.2022 wird Herr Pollach den Gemeinderat besuchen. Hier wird es speziell um die einzelnen Gewerke (Heizung, Strom, usw.) gehen.
Der Gemeinderat Stettfeld beschloss einstimmig, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weiterzuleiten.
Top 3
Bedarfsanerkennung für die Betreuungsplätze im neu geplanten Kinderhort im ehemaligen Pfarrhaus Stettfeld
Die Schulkindbetreuung soll vom Kindergarten in das ehemalige Pfarrhaus Stettfeld verlagert werden. Hierzu ist eine Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG erforderlich. Derzeit werden 71 Kinder von den Geburtsjahren 2013 bis 2021 betreut. Hieraus werden 25 Betreuungsplätze für die Schulkindbetreuung für notwendig gehalten. Diese Zahl wurde auch mit der Aufsicht im LRA Haßberge abgestimmt.
Der Gemeinderat Stettfeld erkannte einstimmig für die zukünftige Schulkindbetreuung im ehemaligen Pfarrhaus 25 Plätze als bedarfsnotwendig an.
Top 4
Antrag der Jagdgenossenschaft Stettfeld auf einen Zuschuss zum Wegebau bzw. Wegeunterhalt
Die Jagdgenossen Stettfeld beantragten eine 50% Kostenbeteiligung der Gemeinde an die getätigten Gemeindewegebau- und Pflegemaßnahmen von insgesamt 1916,22€ im Jahr 2021. Diesem wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung Gewerbegebiet „Unterhaid-West“
Ein seit 20 Jahren ansässiges Unternehmen im Gewerbegebiet Unterhaid möchte seinen Betrieb vergrößern und benötigt hierfür eine neue Gewerbefläche. Die Gemeinde Oberhaid möchte deshalb das Gewerbegebiet in Unterhaid erweitern. Hierfür ist die Zustimmung der Gemeinde Stettfeld nötig, da Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Der Gemeinderat hat gegen diese Planungen keine Einwände.
TOP 6
Änderung des Bebauungsplanes „Am Ebelsbach“ der Gemeinde Ebelsbach
Die Gemeinde Ebelsbach beabsichtigt im Plangebiet „Am Ebelsbach“ 2 – 3 neue Bauplätze zu schaffen. Durch die Festsetzungen des genehmigten Bebauungsplans von 1975 ist diese Nachverdichtung aber nicht möglich. Aus diesem Grund soll eine Änderung der Festsetzung der Wohnbebauung in die Wege geleitet werden um dieses Vorhaben zu ermöglichen. Der Gemeinderat Stettfeld hat gegen diese Planungen keine Einwände.
TOP 7
Auswahl der Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Brunnwiese II“ Stettfeld
Dem Gemeinderat wurden von der Verwaltung vier verschiedene Modelle aus dem Straßenbeleuchtungskatalog des Bayernwerks, welche zum Teil bereits jetzt schon im Dorf aufgestellt sind, vorgelegt. Es wurde konstruktiv diskutiert und GR Kneuer fragte in diesen Zusammenhang nach der Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln und der eventuellen Möglichkeit, die Beleuchtung nachts zu dimmen. GR Amend wollte gerne wissen, wie viel die vorausgewählten Straßenlampen kosten. Zu all diesen Fragen konnten weder Bürgermeister Hartlieb noch VG-Vorsteher Klauda eine Antwort geben. Da vor allem die Preisfrage für viele Ratsmitglieder ein schwerwiegender, offener Punkt war, wurde die Verwaltung beauftragt, die Preise der jeweiligen Straßenbeleuchtung beim Bayernwerk zu erfragen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde deshalb, ohne Beschlussfassung, bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Top 8
Ausweisung einer Urnenwiese im Friedhof Stettfeld
Der Beschluss wurde vertagt. Geringfügige Änderung sollen mit Kreisfachberater Ulsamer besprochen werden. GRin Kaufhold erwähnte, dass zum Beispiel die Steinmetzarbeiten durch ortsässige Unternehmen übernommen werden könnten.
TOP 9
Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern – Neuerrichtung einer elektronischen Sirene
Im Zuge des Sonderförderprogramms zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Neuerrichtung einer elektronischen Sirene. Den Zuschlag erhielt die Fa. Funk- und Fahrzeugbau Frey GmbH & Co. KG für 9.718,25€, wobei die Regierung von Unterfranken Fördermittel von maximal 10.850€ bewilligt hat. (Die tatsächliche Fördersumme wird nach der Umsetzung festgelegt.)
TOP 10
Beitragsersatz der Kindergärten für den Zeitraum 01-05/21
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Kindergärten in diesem Zeitraum geschlossen bzw. standen Notgruppen zur Verfügung. Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 entschieden, die Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Es wurde festgelegt, dass der Freistaat einen Beitragsersatz in Höhe von 70 % leistet und die weiteren 30 % im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung geleistet werden können.
Der Gemeinderat Stettfeld beschloss einstimmig den kommunalen Anteil von 30 % für den Kindergarten Stettfeld in Höhe von 3.840,00 €, für die Diakonie-Kindertagesstätte KinderVilla an der Uni Bamberg in Höhe von 60,00 € und für die Kinderkrippe Pfarrer-Rösert Hallstadt in Höhe von 60,00 €, insgesamt 3.960,00 €.
Informationen / GO
BGM Hartlieb
- Thema Pfarrhaus: 2 von 3 Genehmigungen liegen nun vor. Die der Regierung ist noch ausstehend. Der Beschluss zum Kauf wird nun umgesetzt
GR Johannes Markert
- Er verlas eine Einladung der FFW Stettfeld zur Einweihungsfeier mit anschließendem Johannisfeuer.
GR Werner Rümer
- Er fragte nach den Stand Breitbandausbau.
- BGM Hartlieb meinte hierzu, dass eine Fa. aus München wohl ohne Zuschüsse das Thema umsetzen möchte! Es soll das Breitbandnetz der Deutschen Bahn genutzt werden! Wie das gehen soll, konnte weder BGM Hartlieb noch VG Geschäftsführer Klauda beantworten. Für die Stettfelder Dorfgemeinschaft kommt als zukunftsfähige Lösung nur der Breitband-/Glasfaseranschluss direkt in die Gebäude in Frage.
GRin Melanie Kaufhold
- Sie regte eine Steuerung aller im Dorfgebiet (Seering, Siedlungsstraße, Gartenstraße, …) anstehenden und fälligen Asphaltarbeiten an.
- Sie fragte nach einem geeigneten Aufstellungsort der Seniorensportgeräte.
Das Gremium einigte sich hier auf den Spielplatz am Toracker.
GRin Diana Galefske
- Sie fragte nach dem Stand der „Dorfplanung“ und verwies auch auf das angestoßene Bestreben der Gemeinde Ebelsbach im Rahmen der ISEK.
BGM Hartlieb möchte hierzu in der nächsten Sitzung Matthias Strätz einladen.
Am 16.03.2022 fand die Märzsitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
TOP 1: Bauanträge
TOP 1.1: Isolierte Abweichung: Überdachung eines bestehenden Stellplatzes als Holzlege auf Fl.Nr. 2144/15 Gmkg. Stettfeld, Rudendorfer Weg 49
Der Bauherr plant die Überdachung des bestehenden Stellplatzes (Länge: 4,50 m, Breite: 3,80 m, Höhe 2,50 m). Geplant ist ein Flachdach mit Trapezblech. Die Lage der Holzlege befindet sich nicht innerhalb des festgesetzten Baufeldes. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
TOP 1.2: Anbau einer Dachterrasse auf Fl.Nr. 2010/6 Gmkg. Stettfeld, Am Hang 22
Der Bauherr plant die Errichtung einer Dachterrasse (Länge: 3,34 m, Breite: 4,38 m). Das vorhandene Pultdach wird abgebrochen und durch ein Flachdach ersetzt. Das Vorhaben hält nicht alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes ein: Vorgesehen sind Satteldächer mit einer Neigung vom 24° bis 28°, geplant ist jedoch ein Flachdach/Dachterrasse mit einer Neigung von 2°. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
TOP 1.3: Abbruch und Neubau einer Garage auf dem Flurstück 194, Gmkg. Stettfeld, Bahnhofstraße 1
Der Bauherr plant die Errichtung einer neuen Garage (Länge: 11,95 m, Breite: 5,95 m). Die alte Garage wird abgebrochen. Geplant ist ein Satteldach (Neigung 15°) mit Dachziegeln. Mit 9:0 Stimmen beschließt der Gemeinderat, dem vorgelegten Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weiterzuleiten.
TOP 2
Baugebiet „Brunnwiese II“ Verbot von Steingärten / Einbau von Zisternen – Festlegung der weiteren Vorgehensweise
In der GR-Sitzung am 09.02.2022 wurde im Zuge der Billigung der vorgelegten Entwurfsplanung die Frage gestellt, ob Steingärten verboten und der Einbauzwang von Zisternen im Bebauungsplan mit aufgenommen werden könnten.
Dies wurde nun seitens der VG geprüft. Die Änderung des Bebauungsplans sei demnach nicht zielführend, da zusätzliche Kosten und vor allem ein Zeitverzug von mindestens 6 Monaten hinzunehmen wären. Stattdessen wird eine privatrechtliche Regelung in den jeweiligen Grundstücksverkaufsverträgen vorgeschlagen – allerdings könnte dies auch die noch andauernden Grundstücksverhandlungen beeinflussen.
Hierzu entstand im Gremium eine rege Diskussion. GR’in Kaufhold ist der Auffassung, dass auf das Verbot von Steingärten verzichtet werden könne, da auch dies einen Lebensraum diverser Tiere darstellt. Schlimmer sind voll versiegelte Parkflächen, die nicht verboten werden könnten. GR Busch ist der Ansicht, dass dieser Trend sowieso schon wieder rückläufig wäre und auch nicht überwachbar sei. GR Kuhn ergänzte, dass es generell sinnvoll wäre auf jeden neugebauten Dach Photovoltaik zu installieren. Den Einbau von Zisternen fanden alle Räte für sinnvoll. Letztlich wurden die Steingärten mit 6 zu 3 Stimmen gebilligt. Der Einbau von Zisternen (9m³) wurde einstimmig beschlossen.
TOP 3
2. Änderung Bebauungsplanverfahren „Ost“ der Gemeinde Oberhaid hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung der Gemeinde Oberhaid vom 19.10.2022 wurde für das genannte Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel hierbei ist, ein Baurecht und somit Rechtssicherheit zur Errichtung von 3 Tiny-Häusern zu schaffen. Das Gremium war sich einig, hierbei keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Oberhaid zu haben.
TOP 4
Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld
Wie bereits in der Februarsitzung angeregt, wurde im kleinen Kreis der Mietvertrag für die Gemeinderatssitzung überarbeitet. Zusammengefasst kann der Schulungsraum im Feuerwehrhaus von Feuerwehrmitgliedern genutzt werden, wenn sie aktiv tätig sind oder auch aktiven Dienst über längere Zeit geleistet haben. Eine Nutzung des Raumes für VHS-Kurse oder sonstige gewerbliche Veranstaltungen ist nicht angedacht. Als Mietpreis entfallen 100€, welche zur Hälfte an die Gemeinde gehen, zur anderen Hälfte an die Feuerwehr, welche die ehrenamtliche Organisation übernimmt. Einstimmig wurde der Entwurf beschlossen.
TOP 5
Örtliche Rechnungsprüfung 2020
Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung diesen Tagesordnungspunkt vertagt, da von der Verwaltung ein noch offener Punkt (Nebenkostenabrechnung) genauer dargestellt werden sollte.
Außerdem beantragte die Fraktion der Stettfelder Dorfgemeinschaft eine Auflistung der „innerhalb der Mietdauer durch die Gemeinde genutzten Tage des Gasthof Strätz für gemeindliche Veranstaltungen“.
Die zweite Bürgermeisterin Melanie Kaufhold übernahm die Sitzungsführung, da BGM Hartlieb wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen war. Sie las nochmals (wie bereits in der letzten Sitzung) den vorgelegten Schriftverkehr vor und schilderte die Situation. Aus dem Ratsgremium kam jedoch Kritik, da zwar nun mehrere Abrechnungen und Auflistungen in Form von Exel-Listen vorlagen, jedoch die zur korrekten Prüfung notwendigen Belege nicht vorgelegt wurden.
Nachdem, wie von der DG gefordert, die gemeindlichen Nutzungstage der Gaststätte Strätz von der Verwaltung für das Jahr 2020 mit acht Gemeinderatssitzungen und einer Bürgerversammlung beziffert wurden, waren einige Ratsmitglieder über die Höhe der Nebenkosten mehr als erstaunt und es zeichnete sich eine erneute Ablehnung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat ab.
In diese Diskussion griff nun der Kämmerer Jürgen Pfister ein. Er wies darauf hin, dass eine Verweigerung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 nur dann erfolgen darf, wenn wesentliche Verstöße vorliegen. Dies sei jedoch in Anbetracht des Gesamtumfangs der Haushaltswirtschaft nicht gegeben. Er schlug deshalb vor, einen dritten Beschluss zu verfassen und die strittige Klärung der offenen Punkte der Nebenkostenabrechnung Gaststätte Strätz durch eine übergeordnete Stelle prüfen zu lassen. Der Gemeinderat verfasste einen dritten Beschluss und es kam zur Abstimmung:
Beschluss 1: Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis zustimmend Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wird entsprechend dem Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen
Beschluss 2: Der Gemeinderat erteilt die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 Abstimmung: 8 : 0 bei einer pers. Beteiligung
Beschluss 3: Der Gemeinderat Stettfeld beanstandet die Nebenkostenabrechnung der Jahre 2019 und 2020 für die Gaststätte Strätz. Diese soll an die überörtliche Rechnungsprüfungsstelle weitergeleitet und geprüft werden. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen
Informationen / GO
– BGM Hartlieb wies darauf hin, dass aufgrund der Beschwerde der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beim Landratsamt Haßberge der GR-Beschluss vom 29.07.2020 nun umgehend zu vollziehen ist. Hierbei handelt es sich um den Beschluss, dass die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Aushangkasten der Gemeinde Stettfeld ausgehängt werden sollen. Diesen Beschluss hat BGM Hartlieb bis heute nicht vollzogen.
GRin Doris Simon
– Sie fragte, ob nicht anstatt der Abfallcontainer im Friedhof gelbe Tonnen aufgestellt werden könnten, da diese leichter zu öffnen sind und auch die Kerzen inkl. Gehäuse entsorgt werden können.
– Sie würde auch gerne das Konzept „Friedwiese“ angehen. BGM Hartlieb verwies darauf, dass dies als TOP in der nächsten Sitzung behandelt werden solle.
GRin Diana Galefske
– Auf die Frage nach der Renovierung der eigentlich neuen Bänke an der Hauptstraße, antwortete BGM Hartlieb, dass diese neu lackiert wurden, da sie schon verzogen und die Farbe abgeblättert sei. Diana ergänzte, dass diese doch eigentlich aus wetterresistentem Holz gewesen seien.
– Diana Galefske verlas einen Brief von Bernhard Zettelmeier, welcher an BGM Hartlieb adressiert nach den Aktivitäten zu verschiedenen Themen hinsichtlich Nachhaltigkeit in der Gemeinde fragte. BGM Hartlieb äußerte sich auf Nachfrage dahingehend, dass im Gemeinderat bereits vor Jahren über 3 Windräder diskutiert wurde. Der Bau dieser Windräder wurde jedoch vom damaligen Gemeinderat auch aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln abgelehnt. Weiterhin erwähnte er die von der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beantragte Potentialstudie, die noch im Gange ist. Das zuständige Ingenieurbüro hat bereits die Kläranlage besichtigt. Abschließend erwähnte BGM Hartlieb, dass unsere gemeindlichen Gebäude leider zu alt und statisch nicht für Solarpaneele geeignet wären.
GR Thorsten Kneuer
– Zustand der Mauer entlang der Ortsdurchfahrtsstraße ist schlimm (blüht ganz weiß! BGM Hartlieb erwiderte, dass dies erst nach Jahren weggehen würde. Allerdings sagte er auch schon, dass es nach dem vergangenen Frühjahr (2020) besser wird -wird wohl spannend bleiben.
GRin Melanie Kaufhold
– Sie fragte nach dem Stand der Notartermine in Sachen Baugebiet „Brunnweise II“. BGM Hartlieb verwies auf den nicht-öffentlichen Teil.
GR Matthias Kuhn
– GR Kuhn gab mit Verweis auf den unter TOP4 beschlossenen Mietvertrag zu bedenken, dass auch Mitglieder anderer Vereine, welche in einem Gemeindegebäude untergebracht sind, das Recht bekommen müssten, den jeweiligen Raum zu mieten. Laut BGM Hartlieb könne jeder Verein ähnlich der Feuerwehr einen Mietvertrag aufsetzen und beim Gemeinderat anfragen.
Wir berichten wieder. Bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT
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