Top 1
Vorstellung der Potentialstudie zur Abwasserbehandlungsanlage Stettfeld
Hierzu muss nochmals erwähnt werden, dass im Sommer 2020 der Gemeinderat zusammen mit Bürgermeister Hartlieb die Kläranlage begutachtete. Die damals mitgeteilten Fakten haben die GR der DG nicht überzeugt und wir haben am 14.10.2020 einen Antrag auf ein Potenzialstudie mit Förderungsschwerpunkt „Klimaschutzprojekt Bund“ gestellt (siehe Website https://stettfelder-dorfgemeinschaft.de/antraege/)
In der GR Sitzung am 26.5.2021 haben wir unter Informationen bezgl. Bearbeitungsstand nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Potentialstudie zur energetischen Sanierung Kläranlage und Wasseraufbereitung:
Die Förderung für die Wasseraufbereitung wurde aufgrund zu geringer Kosten (ca. 6500,-€) abgelehnt. Warum der Antrag für die Sanierung der Wasserversorgung nur 6500,-€ betragen hat, konnte dem Gremium nicht mitgeteilt werden!
Der Förderantrag für die Kläranlage (Höhe ist dem Gemeinderat nicht bekannt!) ist noch bei der Genehmigungsbehörde in Bearbeitung.
In der GR Sitzung am 29.6.2022 wurde nach 20 Monaten das Ergebnis zur Kläranlage vom Ing.-Büro SRP, Herrn Brandner, vorgestellt. Folgende Fakten wurden ermittelt:
- seit 19 Jahren Betrieb mit dem gleichen Anlagenstand
- der Bescheid bzgl. Wasserrecht ist bis 2023 befristet
- 94 % der Kläranlagen in dieser Größe laufen besser/effizienter als unsere!!
- 76 % andere Kläranlagen sind bei der Sauerstoffaufbereitung effektiver als wir
- Durchschnittlicher Energieverbrauchswert vergleichbarer Kläranlagen:
< 23 KWh pro Einwohnerwert; unsere Anlage: 77 KWh pro Einwohner!!
- Schaltschranktechnik bzw. Klimatisierung veraltet; nicht regelbar
- Aktueller Stromverbrauch im Jahr: 216.377 KWh
- Energieanalysen ergaben:
50 – 60 % des gesamten Energiebedarfs bei Kommunen kommt von den Kläranlagen!!
- Allgemeine/übliche Vorgehensweise z.B. Pumpentausch: alle 10-15 Jahre!!
- Zitate aus Bericht: „…erhebliches Einsparpotential… signifikanter energetischer Optimierungsbedarf …“!!
Empfohlene Anlagenoptimierung zur Energiereduzierung vom Ing.-Büro SRP:
- Zulaufpumpwerk
- Rechen-, Sand-, und Fettfang-Anlage
- Gebläse zur Sauerstoffaufbereitung
- Rührwerk
- Heizung (Elektroheizkörper älter als 20 Jahre)
- Klimaanlage nicht mehr regelbar für Schaltschränke
Errechnetes Einsparpotenzial pro Jahr unter Idealbedingungen:
116.160,15 KWh = 46.464 €/Jahr
Eigene Energieerzeugung durch möglichst viel erneuerbare Erzeugung: hier PV-Anlage mit Batteriespeicher:
– Erzeugung von 75.000 KWh im Jahr ist aufgrund der vorhandenen Fläche Kläranlage möglich.
- Dies entspricht eine Deckungsquote der Eigenerzeugung von 76 %
- Somit ist Fördervoraussetzung der Deckungsquote > 70 % erreicht
Zusammenfassung Einsparpotenzial:
- Aktueller Strombezug: 216.377 KWh
- Netzbezug nach Anlagenoptimierung: 100.217 KWh
- Erzeugung PV Anlage mit Speicherfunktion: 75.700 KWh
- Geschätzter Fremdbezug nach Maßnahmenumsetzung: 24.400 KWh
Nur noch ca. 10 % der benötigten Energie zum Betreiben der Kläranlage werden aus dem Stromnetz entnommen.
Kostenschätzung und Amortisationszeit:
- 833.000 €
- Amortisationszeit berechnet mit aktuellem Strompreis bei 10,85 Jahre.
Bei einer angenommenen, aber realistischen Förderquote (Kommunalrichtlinie (Bund) und/oder RZWAS (Land)) von 50% halbiert sich die Investition und somit auch die Amortisationszeit auf ca. 5-6 Jahre
Weitere Maßnahmen, die die Gemeinde zügig umsetzen sollte :
- Förderantrag stellen
- Finanzierung vorbereiten
- Statik der Hallen prüfen, speziell große Maschinenhalle
- Weiter Fördermöglichkeiten eruieren
- Umsetzung: nächsten 1-3 Jahre
Top 2
Bauanträge
Top 2.1. Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten auf Fl. Nr. 1981/3, Gmkg. Stettfeld, Gartenstraße 7, durch die Gemeinde Stettfeld, Georg-Schäfer-Straße 56, 97500 Ebelsbach
BGM Hartlieb teilte mit, dass der Bauantrag bereits nach der letzten Sitzung (Ende April) eingereicht wurde. Nunmehr liegt die Planung des Architekten Pollach vor, es fehlt nur noch der Pro-Forma-Gemeinderatsbeschluss. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.07.2022 wird Herr Pollach den Gemeinderat besuchen. Hier wird es speziell um die einzelnen Gewerke (Heizung, Strom, usw.) gehen.
Der Gemeinderat Stettfeld beschloss einstimmig, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weiterzuleiten.
Top 3
Bedarfsanerkennung für die Betreuungsplätze im neu geplanten Kinderhort im ehemaligen Pfarrhaus Stettfeld
Die Schulkindbetreuung soll vom Kindergarten in das ehemalige Pfarrhaus Stettfeld verlagert werden. Hierzu ist eine Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG erforderlich. Derzeit werden 71 Kinder von den Geburtsjahren 2013 bis 2021 betreut. Hieraus werden 25 Betreuungsplätze für die Schulkindbetreuung für notwendig gehalten. Diese Zahl wurde auch mit der Aufsicht im LRA Haßberge abgestimmt.
Der Gemeinderat Stettfeld erkannte einstimmig für die zukünftige Schulkindbetreuung im ehemaligen Pfarrhaus 25 Plätze als bedarfsnotwendig an.
Top 4
Antrag der Jagdgenossenschaft Stettfeld auf einen Zuschuss zum Wegebau bzw. Wegeunterhalt
Die Jagdgenossen Stettfeld beantragten eine 50% Kostenbeteiligung der Gemeinde an die getätigten Gemeindewegebau- und Pflegemaßnahmen von insgesamt 1916,22€ im Jahr 2021. Diesem wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Änderung Gewerbegebiet „Unterhaid-West“
Ein seit 20 Jahren ansässiges Unternehmen im Gewerbegebiet Unterhaid möchte seinen Betrieb vergrößern und benötigt hierfür eine neue Gewerbefläche. Die Gemeinde Oberhaid möchte deshalb das Gewerbegebiet in Unterhaid erweitern. Hierfür ist die Zustimmung der Gemeinde Stettfeld nötig, da Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Der Gemeinderat hat gegen diese Planungen keine Einwände.
TOP 6
Änderung des Bebauungsplanes „Am Ebelsbach“ der Gemeinde Ebelsbach
Die Gemeinde Ebelsbach beabsichtigt im Plangebiet „Am Ebelsbach“ 2 – 3 neue Bauplätze zu schaffen. Durch die Festsetzungen des genehmigten Bebauungsplans von 1975 ist diese Nachverdichtung aber nicht möglich. Aus diesem Grund soll eine Änderung der Festsetzung der Wohnbebauung in die Wege geleitet werden um dieses Vorhaben zu ermöglichen. Der Gemeinderat Stettfeld hat gegen diese Planungen keine Einwände.
TOP 7
Auswahl der Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Brunnwiese II“ Stettfeld
Dem Gemeinderat wurden von der Verwaltung vier verschiedene Modelle aus dem Straßenbeleuchtungskatalog des Bayernwerks, welche zum Teil bereits jetzt schon im Dorf aufgestellt sind, vorgelegt. Es wurde konstruktiv diskutiert und GR Kneuer fragte in diesen Zusammenhang nach der Verwendung von insektenfreundlichen Leuchtmitteln und der eventuellen Möglichkeit, die Beleuchtung nachts zu dimmen. GR Amend wollte gerne wissen, wie viel die vorausgewählten Straßenlampen kosten. Zu all diesen Fragen konnten weder Bürgermeister Hartlieb noch VG-Vorsteher Klauda eine Antwort geben. Da vor allem die Preisfrage für viele Ratsmitglieder ein schwerwiegender, offener Punkt war, wurde die Verwaltung beauftragt, die Preise der jeweiligen Straßenbeleuchtung beim Bayernwerk zu erfragen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde deshalb, ohne Beschlussfassung, bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
Top 8
Ausweisung einer Urnenwiese im Friedhof Stettfeld
Der Beschluss wurde vertagt. Geringfügige Änderung sollen mit Kreisfachberater Ulsamer besprochen werden. GRin Kaufhold erwähnte, dass zum Beispiel die Steinmetzarbeiten durch ortsässige Unternehmen übernommen werden könnten.
TOP 9
Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern – Neuerrichtung einer elektronischen Sirene
Im Zuge des Sonderförderprogramms zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Neuerrichtung einer elektronischen Sirene. Den Zuschlag erhielt die Fa. Funk- und Fahrzeugbau Frey GmbH & Co. KG für 9.718,25€, wobei die Regierung von Unterfranken Fördermittel von maximal 10.850€ bewilligt hat. (Die tatsächliche Fördersumme wird nach der Umsetzung festgelegt.)
TOP 10
Beitragsersatz der Kindergärten für den Zeitraum 01-05/21
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Kindergärten in diesem Zeitraum geschlossen bzw. standen Notgruppen zur Verfügung. Die Bayerische Staatsregierung hat am 26.01.2021 entschieden, die Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Es wurde festgelegt, dass der Freistaat einen Beitragsersatz in Höhe von 70 % leistet und die weiteren 30 % im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung geleistet werden können.
Der Gemeinderat Stettfeld beschloss einstimmig den kommunalen Anteil von 30 % für den Kindergarten Stettfeld in Höhe von 3.840,00 €, für die Diakonie-Kindertagesstätte KinderVilla an der Uni Bamberg in Höhe von 60,00 € und für die Kinderkrippe Pfarrer-Rösert Hallstadt in Höhe von 60,00 €, insgesamt 3.960,00 €.
Informationen / GO
BGM Hartlieb
- Thema Pfarrhaus: 2 von 3 Genehmigungen liegen nun vor. Die der Regierung ist noch ausstehend. Der Beschluss zum Kauf wird nun umgesetzt
GR Johannes Markert
- Er verlas eine Einladung der FFW Stettfeld zur Einweihungsfeier mit anschließendem Johannisfeuer.
GR Werner Rümer
- Er fragte nach den Stand Breitbandausbau.
- BGM Hartlieb meinte hierzu, dass eine Fa. aus München wohl ohne Zuschüsse das Thema umsetzen möchte! Es soll das Breitbandnetz der Deutschen Bahn genutzt werden! Wie das gehen soll, konnte weder BGM Hartlieb noch VG Geschäftsführer Klauda beantworten. Für die Stettfelder Dorfgemeinschaft kommt als zukunftsfähige Lösung nur der Breitband-/Glasfaseranschluss direkt in die Gebäude in Frage.
GRin Melanie Kaufhold
- Sie regte eine Steuerung aller im Dorfgebiet (Seering, Siedlungsstraße, Gartenstraße, …) anstehenden und fälligen Asphaltarbeiten an.
- Sie fragte nach einem geeigneten Aufstellungsort der Seniorensportgeräte.
Das Gremium einigte sich hier auf den Spielplatz am Toracker.
GRin Diana Galefske
- Sie fragte nach dem Stand der „Dorfplanung“ und verwies auch auf das angestoßene Bestreben der Gemeinde Ebelsbach im Rahmen der ISEK.
BGM Hartlieb möchte hierzu in der nächsten Sitzung Matthias Strätz einladen.
Am 16.03.2022 fand die Märzsitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
TOP 1: Bauanträge
TOP 1.1: Isolierte Abweichung: Überdachung eines bestehenden Stellplatzes als Holzlege auf Fl.Nr. 2144/15 Gmkg. Stettfeld, Rudendorfer Weg 49
Der Bauherr plant die Überdachung des bestehenden Stellplatzes (Länge: 4,50 m, Breite: 3,80 m, Höhe 2,50 m). Geplant ist ein Flachdach mit Trapezblech. Die Lage der Holzlege befindet sich nicht innerhalb des festgesetzten Baufeldes. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
TOP 1.2: Anbau einer Dachterrasse auf Fl.Nr. 2010/6 Gmkg. Stettfeld, Am Hang 22
Der Bauherr plant die Errichtung einer Dachterrasse (Länge: 3,34 m, Breite: 4,38 m). Das vorhandene Pultdach wird abgebrochen und durch ein Flachdach ersetzt. Das Vorhaben hält nicht alle Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes ein: Vorgesehen sind Satteldächer mit einer Neigung vom 24° bis 28°, geplant ist jedoch ein Flachdach/Dachterrasse mit einer Neigung von 2°. Mit 9:0 Stimmen wurde der Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
TOP 1.3: Abbruch und Neubau einer Garage auf dem Flurstück 194, Gmkg. Stettfeld, Bahnhofstraße 1
Der Bauherr plant die Errichtung einer neuen Garage (Länge: 11,95 m, Breite: 5,95 m). Die alte Garage wird abgebrochen. Geplant ist ein Satteldach (Neigung 15°) mit Dachziegeln. Mit 9:0 Stimmen beschließt der Gemeinderat, dem vorgelegten Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen und zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weiterzuleiten.
TOP 2
Baugebiet „Brunnwiese II“ Verbot von Steingärten / Einbau von Zisternen – Festlegung der weiteren Vorgehensweise
In der GR-Sitzung am 09.02.2022 wurde im Zuge der Billigung der vorgelegten Entwurfsplanung die Frage gestellt, ob Steingärten verboten und der Einbauzwang von Zisternen im Bebauungsplan mit aufgenommen werden könnten.
Dies wurde nun seitens der VG geprüft. Die Änderung des Bebauungsplans sei demnach nicht zielführend, da zusätzliche Kosten und vor allem ein Zeitverzug von mindestens 6 Monaten hinzunehmen wären. Stattdessen wird eine privatrechtliche Regelung in den jeweiligen Grundstücksverkaufsverträgen vorgeschlagen – allerdings könnte dies auch die noch andauernden Grundstücksverhandlungen beeinflussen.
Hierzu entstand im Gremium eine rege Diskussion. GR’in Kaufhold ist der Auffassung, dass auf das Verbot von Steingärten verzichtet werden könne, da auch dies einen Lebensraum diverser Tiere darstellt. Schlimmer sind voll versiegelte Parkflächen, die nicht verboten werden könnten. GR Busch ist der Ansicht, dass dieser Trend sowieso schon wieder rückläufig wäre und auch nicht überwachbar sei. GR Kuhn ergänzte, dass es generell sinnvoll wäre auf jeden neugebauten Dach Photovoltaik zu installieren. Den Einbau von Zisternen fanden alle Räte für sinnvoll. Letztlich wurden die Steingärten mit 6 zu 3 Stimmen gebilligt. Der Einbau von Zisternen (9m³) wurde einstimmig beschlossen.
TOP 3
2. Änderung Bebauungsplanverfahren „Ost“ der Gemeinde Oberhaid hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung der Gemeinde Oberhaid vom 19.10.2022 wurde für das genannte Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel hierbei ist, ein Baurecht und somit Rechtssicherheit zur Errichtung von 3 Tiny-Häusern zu schaffen. Das Gremium war sich einig, hierbei keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Oberhaid zu haben.
TOP 4
Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld
Wie bereits in der Februarsitzung angeregt, wurde im kleinen Kreis der Mietvertrag für die Gemeinderatssitzung überarbeitet. Zusammengefasst kann der Schulungsraum im Feuerwehrhaus von Feuerwehrmitgliedern genutzt werden, wenn sie aktiv tätig sind oder auch aktiven Dienst über längere Zeit geleistet haben. Eine Nutzung des Raumes für VHS-Kurse oder sonstige gewerbliche Veranstaltungen ist nicht angedacht. Als Mietpreis entfallen 100€, welche zur Hälfte an die Gemeinde gehen, zur anderen Hälfte an die Feuerwehr, welche die ehrenamtliche Organisation übernimmt. Einstimmig wurde der Entwurf beschlossen.
TOP 5
Örtliche Rechnungsprüfung 2020
Der Gemeinderat hatte in der letzten Sitzung diesen Tagesordnungspunkt vertagt, da von der Verwaltung ein noch offener Punkt (Nebenkostenabrechnung) genauer dargestellt werden sollte.
Außerdem beantragte die Fraktion der Stettfelder Dorfgemeinschaft eine Auflistung der „innerhalb der Mietdauer durch die Gemeinde genutzten Tage des Gasthof Strätz für gemeindliche Veranstaltungen“.
Die zweite Bürgermeisterin Melanie Kaufhold übernahm die Sitzungsführung, da BGM Hartlieb wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen war. Sie las nochmals (wie bereits in der letzten Sitzung) den vorgelegten Schriftverkehr vor und schilderte die Situation. Aus dem Ratsgremium kam jedoch Kritik, da zwar nun mehrere Abrechnungen und Auflistungen in Form von Exel-Listen vorlagen, jedoch die zur korrekten Prüfung notwendigen Belege nicht vorgelegt wurden.
Nachdem, wie von der DG gefordert, die gemeindlichen Nutzungstage der Gaststätte Strätz von der Verwaltung für das Jahr 2020 mit acht Gemeinderatssitzungen und einer Bürgerversammlung beziffert wurden, waren einige Ratsmitglieder über die Höhe der Nebenkosten mehr als erstaunt und es zeichnete sich eine erneute Ablehnung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 durch den Gemeinderat ab.
In diese Diskussion griff nun der Kämmerer Jürgen Pfister ein. Er wies darauf hin, dass eine Verweigerung der Entlastung der Jahresrechnung 2020 nur dann erfolgen darf, wenn wesentliche Verstöße vorliegen. Dies sei jedoch in Anbetracht des Gesamtumfangs der Haushaltswirtschaft nicht gegeben. Er schlug deshalb vor, einen dritten Beschluss zu verfassen und die strittige Klärung der offenen Punkte der Nebenkostenabrechnung Gaststätte Strätz durch eine übergeordnete Stelle prüfen zu lassen. Der Gemeinderat verfasste einen dritten Beschluss und es kam zur Abstimmung:
Beschluss 1: Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis zustimmend Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wird entsprechend dem Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen
Beschluss 2: Der Gemeinderat erteilt die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 Abstimmung: 8 : 0 bei einer pers. Beteiligung
Beschluss 3: Der Gemeinderat Stettfeld beanstandet die Nebenkostenabrechnung der Jahre 2019 und 2020 für die Gaststätte Strätz. Diese soll an die überörtliche Rechnungsprüfungsstelle weitergeleitet und geprüft werden. Abstimmung: 7 : 0 bei zwei pers. Beteiligungen
Informationen / GO
– BGM Hartlieb wies darauf hin, dass aufgrund der Beschwerde der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beim Landratsamt Haßberge der GR-Beschluss vom 29.07.2020 nun umgehend zu vollziehen ist. Hierbei handelt es sich um den Beschluss, dass die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Aushangkasten der Gemeinde Stettfeld ausgehängt werden sollen. Diesen Beschluss hat BGM Hartlieb bis heute nicht vollzogen.
GRin Doris Simon
– Sie fragte, ob nicht anstatt der Abfallcontainer im Friedhof gelbe Tonnen aufgestellt werden könnten, da diese leichter zu öffnen sind und auch die Kerzen inkl. Gehäuse entsorgt werden können.
– Sie würde auch gerne das Konzept „Friedwiese“ angehen. BGM Hartlieb verwies darauf, dass dies als TOP in der nächsten Sitzung behandelt werden solle.
GRin Diana Galefske
– Auf die Frage nach der Renovierung der eigentlich neuen Bänke an der Hauptstraße, antwortete BGM Hartlieb, dass diese neu lackiert wurden, da sie schon verzogen und die Farbe abgeblättert sei. Diana ergänzte, dass diese doch eigentlich aus wetterresistentem Holz gewesen seien.
– Diana Galefske verlas einen Brief von Bernhard Zettelmeier, welcher an BGM Hartlieb adressiert nach den Aktivitäten zu verschiedenen Themen hinsichtlich Nachhaltigkeit in der Gemeinde fragte. BGM Hartlieb äußerte sich auf Nachfrage dahingehend, dass im Gemeinderat bereits vor Jahren über 3 Windräder diskutiert wurde. Der Bau dieser Windräder wurde jedoch vom damaligen Gemeinderat auch aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln abgelehnt. Weiterhin erwähnte er die von der Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT beantragte Potentialstudie, die noch im Gange ist. Das zuständige Ingenieurbüro hat bereits die Kläranlage besichtigt. Abschließend erwähnte BGM Hartlieb, dass unsere gemeindlichen Gebäude leider zu alt und statisch nicht für Solarpaneele geeignet wären.
GR Thorsten Kneuer
– Zustand der Mauer entlang der Ortsdurchfahrtsstraße ist schlimm (blüht ganz weiß! BGM Hartlieb erwiderte, dass dies erst nach Jahren weggehen würde. Allerdings sagte er auch schon, dass es nach dem vergangenen Frühjahr (2020) besser wird -wird wohl spannend bleiben.
GRin Melanie Kaufhold
– Sie fragte nach dem Stand der Notartermine in Sachen Baugebiet „Brunnweise II“. BGM Hartlieb verwies auf den nicht-öffentlichen Teil.
GR Matthias Kuhn
– GR Kuhn gab mit Verweis auf den unter TOP4 beschlossenen Mietvertrag zu bedenken, dass auch Mitglieder anderer Vereine, welche in einem Gemeindegebäude untergebracht sind, das Recht bekommen müssten, den jeweiligen Raum zu mieten. Laut BGM Hartlieb könne jeder Verein ähnlich der Feuerwehr einen Mietvertrag aufsetzen und beim Gemeinderat anfragen.
Wir berichten wieder. Bis dahin – eure Stettfelder DorfGEMEINSCHAFT
Top 1 Rudendorfer Weg – Erneuerung der Wege
Förster Johannes Hölzel informierte den Bauausschuss über die geplante Erneuerung des Waldweges „Rudendorfer Weg“ ab Ende des Pflasterweges bis zum Rennweg – insgesamt 1635m. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 87T€ brutto und umfassen die Planung und Ausführung (Frost-, Trag- und Verschleißschicht, einige Durchlässe erneuern und neu einbauen). Hierfür gäbe es Zuschüsse vom Land Bayern von 60 Prozent auf die Nettokosten. Anschließend ist jedoch ein regelmäßiger Unterhalt sinnvoll.
Allerdings macht die Maßnahme nur im Zuge einer „Umwidmung des Weges“ Sinn. Dann wäre der Rudendorfer Weg für Lastwagen und Landwirtschaft gesperrt und nur für die Forstwirtschaft (Holztransporte) offen und erhält Schranken.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden Regenrückhaltebecken oder Feuchtbiotope (kleiner gleich 500m²) eingerichtet. Dafür übernimmt der Naturparkverein Haßberge die Kosten.
Hierzu soll nun der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung den hierzu notwendigen Beschluss fassen, um die Arbeiten beginnen zu können.
Top 2 Saumarkt – Bushaltestelle
Dieser TO-Punkt wurde laut BGM Hartlieb nur versehentlich mit aufgeführt und sei gemäß Straßenbauamt sowieso nicht umsetzbar. Wer wolle könne allerdings einen Antrag hierzu stellen.
Informationen:
- Die DG sprach den schlechten Zustand des Schönbrunner Wegs an. BGM Hartlieb meinte hierzu, dass nach Fertigstellung (noch im Frühjahr 2022) der Baumaßnahme „Kanal Rudendorfer Weg“ dies im GR nochmals besprochen wird.
- Auch der schlechte Zustand des „Hinteren Grabens“ wurde nochmals besichtigt.
- Aufgrund einer Bürgeranfrage wurde die Fußwegverbindung vom „Rudendorfer Weg“ zur „Siedlungsstraße“ ebenfalls begutachtet. Konkret sollte geprüft werden, ob dieser mit Kinderwagen oder Ähnlichem befahren werden könnte. Wegen einiger Treppenstufen soll die Bauverwaltung überlegen, wie Barrierefreiheit verwirklicht werden kann.
- Die nächste GR-Sitzung findet am 16.03.2022 statt.
Gedächtnisprotokoll GR-Sitzung vom 09.02.2022
TOP 1 Bauanträge
1.1 Errichtung eines Geräteschuppens und einer Holzlege, Fl-Nr.: 2012/2, Gmkg. Stettfeld
Hierbei ging es speziell um die Zulassung einer größeren Firsthöhe. Dem Ratsgremium wurden die nötigen Pläne mit dem Einverständnis der Nachbarn vorgelegt. So gab es keinen Einwand und der Bauantrag wurde einstimmig beschlossen.
1.2 Errichtung eines Wintergartens auf Flur-Nr.: 2100/8, Gmkg. Stettfeld
Ebenso einstimmig wurde dieser Antrag beschlossen. Die Bauherren planen den Anbau eines Wintergartens im Erdgeschoss an der Westseite ihres Gebäudes.
TOP 2
Baugebiet „Brunnwiese II“, hier: Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der Leistungsphasen 4, 5 und 6;
Die in der Sitzung vom 15.12.2021 gefassten Beschlüsse wurden durch das Planungsbüro SRP in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Es bat um Billigung der Entwurfsplanung und Freigabe der anstehenden Leistungsphasen 4, 5 und 6 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe).
BGM Hartlieb stellte anhand einiger Pläne nochmals das neue Baugebiet mit Regenrückhaltebecken vor, woraufhin GR Kneuer anfragte, ob das Wasserwirtschaftsamt bereits Stellung hierzu genommen hat. BGM Hartlieb verneinte dies. GR Kneuer merkte an, dass die Regenrückhaltebecken für ein 5-jähriges Regenereignis berechnet wurden, die Berechnung für ein 10-jähriges Regenereignis würde sich aber empfehlen. BGM Hartlieb meinte, dass das Ingenieurbüro uns dies für ausreichend bezeichnet hat und er dies nicht in Frage stelle. VG-Leiter Klauda fügte bezüglich der Verhinderung von Steingärten letztlich hinzu, dass dies eine Änderung des Bebauungsplanes bedeuten würde und somit beantragt werden müsste. Die Verwaltung erhielt somit parallel den Auftrag, diese Änderung des Bebauungsplanes einzureichen. GR Markert sprach außerdem die Pflicht zum Bau einer Zisterne durch die Eigentümer auf den Grundstücken an. Herr Klauda sah hier Überschneidungsprobleme mit dem technischen Plan. Die Verwaltung wurde beauftragt, dies ebenfalls abzuklären.
Der Gemeinderat billigte die vorgelegte Entwurfsplanung vom 15.12.2021 und beschloss einstimmig die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 4, 5 und 6.
TOP 3
Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)
Schon in der GR-Sitzung am 12.02.2020 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, das Bürgermeisterzimmer und den Bauhof mit einem Glasfaserhausanschluss auszustatten. Somit wurde die VG beauftragt, den entsprechenden Förderantrag zu stellen. Die damaligen Kosten wären für das Bürgermeisterzimmer (Telekom: 26.823,96 €) und den Bauhof (Telekom: 15.629,96 €), also gesamt 42.453,92 € gewesen. Abzüglich einer bis zu 90%igen Förderung wären die tatsächlichen Kosten für Stettfeld ca. 4.250,00 € gewesen. Jedoch wurde dieser Beschluss niemlas umgesetzt! Der GR wurde nicht einmal über die eigenmächtige Entscheidung des BGM infomiert! Nachdem dieser Missstand auf Nachfrage durch die DG auffiel, wurde dieser Tagesordnungspunkt jetzt erneut behandelt. Da es die genannte GWLANR so nicht mehr gibt und die damaligen Preise sowieso schon längst ihre Gültigkeit verloren haben, ist dies nur noch im Zuge des Förderprogramms „Gigabitrichtlinie Land“ möglich.
Der Aufhebung des damaligen Beschlusses wurde mit 5 zu 7 Stimmen widersprochen.
Zur Überbrückung, also bis das Rathaus mit Glasfaser angeschlossen werden kann, wird die Telekom beauftragt einen VDSL-Anschluss einzurichten. Dies wurde einstimmig beschlossen.
TOP 4
Vermietung der Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus Stettfeld
In einer der vergangenen Sitzungen wurde bereits der Wunsch, das Feuerwehrhaus für bestimmte Veranstaltungen zu vermieten, andiskutiert. Deswegen entwarf der Feuerwehrverein einen Mustermietvertrag für die Schulungsräumlichkeiten im Feuerwehrhaus. GR Johannes Markert beantragte Rederecht für Markus Fösel, der daraufhin die Idee und den Inhalt des Mietvertrages vorstellte.
Demnach könnten insbesondere die aktiven Wehrleute, die schon 10 Jahre mitgewirkt haben, die Räume für z.B. Geburtstag, Taufe oder Kommunion des eigenen Kindes nutzen. GR Busch fand, dass die Nutzung schon eingeschränkt und so ein Privileg für die „Aktiven“ sein sollte. GR Amend hingegen gab zu bedenken, dass das Feuerwehrhaus der Gemeinde gehört und somit auch jedem Bürger zur Verfügung gestellt werden sollte. GRin Simon meinte, dass entgegen dem Vorschlag des Feuerwehrvereins die Gemeinde für die Vermietung zuständig sein sollte. Melanie Kaufhold verwies darauf, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach, wie für andere Gemeinden auch, kümmern könnte. Nach noch reger Diskussion und etlichen Ideen und Hinweisen schlug Johannes Markert ein kleines Arbeitsgremium mit je einem Vertreter jeder Fraktion vor. So wird nun der Vertrag im kleinen Kreis (VG, Feuerwehrverein, 1. – 3. BGM) bis zur nächsten Sitzung überarbeitet. Ziel sollte eine abgestimmte Version mit Fokus auf die Feuerwehr sein.
TOP 5
Rechnungsprüfung 2019
Die Rechnungsprüfung des Geschäftsjahres 2019 wurde am 30.04.2020 von den GR Peter Frankenstein, Doris Simon und Jürgen Amend durchgeführt.
Melanie Kaufhold stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:
- Reparatur Motrac für 8.368,52 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt!
Gemäß Bürgermeister Hartlieb wird ab sofort bei Reparaturen > 3.000 € einen Kostenvoranschlag eingeholt und anschließend im GR behandelt. Das wird jedoch zu teilweise massiven zeitlichen Verzögerungen/Einschränkungen im Bauhof führen.
Vorschlag von Jürgen Amend: bei dringlichen Reparaturen die beiden Fraktionsvorsitzenden informieren und in der nächsten GR Sitzung ansprechen.
- 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“.
Laut VG ist kein Einzelvertrag möglich, weil es sich um unterschiedliche Örtlichkeiten handelt!
- Pauschalbetrag über 750,– €/Jahr als Wertstoffnebenkosten. Vertrag aus 2002!
Laut VG besteht der Vertrag aus 2002 noch. Es gab keine Änderung.
GR Jürgen Amend bemängelte die um ein Jahr verspätete Analyse der Prüfung vom 30.04.2020. VG Leiter Matthias Klauda entschuldigte dies mit dem Personalengpass innerhalb der Verwaltung (Kämmerei). Dies war ein „Fehler der Verwaltung“.
Mit einer Gegenstimme wurde die Rechnungsprüfung 2019 zugestimmt und die Haushaltsüberschreitungen anerkannt. Entlastung ist auch mit einer Gegenstimme erfolgt.
TOP 6
Rechnungsprüfung 2020
Die Rechnungsprüfung GJ 2020 wurden am 28.10.2020 und 02.12.2020 von den GR Johannes Markert, Stephanie Pfister, Walfried Spath, Diana Galefske und Melanie Kaufhold durchgeführt.
Melanie Kaufhold als 2. Bürgermeisterin stellt folgende festgestellte Prüfungsvermerke vor:
- Reparatur Fendt Geräteträger für 8.578,14 € wurde in keiner GR Sitzung behandelt!
Zukünftig wird wie unter TOP 5 (Reparatur Motrac aus 2019) besprochen vorgegangen.
- 4 einzelne Telefonverträge für Feuerwehrhaus, Rathaus, Bauhof und ein „Störtelefon“
Wurde in der Prüfung 2020 wiederum aufgenommen, weil im neuen GR die Rechnungsprüfung 2019 noch nicht erfolgt war!
- Streicharbeiten Schule. Sind Zahlungen der Versicherung eingegangen?
Zahlungseingang der Versicherung wurde in GR Sitzung vorgelegt.
- Restauration Kriegerdenkmal. Wird hierzu ein Beschluss benötigt?
Der Beschluss vom 12.02.2020 wurde in der Sitzung vorgelegt. Kosten wurden komplett durch Spenden gedeckt.
- Unterstützung Greifvogelauffangstation. Prüfung der Zuschussmöglichkeit durch LRA/Bund Naturschutz oder über ILE-Förderung?
Laut Herrn Klauda ist dies nicht Aufgabe der VG. Herr Gabold wird angesprochen, ob es weitere kostenmäßige Unterstützung gibt.
- Betriebskostenabrechnung Anmietung „Objekt Strätz“ von 03/2019 bis 12/2020. Die Nebenkosten wurden in einer Excelliste mit rund 22.000,00 € ohne Belege aufgelistet.
Melanie Kaufhold erklärte, dass die Nebenkosten der Lebenshilfe separat über Versicherungen abgerechnet wurden. Zudem ist keine „Trennung“ zu den beiden Privatwohnungen erkennbar. Deshalb werden Einzelbelege der entstandenen Nebenkosten gefordert.
Bürgermeister Hartlieb sieht „… keinen großen Zweifel…“ an der Richtigkeit der Nebenkostenberechnung aufgrund der Excelliste und deshalb wurde das auch „..so bezahlt…“. Die Liste soll in der nächsten Sitzung aufgelegt werden.
Die Anfrage der DG, wie oft das Objekt von der Gemeinde genutzt wurde, konnte in dieser Sitzung nicht beantwortet werden! Auch dies soll in der nächsten Sitzung aufgearbeitet werden.
Aufgrund der bestehenden Ungereimtheiten und Nichtnachvollziehbarkeit der Nebenkosten (1.000,00 € pro Mietmonat) wurde die Entlastung der Jahresrechnung 2020 auf die nächste Sitzung verschoben.
Informationen / GO
- BGM Hartlieb schlug die Übernahme der Grabkosten von Herrn Luger durch die Gemeinde für 20 Jahre vor. Diese Idee fand im Gremium einstimmigen Zuspruch.
- Um das Pfarrhaus als Hort nutzen zu können, muss eine Nutzungsänderung gestellt werden. Dies werde nun getan.
- Die Kostenschätzung für den Umbau des Pfarrhauses durch den Architekten belaufen sich auf 900T€. Der Umbau gemäß eines Minimalaufwandes belaufe sich auf ca. 300T€.
- Thorsten Kneuer fragte nach dem Stand „Umbau KiGa“. BGM Hartlieb verwies auf den Hort, der momentan Priorität hat. Die Planung laufe aber weiter.Um die Schule als Übergangslösung für den Kinderhort nutzen zu können, bedarf es auch einer Nutzungsänderung, die allerdings problemlos sein sollte.
GRin Melanie Kaufhold
- Sie warb für die Kronkorken-Sammlung – Die Gemeinde Stettfeld unterstütze dies nun. Die Gemeindebürger können jeden Samstag im Rahmen der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes ihre Kronkorken bringen. Dort stehen geeignete Behälter bereit.
- Aus der Bevölkerung kam der Hinweis, sich den Zustand des „Hinteren Grabens“ nochmal durch den Bauausschuss zu begutachten.
- Die Teststation in Stettfeld läuft gut. Der Sonntag wird besonders gut angenommen.
- Die Idee der SPD-Ortsfraktion „Seniorenspielzeuge“ im Rahmen der jährlichen ILE-Fördermaßnahmen anzuschaffen, wurde als Förderantrag eingereicht.
- Abwasser: Auf diverse Gebühreneinsparmöglichkeiten sollte im nächsten VG-Blättchen hingewiesen werden.
GR Thorsten Kneuer
- Lampe am Seering defekt!
- Mühlbach hinter Anwesen Kneuer: Da die Wiese komplett unter Wasser steht fragte GR Kneuer nach dem Stand des besprochenen Ausbaggerns in der letzten Bauausschusssitzung. Dies soll laut BGM Hartlieb im Frühjahr erfolgen.
- Wann wird der Parkplatz „Am Anger“ wieder hergerichtet? Dies soll nach Fertigstellung „Rudendorfer Weg“ erfolgen, berichtete der BGM.
GR Johannes Markert
- GR Markert stellte die Sicherheit der Kinder an der Bushaltestelle an der Hauptstraße in Frage. Hierzu verwies der BGM auf das erneute Anbringen eines weißen Streifens, der deutlich mehr Platz zur Straße lässt als vorher. GRin Galefske brachte den Vorschlag evtl. doch nochmal über eine Haltestelle am „Säumarkt“ nur für die Grundschulkinder nachzudenken.
Am 15.12.2021 fand die Dezembersitzung des Gemeinderates im Rathaus statt.
Öffentliche Sitzung
Top 1:
Erschließungsplanung Neues Baugebiet Brunnwiese II: Festlegungen zur Erstellung der Ausschreibung Erschließung. Ing.büro SRP Zeil, Herr Hopfengärtner
Grundlage für die Umsetzung/Ausschreibung der Bautätigkeiten (Entwässerung, Wasserzufuhr, Straßen-/Gehsteigbau, Infrastruktur z.B. Glasfaser, Strom) ist der genehmigte Bebauungsplan aus dem Jahr 2000.
Entwässerung: Hier wird ein Trennsystem verbaut. Schmutzwasser über die Anbindung am vorhandenen Kanal und das Oberflächenwasser wird in 2 große Auffangbecken gedrosselt über den Mühlbach abgeführt. Hierzu fehlt noch die Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.
Thorsten Kneuer und Udo Busch äußerten Bedenken bzgl. dieser Ableitung, da schon in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen es zu Überschwemmungen kam.
Trinkwasser: Anschluss am Bestand Brunnwiese I. Für diese Teilerschließung besteht kein hydraulisches Problem.
Straßenplanung: Ausführung wie im Bebauungsplan aus 2000 ersichtlich. Es bestehen keine Zufahrtsvorgaben zu den Baugrundstücken.
Die Zufahrt vom Bestand Brunnwiese I zum neuen Baugebiet wird durch den Gehsteigbau verengt (nicht genügend Breite zu den Nachbargrundstücken vorhanden). Dies wurde einstimmig beschlossen.
Gehwege: mit 8:4 Stimmen entschied sich der GR für eine Standard-Pflasterung der Gehwege und Parkflächen.
GR Matthias Kuhn fragt bezüglich Vorgaben zur „offenen Gestaltung“ der Grünanlage im Baugebiet, um eine weitere Versiegelung und Mehrung des Oberflächenwassers zu vermeiden. Dies ist in der bestehenden Baugenehmigung aus 2000 nicht enthalten. Deshalb soll dies nochmals beim LRA angefragt werden, ohne eine neue Baugenehmigung anzustoßen.
Folgender Terminplan wurde festgelegt:
Anfang Januar 2022: Baugrundstücksuntersuchung (je nach Witterung)
Februar 2022: finale Planung auch mit Versorgungsträger (Strom, Glasfaser); Unterlagen zum LRA und Wasserwirtschaftsamt. Leistungsverzeichnis und Beginn der Ausschreibung
Juni 2022: geplanter Beginn der Baumaßnahmen. Zeitraum: ca. 1 Jahr
Ziel muss sein, die Erschließungskosten möglichst gering zu halten, um preiswerte Baugrundstück anbieten zu können!
TOP 2:
Bauanträge:
Antrag auf Vorbescheid; Bau einer Lager- und Maschinenhalle auf FL.-Nr. 1388 durch Silvia und Rainer Ankenbrand
Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll die Zulässigkeit einer Lager- und Maschinenhalle (Länge: 18,50 m, Breite: 7,0 m, Höhe 4,50 m) abgeklärt werden.
Der Antrag auf Vorbescheid wurde – mit der Auflage eine Regelung für die Entwässerung hierzu darzustellen – einstimmig beschlossen.
Top 3:
Änderung Abwassergebühren
Ab dem 01.01.2022 beginnt ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt. Hierin ist ein Anlagenachweis und eine Rückschau auf den vorherigen Kalkulationszeitraum (2018-2021) enthalten.
Hierbei ergab sich eine Kostenunterdeckung von 63.702,30 €.
Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Abwassergebühren um 0,51 € auf 3,88 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Die Beitrags-/Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde ebenfalls angepasst. Bisher gab es eine Pauschale für die Gartenbewässerung von 15 bzw. 20 m³ Abwassererlass je nach Gartengröße.
Da wie oben beschrieben innerhalb von 4 Jahren die Kostendeckung der Abwassergebühren neu berechnet wird und dann auf jeden Bürger umgelegt wird, entschied der GR einstimmig diese Pauschale zu streichen.
Gartenwasser kann gemäß der neuen Satzung über eine geeichte, verplombte separate Wasseruhr erfasst und dann beim Abwasser erlassen werden.
Vom Kämmerer Jürgen Pfister wurde nochmals erwähnt, dass die Grundlage für sonstige Investitionszuschüsse die Deckung der gemeindlichen Verbrauchsgebühren beinhaltet.
Top 4:
Neuerlass der Entwässerungssatz
Das Büro Dr. Schulde hat im Auftrag der VG die bestehende Satzung nach den neuesten rechtlichen Bestimmungen angepasst. Dies wird in allen Kommunen vollzogen.
Die neue Satzung ab 01.01.2022 wurde einstimmig angenommen.
Top 5:
Änderung/Anpassung Wassergebühren
Auch bei der Wasserversorgung beginnt ab dem 01.01.2022 ein neuer 4-jähriger Kalkulationszeitraum und deshalb wurde auch hiervon eine aktuelle Kalkulationsgrundlage vom Büro Dr. Schulte erstellt.
Auch beim Wasser musste ein Defizit von 28.350,63 € für den Zeitraum (2018-2021) in die neue Gebühr ab 2022 eingerechnet werden.
Somit ergibt sich rechnerisch eine Erhöhung der jetzigen Wassergebühren um 0,15 € von bisher 0,90 € auf jetzt 1,05 € je m³. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Auch die Beitrags-/Gebührensatzung zur Wasserversorgung wurde angepasst. Neu wurde ein pauschaler Bauwasseranschluss ohne Wasseruhr von 70 € je Bauvorhaben beschlossen.
Die angepasste Beitragssatzung wurde einstimmig beschlossen.
Top 6:
Neuerlass der Wasserabgabesatzung
Auch diese Satzung wurde rechtlich – wie in allen Kommunen – angepasst und vom GR einstimmig beschlossen.
Informationen:
- Pfarrhaus: Nutzungsänderung, Begehung mit LRA
- FFW: Die Feuerwehr plant eine Kinderfeuerwehr im neuen Jahr. Näheres hierzu soll folgen.
- FFW: Die Feuerwehr plant die alte Bushaltestelle gegenüber der Feuerwehr als Lagerhalle zu nutzen und wird Diese dementsprechend umbauen.
- GR Rümer möchte die Anpassung im Protokoll 27.10.2021:
Der bisher nicht vollzogene Beschluss vom Februar 2020 (Glasfaseranschluss Rathaus und Bauhof mit 90 % Förderung Freistaat) sollte dem GR nochmals vorgelegt werden. Dies ist im Protokoll nicht erwähnt. Bürgermeister Hartlieb will dies in der Januarsitzung nachholen.
- GR Kuhn fragte nach den TO-Punkten der letzten Bauausschuss-Sitzung. Diese werden in den kommen GR-Sitzungen behandelt so BGM Hartlieb.
Öffentliche Sitzung
Top 1 Entwässerung Hauptstraße 14, Anwesen Pfister
Nachdem in der letzten GR-Sitzung GR Amend das Schreiben von Herrn Werner Pfister vorlas, traf sich nun der Bauausschuss am Anwesen Pfister. Grund der Ortsbesichtigung ist die monierte Ausführung der Einfahrt. Herr Pfister drückte anfänglich seine Enttäuschung darüber aus, dass er zum heutigen Treffen leider keine Einladung oder Info bekam. Er wies auf die, seiner Ansicht nach unhaltbaren, Ausführungen des Gehwegs und auf seine Einfahrt (Verschmälerung um insgesamt 80 cm) im Zuge der Straßenerneuerung hin. Ein Problem ist, dass bei Starkregen zu viel Wasser in sein Anwesen laufen könnte. Weit problematischer ist jedoch der schräge Gehsteig, der so, von auf Hilfsmitteln angewiesen Personen, nicht begehbar ist. Nach regen Diskussionen und vielen Lösungsansätzen einigte sich der Bauausschuss nach Vorschlag von BGM Hartlieb mit Herrn Pfister darauf, dass eine Abschwächung der Schräge und Erhöhung der Bordsteinkante erstmals mit Kies/Schotter vom Bauhof angebracht und so eine evtl. Lösung ausprobiert werden sollte.
Top 2 Überfahrt Bachgasse 16 (Hinterer Graben), Anwesen Schöpplein
Helmut Schöpplein beabsichtigt eine Überfahrt (ähnlich wie bei den benachbarten Grundstücken) über den Mühlbach auf sein Anwesen um die dortige Fläche als Abstellplatz für Autos zu nutzen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt stünde dieser Überfahrt nichts im Wege. Voraussetzungen sind, dass der Abstand zur nächsten Überfahrt (Fußweg ins Gässchen) 3 Meter betragen muss, um das Biotop Bach zu schützen. Außerdem soll die Überfahrt wie eine Art Zugbrücke gestalten werden, um ebenfalls das Biotop Bach zu schützen (keine Verrohung o.ä.). Auch eine Grunddienstbarkeit müsste eingetragen werde, weil die Brücke auf dem Grundstück der Gemeinde aufgelegt werden muss. Der Bauausschuss sah hierfür keine Probleme.
Top 3 Verbreiterung Fahrbahn Flachsdarre 9, Fa. Hartlieb GmbH
BGM Hartlieb zeigte vor seinem Grundstück an der Flachsdarre 9 einen kleinen, dreiecksförmigen, schon sehr in Mitleidenschaft genommenen Gehweg. Diesen würde er gerne ohne Bordsteinkante und Regenrinne auf Kosten der Firma Hartlieb erneuern und somit die Fahrbahn an der Stelle verbreitern.
Top 4 Asphaltbelag Brücke über die Autobahn
Der Bauausschuss besichtigte die Asphaltdecke nach der Autobahnbrücke in Richtung Kieswerk. Grund hierfür ist ein Schreiben der Autobahndirektion Knetzgau, in dem diese auf Teilerneuerung hinwies, um Schäden an der Brücke zu vermeiden.
TOP 5 Mühlbach
Nach einem Hochwasserereignis vor einigen Jahren ist der Damm des Mühlbaches zwischen Strätz´n-Keller und dem Anwesen Kneuer gebrochen. Deshalb läuft das Bachwasser jetzt unkontrolliert über Gemeindegrund in den ursprünglichen Mühlbach. Da sich in diesem Rinnsal ständig Schwemmmaterial ansammelt, wird die direkt angrenzende Wiese von Familie Kneuer überflutet. Bgm. Hartlieb versprach durch den Bauhof Abhilfe zu schaffen und diesen „Bachverlauf“ zu säubern.
In diesem Zusammenhang wurde von Bgm. Hartlieb nochmals die Verlegung des Mühlbaches in seinen ursprünglichen Lauf angesprochen, für die es bereits eine Planung gibt. Da es sich bei diesem Projekt jedoch mehr um eine Verschönerung als um einen, seit längerem geforderten Hochwasserschutz, des Mühlbaches handelt, sind nicht alle Gemeinderäte und Anwohner einverstanden. Bgm. Hartlieb erwiderte, dass ein Teil der Planung durchaus dem Hochwasserschutz diene und zudem würde diese Maßnahme mit 60 Prozent gefördert.
Informationen
Bgm. Hartlieb wies auf die Neuberechnung der Abwasserkosten durch das Büro Dr. Schulte hin, welche in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen werden.
BGM Hartlieb stellte kurz noch eine Bauvoranfrage von Rainer Ankenbrand vor.
Herr Ankenbrand möchte gerne eine Halle auf seinem Gartengrundstück errichten.
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