Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 03.03.2022

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 03.03.2022

Top 1 Rudendorfer Weg – Erneuerung der Wege

Förster Johannes Hölzel informierte den Bauausschuss über die geplante Erneuerung des Waldweges „Rudendorfer Weg“ ab Ende des Pflasterweges bis zum Rennweg – insgesamt 1635m. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 87T€ brutto und umfassen die Planung und Ausführung (Frost-, Trag- und Verschleißschicht, einige Durchlässe erneuern und neu einbauen). Hierfür gäbe es Zuschüsse vom Land Bayern von 60 Prozent auf die Nettokosten. Anschließend ist jedoch ein regelmäßiger Unterhalt sinnvoll.

Allerdings macht die Maßnahme nur im Zuge einer „Umwidmung des Weges“ Sinn. Dann wäre der Rudendorfer Weg für Lastwagen und Landwirtschaft gesperrt und nur für die Forstwirtschaft (Holztransporte) offen und erhält Schranken. 

Im Rahmen der Baumaßnahme werden Regenrückhaltebecken oder Feuchtbiotope (kleiner gleich 500m²) eingerichtet. Dafür übernimmt der Naturparkverein Haßberge die Kosten. 

Hierzu soll nun der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung den hierzu notwendigen Beschluss fassen, um die Arbeiten beginnen zu können.

Top 2 Saumarkt – Bushaltestelle

Dieser TO-Punkt wurde laut BGM Hartlieb nur versehentlich mit aufgeführt und sei gemäß Straßenbauamt sowieso nicht umsetzbar. Wer wolle könne allerdings einen Antrag hierzu stellen.

Informationen: 

  • Die DG sprach den schlechten Zustand des Schönbrunner Wegs an. BGM Hartlieb meinte hierzu, dass nach Fertigstellung (noch im Frühjahr 2022) der Baumaßnahme „Kanal Rudendorfer Weg“ dies im GR nochmals besprochen wird.
  • Auch der schlechte Zustand des „Hinteren Grabens“ wurde nochmals besichtigt.
  • Aufgrund einer Bürgeranfrage wurde die Fußwegverbindung vom „Rudendorfer Weg“ zur „Siedlungsstraße“ ebenfalls begutachtet. Konkret sollte geprüft werden, ob dieser mit Kinderwagen oder Ähnlichem befahren werden könnte. Wegen einiger Treppenstufen soll die Bauverwaltung überlegen, wie Barrierefreiheit verwirklicht werden kann.
  • Die nächste GR-Sitzung findet am 16.03.2022 statt.
Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 03.03.2022

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2022

 Gedächtnisprotokoll GR-Sitzung vom 09.02.2022

TOP 1 Bauanträge

1.1 Errichtung eines Geräteschuppens und einer Holzlege, Fl-Nr.: 2012/2, Gmkg. Stettfeld

Hierbei ging es speziell um die Zulassung einer größeren Firsthöhe. Dem Ratsgremium wurden die nötigen Pläne mit dem Einverständnis der Nachbarn vorgelegt. So gab es keinen Einwand und der Bauantrag wurde einstimmig beschlossen.

1.2 Errichtung eines Wintergartens auf Flur-Nr.: 2100/8, Gmkg. Stettfeld 

Ebenso einstimmig wurde dieser Antrag beschlossen. Die Bauherren planen den Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss an der Westseite ihres Gebäudes.

TOP 2

Baugebiet „Brunnwiese II“, hier: Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der Leistungsphasen 4, 5 und 6;

Die in der Sitzung vom 15.12.2021 gefassten Beschlüsse wurden durch das Planungsbüro SRP in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Es bat um Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der anstehenden Leistungsphasen 4, 5 und 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe).

BGM Hartlieb stellte anhand einiger Pläne nochmals das neue Baugebiet mit Regenrückhaltebecken vor, woraufhin GR Kneuer anfragte, ob das Wasserwirtschaftsamt bereits Stellung hierzu genommen hat. BGM Hartlieb verneinte dies. GR Kneuer merkte an, dass die Regenrückhaltebecken für ein 5-jähriges Regenereignis berechnet wurden, die Berechnung für ein 10-jähriges Regenereignis würde sich aber empfehlen. BGM Hartlieb meinte, dass das Ingenieurbüro uns dies für ausreichend bezeichnet hat und er dies nicht in Frage stelle. VG-Leiter Klauda fügte bezüglich der Verhinderung von Steingärten letztlich hinzu, dass dies eine Änderung des Bebauungsplanes bedeuten würde und somit beantragt werden müsste. Die Verwaltung erhielt somit parallel den Auftrag, diese Änderung des Bebauungsplanes einzureichen. GR Markert sprach außerdem die Pflicht zum Bau einer Zisterne durch die Eigentümer auf den Grundstücken an. Herr Klauda sah hier Überschneidungsprobleme mit dem technischen Plan. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies ebenfalls abzuklären. 

Der Gemeinderat billigte die vorgelegte Entwurfsplanung vom 15.12.2021 und beschloss einstimmig die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4, 5 und 6. 

TOP 3

Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)

Schon in der GR-Sitzung am 12.02.2020 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, das Bürgermeisterzimmer und den Bauhof mit einem Glasfaserhausanschluss auszustatten. Somit wurde die VG beauftragt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Die damaligen Kosten wären für das Bürgermeisterzimmer (Telekom: 26.823,96 €) und den Bauhof (Telekom: 15.629,96 €), also gesamt 42.453,92 € gewesen. Abzüglich einer bis zu 90%igen Förderung wären die tatsächlichen Kosten für Stettfeld ca. 4.250,00 € gewesen. Jedoch wurde dieser Beschluss niemlas umgesetzt! Der GR wurde nicht einmal über die eigenmächtige Entscheidung des BGM infomiert! Nachdem dieser Missstand auf Nachfrage durch die DG auffiel, wurde dieser Tagesordnungspunkt jetzt erneut behandelt. Da es die genannte GWLANR so nicht mehr gibt und die damaligen Preise sowieso schon längst ihre Gültigkeit verloren haben, ist dies nur noch im Zuge des Förderprogramms „Gigabitrichtlinie Land“ möglich.

Der Aufhebung des damaligen Beschlusses wurde mit 5 zu 7 Stimmen widersprochen.

Zur Überbrückung, also bis das Rathaus mit Glasfaser angeschlossen werden kann, wird die Telekom beauftragt einen VDSL-Anschluss einzurichten. Dies wurde einstimmig beschlossen.

TOP 4

Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld

In einer der vergangenen Sitzungen wurde bereits der Wunsch, das Feuerwehrhaus für bestimmte Veranstaltungen zu vermieten, andiskutiert. Deswegen entwarf der Feuerwehrverein einen Mustermietvertrag für die Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus. GR Johannes Markert beantragte Rederecht für Markus Fösel, der daraufhin die Idee und den Inhalt des Mietvertrages vorstellte. 

Demnach könnten insbesondere die aktiven Wehrleute, die schon 10 Jahre mitgewirkt haben, die Räume für z.B. Geburtstag, Taufe oder Kommunion des eigenen Kindes nutzen. GR Busch fand, dass die Nutzung schon eingeschränkt und so ein Privileg für die „Aktiven“ sein sollte. GR Amend hingegen gab zu bedenken, dass das Feuerwehrhaus der Gemeinde gehört und somit auch jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden sollte. GRin Simon meinte, dass entgegen dem Vorschlag des Feuerwehrvereins die Gemeinde für die Vermietung zuständig sein sollte. Melanie Kaufhold verwies darauf, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach, wie für andere Gemeinden auch, kümmern könnte. Nach noch reger Diskussion und etlichen Ideen und Hinweisen schlug Johannes Markert ein kleines Arbeitsgremium mit je einem Vertreter jeder Fraktion vor. So wird nun der Vertrag im kleinen Kreis (VG, Feuerwehrverein, 1. – 3. BGM) bis zur nächsten Sitzung überarbeitet. Ziel sollte eine abgestimmte Version mit Fokus auf die Feuerwehr sein.

TOP 5

Rechnungsprüfung 2019

Die Rechnungsprüfung des Geschäftsjahres 2019 wurde am 30.04.2020 von den GR Peter Frankenstein, Doris Simon und Jürgen Amend durchgeführt.

Melanie Kaufhold stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:

  • Reparatur Motrac für 8.368,52 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt!

Gemäß Bürgermeister Hartlieb wird ab sofort bei Reparaturen > 3.000 € einen Kostenvoranschlag eingeholt und anschließend im GR behandelt. Das wird jedoch zu teilweise massiven zeitlichen Verzögerungen/Einschränkungen im Bauhof führen. 

Vorschlag von Jürgen Amend: bei dringlichen Reparaturen die beiden Fraktionsvorsitzenden informieren und in der nächsten GR Sitzung ansprechen. 

  • 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“.

Laut VG ist kein Einzelvertrag möglich, weil es sich um unterschiedliche Örtlichkeiten handelt!

  • Pauschalbetrag über 750,– €/Jahr als Wertstoffnebenkosten. Vertrag aus 2002!
    Laut VG besteht der Vertrag aus 2002 noch. Es gab keine Änderung.

GR Jürgen Amend bemängelte die um ein Jahr verspätete Analyse der Prüfung vom 30.04.2020. VG Leiter Matthias Klauda entschuldigte dies mit dem Personalengpass innerhalb der Verwaltung (Kämmerei). Dies war ein „Fehler der Verwaltung“.

Mit einer Gegenstimme wurde die Rechnungsprüfung 2019 zugestimmt und die Haushaltsüberschreitungen anerkannt. Entlastung ist auch mit einer Gegenstimme erfolgt.

TOP 6

Rechnungsprüfung 2020

Die Rechnungsprüfung GJ 2020 wurden am 28.10.2020 und 02.12.2020 von den GR Johannes Markert, Stephanie Pfister, Walfried Spath, Diana Galefske und Melanie Kaufhold durchgeführt.

Melanie Kaufhold als 2. Bürgermeisterin stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:

  • Reparatur Fendt Geräteträger für 8.578,14 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt! 

Zukünftig wird wie unter TOP 5 (Reparatur Motrac aus 2019) besprochen vorgegangen. 

  • 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“

Wurde in der Prüfung 2020 wiederum aufgenommen, weil im neuen GR die Rechnungsprüfung 2019 noch nicht erfolgt war! 

  • Streicharbeiten Schule. Sind Zahlungen der Versicherung eingegangen?

Zahlungseingang der Versicherung wurde in GR Sitzung vorgelegt.

  • Restauration Kriegerdenkmal. Wird hierzu ein Beschluss benötigt?

Der Beschluss vom 12.02.2020 wurde in der Sitzung vorgelegt. Kosten wurden komplett durch Spenden gedeckt.

  • Unterstützung Greifvogelauffangstation. Prüfung der Zuschussmöglichkeit durch LRA/Bund Naturschutz oder über ILE-Förderung?

Laut Herrn Klauda ist dies nicht Aufgabe der VG. Herr Gabold wird angesprochen, ob es weitere kostenmäßige Unterstützung gibt.

  • Betriebskostenabrechnung Anmietung „Objekt Strätz“ von 03/2019 bis 12/2020. Die Nebenkosten wurden in einer Excelliste mit rund 22.000,00 € ohne Belege aufgelistet.

Melanie Kaufhold erklärte, dass die Nebenkosten der Lebenshilfe separat über Versicherungen abgerechnet wurden. Zudem ist keine „Trennung“ zu den beiden Privatwohnungen erkennbar. Deshalb werden Einzelbelege der entstandenen Nebenkosten gefordert.

Bürgermeister Hartlieb sieht „… keinen großen Zweifel…“ an der Richtigkeit der Nebenkostenberechnung aufgrund der Excelliste und deshalb wurde das auch „..so bezahlt…“. Die Liste soll in der nächsten Sitzung aufgelegt werden. 

Die Anfrage der DG, wie oft das Objekt von der Gemeinde genutzt wurde, konnte in dieser Sitzung nicht beantwortet werden! Auch dies soll in der nächsten Sitzung aufgearbeitet werden. 

Aufgrund der bestehenden Ungereimtheiten und Nichtnachvollziehbarkeit der Nebenkosten (1.000,00 € pro Mietmonat) wurde die Entlastung der Jahresrechnung 2020 auf die nächste Sitzung verschoben.

Informationen / GO

  • BGM Hartlieb schlug die Übernahme der Grabkosten von Herrn Luger durch die Gemeinde für 20 Jahre vor. Diese Idee fand im Gremium einstimmigen Zuspruch.
  • Um das Pfarrhaus als Hort nutzen zu können, muss eine Nutzungsänderung gestellt werden. Dies werde nun getan.
  • Die Kostenschätzung für den Umbau des Pfarrhauses durch den Architekten belaufen sich auf 900T€. Der Umbau gemäß eines Minimalaufwandes belaufe sich auf ca. 300T€.
  • Thorsten Kneuer fragte nach dem Stand „Umbau KiGa“. BGM Hartlieb verwies auf den Hort, der momentan Priorität hat. Die Planung laufe aber weiter.Um die Schule als Übergangslösung für den Kinderhort nutzen zu können, bedarf es auch einer Nutzungsänderung, die allerdings problemlos sein sollte.

GRin Melanie Kaufhold

  • Sie warb für die Kronkorken-Sammlung – Die Gemeinde Stettfeld unterstütze dies nun. Die Gemeindebürger können jeden Samstag im Rahmen der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes ihre Kronkorken bringen. Dort stehen geeignete Behälter bereit.
  • Aus der Bevölkerung kam der Hinweis, sich den Zustand des „Hinteren Grabens“ nochmal durch den Bauausschuss zu begutachten.
  • Die Teststation in Stettfeld läuft gut. Der Sonntag wird besonders gut angenommen.
  • Die Idee der SPD-Ortsfraktion „Seniorenspielzeuge“ im Rahmen der jährlichen ILE-Fördermaßnahmen anzuschaffen, wurde als Förderantrag eingereicht.
  • Abwasser: Auf diverse Gebühreneinsparmöglichkeiten sollte im nächsten VG-Blättchen hingewiesen werden.

GR Thorsten Kneuer

  • Lampe am Seering defekt!
  • Mühlbach hinter Anwesen Kneuer: Da die Wiese komplett unter Wasser steht fragte GR Kneuer nach dem Stand des besprochenen Ausbaggerns in der letzten Bauausschusssitzung. Dies soll laut BGM Hartlieb im Frühjahr erfolgen.
  • Wann wird der Parkplatz „Am Anger“ wieder hergerichtet? Dies soll nach Fertigstellung „Rudendorfer Weg“ erfolgen, berichtete der BGM.

GR Johannes Markert

  • GR Markert stellte die Sicherheit der Kinder an der Bushaltestelle an der Hauptstraße in Frage. Hierzu verwies der BGM auf das erneute Anbringen eines weißen Streifens, der deutlich mehr Platz zur Straße lässt als vorher. GRin Galefske brachte den Vorschlag evtl. doch nochmal über eine Haltestelle am „Säumarkt“ nur für die Grundschulkinder nachzudenken.
Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 03.03.2022

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2021

Am 15.12.2021 fand die Dezembersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. 

Öffentliche Sitzung

Top 1:

Erschließungsplanung Neues Baugebiet Brunnwiese II: Festlegungen zur Erstellung der Ausschreibung Erschließung. Ing.büro SRP Zeil, Herr Hopfengärtner

Grundlage für die Umsetzung/Ausschreibung der Bautätigkeiten (Entwässerung, Wasserzufuhr, Straßen-/Gehsteigbau, Infrastruktur z.B. Glasfaser, Strom) ist der genehmigte Bebauungsplan aus dem Jahr 2000.

Entwässerung: Hier wird ein Trennsystem verbaut. Schmutzwasser über die Anbindung am vorhandenen Kanal und das Oberflächenwasser wird in 2 große Auffangbecken gedrosselt über den Mühlbach abgeführt. Hierzu fehlt noch die Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.

Thorsten Kneuer und Udo Busch äußerten Bedenken bzgl. dieser Ableitung, da schon in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen es zu Überschwemmungen kam.

Trinkwasser: Anschluss am Bestand Brunnwiese I. Für diese Teilerschließung besteht kein hydraulisches Problem.

Straßenplanung: Ausführung wie im Bebauungsplan aus 2000 ersichtlich. Es bestehen keine Zufahrtsvorgaben zu den Baugrundstücken.

Die Zufahrt vom Bestand Brunnwiese I zum neuen Baugebiet wird durch den Gehsteigbau verengt (nicht genügend Breite zu den Nachbargrundstücken vorhanden). Dies wurde einstimmig beschlossen.

Gehwege: mit 8:4 Stimmen entschied sich der GR für eine Standard-Pflasterung der Gehwege und Parkflächen.

GR Matthias Kuhn fragt bezüglich Vorgaben zur „offenen Gestaltung“ der Grünanlage im Baugebiet, um eine weitere Versiegelung und Mehrung des Oberflächenwassers zu vermeiden. Dies ist in der bestehenden Baugenehmigung aus 2000 nicht enthalten. Deshalb soll dies nochmals beim LRA angefragt werden, ohne eine neue Baugenehmigung anzustoßen.

Folgender Terminplan wurde festgelegt:

Anfang Januar 2022: Baugrundstücksuntersuchung (je nach Witterung)

Februar 2022: finale Planung auch mit Versorgungsträger (Strom, Glasfaser); Unterlagen zum LRA und Wasserwirtschaftsamt. Leistungsverzeichnis und Beginn der Ausschreibung

Juni 2022: geplanter Beginn der Baumaßnahmen. Zeitraum: ca. 1 Jahr

Ziel muss sein, die Erschließungskosten möglichst gering zu halten, um preiswerte Baugrundstück anbieten zu können!

TOP 2:

Bauanträge:

Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Lager- und Maschinenhalle auf FL.-Nr. 1388 durch Silvia und Rainer Ankenbrand

Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Zulässigkeit einer Lager- und Maschinenhalle (Länge: 18,50 m, Breite: 7,0 m, Höhe 4,50 m) abgeklärt werden. 

Der Antrag auf Vorbescheid wurde – mit der Auflage eine Regelung für die Entwässerung hierzu darzustellen – einstimmig beschlossen.

Top 3:

Änderung Abwassergebühren

Ab dem 01.01.2022 beginnt ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. Hierin ist ein Anlagenachweis und eine Rückschau auf den vorherigen Kalkulationszeitraum (2018-2021) enthalten. 

Hierbei ergab sich eine Kostenunterdeckung von 63.702,30 €. 

Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Abwassergebühren um 0,51 € auf 3,88 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Die Beitrags-/Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde ebenfalls angepasst. Bisher gab es eine Pauschale für die Gartenbewässerung von 15 bzw. 20 m³ Abwassererlass je nach Gartengröße. 

Da wie oben beschrieben innerhalb von 4 Jahren die Kostendeckung der Abwassergebühren neu berechnet wird und dann auf jeden Bürger umgelegt wird, entschied der GR einstimmig diese Pauschale zu streichen.

Gartenwasser kann gemäß der neuen Satzung über eine geeichte, verplombte separate Wasseruhr erfasst und dann beim Abwasser erlassen werden.

Vom Kämmerer Jürgen Pfister wurde nochmals erwähnt, dass die Grundlage für sonstige Investitionszuschüsse die Deckung der gemeindlichen Verbrauchsgebühren beinhaltet.

Top 4:

Neuerlass der Entwässerungssatz

Das Büro Dr. Schulde hat im Auftrag der VG die bestehende Satzung nach den neuesten rechtlichen Bestimmungen angepasst. Dies wird in allen Kommunen vollzogen.

Die neue Satzung ab 01.01.2022 wurde einstimmig angenommen.

Top 5:

Änderung/Anpassung Wassergebühren

Auch bei der Wasserversorgung beginnt ab dem 01.01.2022 ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde auch hiervon eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. 

Auch beim Wasser musste ein Defizit von 28.350,63 € für den Zeitraum (2018-2021) in die neue Gebühr ab 2022 eingerechnet werden. 

Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Wassergebühren um 0,15 € von bisher 0,90 € auf jetzt 1,05 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.

Auch die Beitrags-/Gebührensatzung zur Wasserversorgung wurde angepasst. Neu wurde ein pauschaler Bauwasseranschluss ohne Wasseruhr von 70 € je Bauvorhaben beschlossen.

Die angepasste Beitragssatzung wurde einstimmig beschlossen.

Top 6:

Neuerlass der Wasserabgabesatzung

Auch diese Satzung wurde rechtlich – wie in allen Kommunen – angepasst und vom GR einstimmig beschlossen.

Informationen: 

  • Pfarrhaus: Nutzungsänderung, Begehung mit LRA
  • FFW: Die Feuerwehr plant eine Kinderfeuerwehr im neuen Jahr. Näheres hierzu soll folgen.
  • FFW: Die Feuerwehr plant die alte Bushaltestelle gegenüber der Feuerwehr als Lagerhalle zu nutzen und wird Diese dementsprechend umbauen.
  • GR Rümer möchte die Anpassung im Protokoll 27.10.2021:

Der bisher nicht vollzogene Beschluss vom Februar 2020 (Glasfaseranschluss Rathaus und Bauhof mit 90 % Förderung Freistaat) sollte dem GR nochmals vorgelegt werden. Dies ist im Protokoll nicht erwähnt. Bürgermeister Hartlieb will dies in der Januarsitzung nachholen.

  • GR Kuhn fragte nach den TO-Punkten der letzten Bauausschuss-Sitzung. Diese werden in den kommen GR-Sitzungen behandelt so BGM Hartlieb.
Gedächtnisprotokoll Bauausschuss-Sitzung vom 25.11.2021

Gedächtnisprotokoll Bauausschuss-Sitzung vom 25.11.2021

Öffentliche Sitzung

Top 1 Entwässerung Hauptstraße 14, Anwesen Pfister

Nachdem in der letzten GR-Sitzung GR Amend das Schreiben von Herrn Werner Pfister vorlas, traf sich nun der Bauausschuss am Anwesen Pfister. Grund der Ortsbesichtigung ist die monierte Ausführung der Einfahrt. Herr Pfister drückte anfänglich seine Enttäuschung darüber aus, dass er zum heutigen Treffen leider keine Einladung oder Info bekam. Er wies auf die, seiner Ansicht nach unhaltbaren, Ausführungen des Gehwegs und auf seine Einfahrt (Verschmälerung um insgesamt 80 cm) im Zuge der Straßenerneuerung hin. Ein Problem ist, dass bei Starkregen zu viel Wasser in sein Anwesen laufen könnte. Weit problematischer ist jedoch der schräge Gehsteig, der so, von auf Hilfsmitteln angewiesen Personen, nicht begehbar ist. Nach regen Diskussionen und vielen Lösungsansätzen einigte sich der Bauausschuss nach Vorschlag von BGM Hartlieb mit Herrn Pfister darauf, dass eine Abschwächung der Schräge und Erhöhung der Bordsteinkante erstmals mit Kies/Schotter vom Bauhof angebracht und so eine evtl. Lösung ausprobiert werden sollte.

Top 2 Überfahrt Bachgasse 16 (Hinterer Graben), Anwesen Schöpplein

Helmut Schöpplein beabsichtigt eine Überfahrt (ähnlich wie bei den benachbarten Grundstücken) über den Mühlbach auf sein Anwesen um die dortige Fläche als Abstellplatz für Autos zu nutzen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt stünde dieser Überfahrt nichts im Wege. Voraussetzungen sind, dass der Abstand zur nächsten Überfahrt (Fußweg ins Gässchen) 3 Meter betragen muss, um das Biotop Bach zu schützen. Außerdem soll die Überfahrt wie eine Art Zugbrücke gestalten werden, um ebenfalls das Biotop Bach zu schützen (keine Verrohung o.ä.). Auch eine Grunddienstbarkeit müsste eingetragen werde, weil die Brücke auf dem Grundstück der Gemeinde aufgelegt werden muss. Der Bauausschuss sah hierfür keine Probleme. 

Top 3 Verbreiterung Fahrbahn Flachsdarre 9, Fa. Hartlieb GmbH

BGM Hartlieb zeigte vor seinem Grundstück an der Flachsdarre 9 einen kleinen, dreiecksförmigen, schon sehr in Mitleidenschaft genommenen Gehweg. Diesen würde er gerne ohne Bordsteinkante und Regenrinne auf Kosten der Firma Hartlieb erneuern und somit die Fahrbahn an der Stelle verbreitern.

Top 4 Asphaltbelag Brücke über die Autobahn

Der Bauausschuss besichtigte die Asphaltdecke nach der Autobahnbrücke in Richtung Kieswerk. Grund hierfür ist ein Schreiben der Autobahndirektion Knetzgau, in dem diese auf Teilerneuerung hinwies, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.

TOP 5 Mühlbach

Nach einem Hochwasserereignis vor einigen Jahren ist der Damm des Mühlbaches zwischen Strätz´n-Keller und dem Anwesen Kneuer gebrochen. Deshalb läuft das Bachwasser jetzt unkontrolliert über Gemeindegrund in den ursprünglichen Mühlbach. Da sich in diesem Rinnsal ständig Schwemmmaterial ansammelt, wird die direkt angrenzende Wiese von Familie Kneuer überflutet. Bgm. Hartlieb versprach durch den Bauhof Abhilfe zu schaffen und diesen „Bachverlauf“ zu säubern.

In diesem Zusammenhang wurde von Bgm. Hartlieb nochmals die Verlegung des Mühlbaches in seinen ursprünglichen Lauf angesprochen, für die es bereits eine Planung gibt. Da es sich bei diesem Projekt jedoch mehr um eine Verschönerung als um einen, seit längerem geforderten Hochwasserschutz, des Mühlbaches handelt, sind nicht alle Gemeinderäte und Anwohner einverstanden. Bgm. Hartlieb erwiderte, dass ein Teil der Planung durchaus dem Hochwasserschutz diene und zudem würde diese Maßnahme mit 60 Prozent gefördert.  

Informationen

Bgm. Hartlieb wies auf die Neuberechnung der Abwasserkosten durch das Büro Dr. Schulte hin, welche in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen werden. 

BGM Hartlieb stellte kurz noch eine Bauvoranfrage von Rainer Ankenbrand vor.

Herr Ankenbrand möchte gerne eine Halle auf seinem Gartengrundstück errichten.

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 03.03.2022

Gedächtnisprotokoll aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021

Am 27.10.2021 fand die Oktobersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. 

Top 1

Bauanträge

1.1 Neubau Weinwirtschaftsraum mit Unterkellerung auf FI. Nr. 291/36, Gemarkung Stettfeld, Am Mittelweg5, durch Julia und Marcel Bunk, Siedlungsstraße 28, 96188 Stettfeld

Da der Antrag auf Vorbescheid in der vergangenen GR-Sitzung schon beschlossen wurde, war der nun gestellte Bauantrag reine Formsache.

Der Gemeinderat bestätigte einstimmig den damaligen Beschluss mit 12:0 Stimmen.

Top 2

Beratung Haushaltsplan 2021; Beschlussfassung HH Satzung und Finanzplanung

Besser spät als nie! GR Rümer (DG) monierte, dass man bei einer Beratung des Haushaltsplanes 2021 am 27.10.2021 wohl nicht mehr von einer Planung sprechen kann. Jürgen Amend (DG) merkte deswegen an, dass der Haushalt viel zu spät vorgelegt wird. Ein Haushalt für das jeweilige Jahr sollte spätestens im Juni stehen. 

Kämmerer Jürgen Pfister legte den Haushalt mit einer Gesamtsumme von 4287020 Euro vor. In den Einnahmen und Ausgaben wurde der Verwaltungshaushalt auf 2815179 € und der Vermögenshaushalt auf 1472741 € festgesetzt.

Der Schuldenstand betrug zum Ende des Jahres 2020 rund 1944000 Euro, somit pro Kopf 1690. Der hohe Schuldenstand liegt vor allem an dem Kredit in Höhe von einer Million Euro, der 2020 aufgenommen worden ist, um die Liquidität der Gemeinde sicherzustellen. Für die Generalsanierung des Kindergartens muss wieder ein Kredit aufgenommen werden. Die Erschließung des Baugebietes Brunnwiese II mit insgesamt 27 Bauplätzen soll über einen Erschließungsvertrag außerhalb des Haushaltes mit einer Laufzeit von fünf Jahren realisiert werden.

Kein Geld für nicht notwendige Investitionen. Dies ist das Fazit der Beratungen für den Haushalt 2021. Vor allem im Hinblick auf die geplante Generalsanierung des Kindergartens für 2,5 Millionen Euro. 

Das auch schon in die Jahre gekommene Feuerwehrauto, was in den nächsten Jahren in die Finanzplanung der Gemeinde eingehen sollte, muss laut Aussage des Bürgermeisters hintenangestellt werden. Nach seiner Aussage ist das Auto ein Wunschgedanke der Feuerwehr, für das das Geld im Moment nicht vorhanden ist.

Letztlich gab es 2 Beschlüsse zu fassen. Der Erste war dem Haushaltsplan 2021 zuzustimmen. Dies geschah mit 11:1. Der 2. Beschluss, nämlich den Stellenplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2020 bis 2024 zu beschließen ging mit 9 zu 3 Stimmen aus.

Informationen: 

Anfragen zur Geschäftsordnung:

  • GRin Kaufhold informierte, dass der Brunnen und dessen Schrift wieder aufgefrischt werden müsste: Hierzu hatte Sie Andreas Klesse um ein Angebot gebeten. Die gewünschten Arbeiten würden ca. 1050,- € kosten.
  • GR Amend las ein Schreiben von Herrn Werner Pfister vor, welches der Gemeinde am 01.09.21 zugestellt wurde. Hierin monierte Herr Pfister die Ausführung der Straße entlang der Einfahrt seines Anwesens (Einfahrt zu steil, Wasser läuft rein) und forderte den Bauauschuss auf, die beschriebenen Mängel während der nächsten Begehung gemeinsam zu begutachten, um eine evtl. Lösung zu finden. BGM Hartlieb empfand es als schwach, dass sich Herr Pfister nicht direkt an ihn wandte. GR Amend wies daraufhin, dass man als Bürger schon erwarten kann, dass nach fast 2 Monaten zumindest eine Rückmeldung stattfinden müsste.
  • GR Markert sprach die momentan kaputte Heizung im Schulgebäude an. Die vergangene FFW-Sitzung fand in einem kalten Feuerwehrhaus statt, da die Heizung in der Schule ausfiel, welche auch das Feuerwehrhaus wärmen sollte. BGM Hartlieb dachte zuerst, dass das Problem schon gelöst ist, musste sich aber eines Besseren belehren lassen. Nachdem die Firma MR nicht erreicht werden konnte, wurde jetzt HSG beauftragt, ein defektes Ventil zu ersetzen.
  • GRin Pfister sprach erneut den ausstehenden Abschluss der Baumaßnahme „Rudendorfer Weg“ an: BGM Hartlieb versprach die provisorische Asphaltierung im November. In Anlehnung hierzu wollte GR Kneuer wissen, wann endlich das Loch vor seinem Anwesen in der Seeringstraße asphaltiert wird. BGM Hartlieb meinte, dass die Asphaltierung im Rudendorfer Weg, in der Seeringstraße bzw. bei diversen anderen reparaturbedürftigen Stellen ausgeführt wird.
  • GR Kuhn bemängelte den aus seiner Sicht unmöglichen Zustand des Radweges (nach Verbreiterung) von Stettfeld Richtung Staffelbach entlang des Kieswerks Hartlieb. Der genannte Radweg wurde in diesem Jahr durch die Gemeinde verbreitert. Dies geschah zum Teil ein- aber auch beidseitig, indem mittels Schotter (vereinfacht dargestellt) die Fahrbahn verbreitert wurde. Seitdem liegt der asphaltierte Teil des Weges, welcher aus Sicht von Matthias Kuhn noch in Ordnung war, voller Steine. Diese Steine stellen gerade im Dunkeln eine große Gefahr für Radfahrer dar. Die Frage, warum diesen Arbeiten überhaupt ausgeführt wurden, beantwortete der BGM mit einem schlechten Zustand des Weges und der damit verbundenen Verkehrssicherheitspflicht der Gemeinde. Bleibt offen, ob die Verkehrssicherheitspflicht nicht auch für Radfahrer anzuwenden wäre.
  • GR Kneuer fragte nach dem Planungsstand des KiGa-Projektes. Derzeit beschäftigt sich Frau Tschischka mit dem Antrag.

Wir berichten wieder, bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT